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Pilotphase zur Einführung des E-Rezeptes in der Schweiz gestartet

11.08.2022 16:29
OnlineDoctor, ein Unternehmen für Teledermatologie in Europa, bietet in der Schweiz seit kurzem E-Rezepte an. Damit ist das Unternehmen der erste Anbieter für Telemedizin, der diesen Service in der Schweiz anbietet. Menschen mit einem Hautproblem erhalten damit neben einer fachärztlichen Diagnose und Handlungsempfehlung ein E-Rezept. Laut Gesetz dürfen Apotheken in der Schweiz nur Original-Rezepte mit ärztlicher Original-Unterschrift annehmen, um ein Medikament herauszugeben – das gilt auch für Online-Apotheken.

OnlineDoctor arbeitet daher bei der Einführung mit HIN als Standard für die sichere Kommunikation und HCI Solutions, einer Tochtergesellschaft der Galenica Gruppe, zusammen. Während in Deutschland die Bundesregierung die gematik beauftragt hat, eine App für das E-Rezept zu entwickeln, sind es im Nachbarland die Unternehmen selbst, die die Einführung des elektronischen Rezeptes vorantreiben und Technologien zur Umsetzung entwickeln.

Wird ein Medikament benötigt, kann es mit dem E-Rezept in der Apotheke abgeholt oder nach Hause geschickt werden. Dr. Paul Scheidegger, Dermatologe aus Brugg und Mitgründer von OnlineDoctor, erklärt: „Ich kann jetzt sofort die Therapie einleiten. Meine Patientinnen und Patienten müssen nicht mehr persönlich in die Praxis kommen oder tagelang auf die Post warten, um ihr Rezept zu erhalten. In der Pilotphase können wir jetzt unter kontrollierten Bedingungen sehen, wie das E-Rezept im ärztlichen Alltag, in der Apotheke und bei Patientinnen und Patienten angenommen wird.“

Digitale Versorgung ohne Brüche

Menschen mit einem Hautproblem stellen bei OnlineDoctor eine Anfrage und wählen eine Hautärztin oder einen Hautarzt aus. Wenn aus ärztlicher Sicht eine medikamentöse Therapie notwendig ist, erhält die Person zusammen mit der Diagnose und persönlichen Handlungsempfehlungen ein E-Rezept. Die Ärztin oder der Arzt unterschreibt dieses Rezept mit einer rechtskonformen elektronischen Signatur, der sogenannten HIN Signatur. Dabei handelt es sich um ein digitales Pendant zur handschriftlichen Unterschrift. Das E-Rezept ist mit einem QR-Code versehen, in dem die verbindlichen Daten und die ärztliche Signatur enthalten sind. Es umfasst die gleichen Informationen wie ein gängiges Papier-Rezept. Im Gegensatz zu Rezeptkopien, PDF-Dokumenten und Faxausdrucken sind elektronisch signierte Rezepte fälschungssicher und kopiergeschützt.

Die Patientin oder der Patient entscheidet, wo das Rezept eingelöst werden soll. Die ausgewählte Vor-Ort- oder Online-Apotheke muss lediglich über die technischen Voraussetzungen zum Auslesen und Einlösen des Rezeptes verfügen. Nach Abschluss des Piloten können sich alle Schweizer Apotheken an die Infrastruktur anbinden lassen. OnlineDoctor nutzt die HCI Solutions-Lösung Documedis® zur Erstellung und Einlösung der E-Rezepte. Die elektronische Signatur und die Prüfung der Gültigkeit erfolgen über den Service HIN Sign. Eine Speicherung von Gesundheitsdaten durch externe Partner erfolgt nicht.

Dr. Tobias Wolf, Mitgründer von OnlineDoctor, bekräftigt die Wichtigkeit einer sicheren E-Rezept-Lösung: „In der Vergangenheit gab es zahlreiche Versuche von Anbieterseite, auch im digitalen Raum Rezepte auszustellen. Die Authentifizierung des ärztlichen Personals und die sichere Übermittlung stellten bislang große Herausforderungen dar. Wir freuen uns daher sehr, zusammen mit unseren Partnern das Papier-Rezept unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben erfolgreich in die digitale Welt überführt zu haben.“