Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkatalog 2022 für Psychiatrie und Psychosomatik
Der PEPP-Katalog 2022 entspricht im Ergebnis weitgehend dem Katalog des Vorjahres. Behandlungsfälle von COVID-19-Patienten und -Patientinnen mit einem erhöhten Aufwand werden im Entgeltsystem 2022 in einer verbesserten Differenzierung höher bewerteten Fallgruppen zugeordnet. Gleichzeitig wurden die dazugehörigen, moderat angepassten Kodierrichtlinien (DKR-Psych) beschlossen.
Der PEPP-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt.
Die Selbstverwaltungspartner haben ebenfalls die Kodierrichtlinien (DKR) für das DRG-System, Version 2022 vereinbart. Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu Kodierfragen (§19 KHG), werden seit diesem Jahr erstmalig umfangreich in den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) aufgeführt.
Bei dem für das kommende Jahr geltenden Fallpauschalenkatalog für nicht-psychiatrische Leistungen (DRG-Katalog) konnten die Verhandlungen bisher noch nicht abgeschlossen werden.