TSVG: Arztnetze dürfen Medizinische Versorgungszentren gründen
Damit habe nun auch die zweite politische Forderung der Agentur Deutscher Arztnetze e.V. Einzug in die ambulante ärztliche Versorgung gefunden, so Schang weiter. 2015 wurde im Rahmen des GKV-Versorgungsgesetzes eine Akkreditierungsmöglichkeit nach §87b SGB V geschaffen. Diese ermögliche bereits heute vielen Praxisnetzen in Deutschland eine Weiterentwicklung.
"Medizinische Versorgungszentren in der Trägerschaft von anerkannten Praxisnetzen bieten die Chance auf Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung in der Hand regional verankerter Ärztinnen und Ärzte in freiberuflicher Tätigkeit unabhängig von Kapitalinvestoren", erklärt Schang.