Sie sind hier: Startseite Nachrichten Einschätzung von MdB Dirk Heidenblut zum TSVG

Einschätzung von MdB Dirk Heidenblut zum TSVG

14.03.2019 12:56
Der Deutsche Bundestag in Berlin hat am 14.3.19 in 2./3. Lesung das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen. Über Zweck und Inhalt des Gesetzes informiert Dirk Heidenblut, SPD-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Gesundheitsausschusses:

„Mitunter müssen gesetzlich Versicherte wochenlang auf einen Facharzttermin warten. Das ist eines der großen Probleme unseres Gesundheitswesens. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, dem TSVG, gehen wir dieses Problem an. Das Gesetz sieht die Erhöhung der Mindestzahl von Sprechstunden von Kassenärztinnen und -ärzten von 20 auf 25 Stunden pro Woche und rund um die Uhr erreichbare Terminservicestellen vor. Diese sind bislang nur werktags von 9 bis maximal 18 Uhr zu erreichen. Die Terminservicestellen wurden vor drei Jahren eingeführt und müssen den Versicherten innerhalb von einer Woche einen Facharzttermin vermitteln.

Auch andere, wichtige Anliegen wurden im TSVG aufgegriffen. Ich begrüße es ausdrücklich, dass künftig Finanzinvestoren der Zugriff auf zahnärztliche MVZs verwehrt werden soll. Die konkret getroffene Regelung halte ich jedoch für rechtlich problematisch.

Dass darüber hinaus – wie auch von mir gefordert – der schädliche Passus zur Neustrukturierung der psychotherapeutischen Versorgung aus dem TSVG-Entwurf gestrichen wurde, ist ein großer Erfolg. Dieser wäre ohne die breite Unterstützung und den Protest der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten nicht möglich gewesen."