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TSVG: Arztnetze dürfen Medizinische Versorgungszentren gründen

15.03.2019 12:29
„Der Bundestag hat entschieden, dass von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) anerkannte Praxisnetze künftig Medizinische Versorgungszentren (MVZ) betreiben dürfen. Eine Beschränkung auf unterversorgte Gebiete besteht nicht", sagt der Vorsitzende der Agentur deutscher Arztnetze, Dr. Thomas Schang, nach der Verabschiedung des TSVG.

Damit habe nun auch die zweite politische Forderung der Agentur Deutscher Arztnetze e.V. Einzug in die ambulante ärztliche Versorgung gefunden, so Schang weiter. 2015 wurde im Rahmen des GKV-Versorgungsgesetzes eine Akkreditierungsmöglichkeit nach §87b SGB V geschaffen. Diese ermögliche bereits heute vielen Praxisnetzen in Deutschland eine Weiterentwicklung.

"Medizinische Versorgungszentren in der Trägerschaft von anerkannten Praxisnetzen bieten die Chance auf Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Hand regional verankerter Ärztinnen und Ärzte in freiberuflicher Tätigkeit unabhängig von Kapitalinvestoren", erklärt Schang.