TK: Zahl der Behandlungsfehler verharrt auf hohem Niveau
Aufgeteilt nach Facharztgruppen beziehen sich die meisten Behandlungsfehler auf eine chirurgische Behandlung. Die Zahnmedizin stellt rund 17 Prozent der gemeldeten Verdachtsfälle. Allgemeinmediziner und Geburtshilfe / Gynäkologie landen mit jeweils zehn Prozent auf den Plätzen drei und vier. Danach folgen Pflegefehler (7 Prozent), Orthopädie (5 Prozent) und Augenheilkunde (4 Prozent).
Der Medizinrechtsexperte der TK, Christian Soltau, fordert eine bessere Unterstützung für die Opfer von Behandlungsfehlern und eine schnellere Hilfe. Soltau: „Fehler bei einer Operation oder einer Behandlung sind für die Opfer nicht nur eine gesundheitliche Katastrophe. Häufig stehen dabei auch der Job und die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.“ Die Haftpflichtversicherungen von Ärztinnen und Ärzten zögen die Gerichtsverfahren deshalb oft gezielt in die Länge, damit die Opfer unter dem Druck von fehlenden Einnahmen und steigenden Schulden „faule Kompromisse“ bei außergerichtlichen Einigungen eingingen. „Da spielen sich nicht selten persönliche Tragödien ab“, berichtet Soltau.
Langwierige Verfahren machen die Betroffenen erneut zum Opfer
Der älteste Fall, den die TK derzeit betreue, stamme aus dem Jahr 2008. Und so lange Verfahren seien kein Einzelfall. Bei Geburtsfehlern beispielsweise müssten die Opfer im Durchschnitt mehr als zehn Jahre für ihr Recht kämpfen, so der TK-Experte. „Es ist ein Unding, dass die Betroffenen dabei nach dem erlittenen gesundheitlichen Leid erneut zum Opfer von strittigen, langwierigen und teuren Verfahren werden. Die TK fordert deshalb schon seit Jahren einen Härtefallfonds von der Bundesregierung zur Unterstützung von Behandlungsfehleropfern. Soltau: „Es ist erfreulich, dass die Berliner Koalition den Fonds in dieser Legislaturperiode umsetzen will. Der Fonds kann den wirtschaftlichen Druck auf die Menschen mildern und den Rechtsstaat stärken.“