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Umfrage unter jungen Augenärztinnen und Augenärzten

22.02.2023 17:05
Ein Großteil der jungen Augenärztinnen und Augenärzte will zwar freiberuflich in einer eigenen Praxis arbeiten, aber nicht mit einer vollausgelasteten 40-Stunden-Woche. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage bei Mitgliedern der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA), die vor kurzem veröffentlicht wurde.1 Die DOG appelliert daher an die Politik, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen, die Möglichkeiten für junge Augenärztinnen und Augenärzte sowohl in selbstständiger Niederlassung als auch in Teilzeit zu erhalten und ihnen mehr als nur die Möglichkeit der Anstellung an einem Medizinischen Versorgungszentrum zu bieten.

Für die Umfrage war im Jahr 2022 allen Mitgliedern von DOG und BVA unter 49 Jahren ein Online-Fragebogen zur aktuellen beruflichen Situation und den Zukunftsperspektiven vorgelegt worden. Insgesamt 1.014 Personen nahmen an der Umfrage teil – sowohl Klinikbeschäftigte und Selbstständige als auch Angestellte in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Der Frauenanteil lag bei knapp 63 Prozent, das mittlere Alter bei 39 Jahren. Die Ergebnisse wurden mit einer Umfrage des BVA aus dem Jahr 2016 verglichen.

Auf die Frage „Wo wollen Sie in zehn Jahren arbeiten?“ zeigte sich: Der Wunsch nach einer eigenen Praxis ist unter allen Beschäftigtengruppen stark vertreten. So möchte die Mehrheit der Angestellten in Praxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) lieber in die Selbstständigkeit wechseln. Klinikärztinnen und Klinikärzte wollen zu mehr als der Hälfte im Krankenhaus bleiben, ein Drittel (33 Prozent) in die Niederlassung wechseln und nur 15 Prozent möchten sich in Praxis oder MVZ anstellen lassen. Besonders groß ist die Zufriedenheit bei den selbstständigen Niedergelassenen. „Praktisch alle Selbstständigen – knapp 96 Prozent – möchten in ihrer eigenen Praxis bleiben“, berichtet Professor Dr. med. Alexander Schuster von der Universitätsmedizin Mainz. „An diesen Einstellungen hat sich seit der Befragung von 2016 wenig geändert“, ergänzt Professor Dr. med. Bernd Bertram vom BVA.

Augenärztinnen sind häufiger angestellt

Allerdings steht der starke Wunsch nach Selbstständigkeit im Widerspruch zur Statistik. „Die Zahl der selbstständigen Niedergelassenen hat abgenommen“, berichtet Schuster, Leiter des Zentrums für ophthalmologische Epidemiologie und Versorgungsforschung. So waren laut Umfrage von 2016 noch deutlich mehr Augenärztinnen und Augenärzte in der Selbstständigkeit tätig (60,6 Prozent) als 2022 (39,1 Prozent). Gleichzeitig hat sich die Anzahl der angestellten Augenärztinnen und Augenärzte in MVZ im Vergleich zum Jahr 2016 mehr als verdoppelt (8,3 zu 18,9 Prozent). Auch zeigen sich klare Geschlechterunterschiede: Frauen sind häufiger in einer Anstellung tätig als Männer (aktuell 46 vs. 33 Prozent), sie arbeiten seltener in einer selbstständigen Praxis (26 vs. 39 Prozent).

Sechs-Stunden-Tage oder Viertage-Woche

Angesichts der Diskrepanz zwischen Wunsch nach Selbstständigkeit und Realität stellt sich die Frage, warum die Selbstständigkeit für die unter 49-Jährigen offenbar nur schwer umsetzbar ist? Als häufigster Grund wurde angegeben, dass die zeitliche Belastung in der Selbstständigkeit zu groß sein würde (36 Prozent). „Die Befragten streben tendenziell eine Reduktion der Arbeitszeit an“, berichtet Bertram. So wünschen sich Frauen zu 47 Prozent eine Wochenarbeitszeit von 21 bis 30 Stunden, die meisten der männlichen Befragten möchten 31 bis 39 Stunden arbeiten (48 Prozent). Im Durchschnitt zeigte sich, dass 5 bis 6 Arbeitsstunden täglich beziehungsweise eine 3- bis 4-Tage-Woche der von einer Mehrheit präferierte Arbeitsumfang wäre.

Die Einzelpraxis, ein Auslaufmodell?

Die Befragten benannten aber auch strukturelle Probleme, die eine Selbstständigkeit behindern. „Als zweithäufigsten Grund gaben die Befragten an, dass ein Kassensitz in Wohnortnähe nicht verfügbar ist“, so Schuster. „Das liegt auch daran, dass Investorenketten für augenärztliche Kassensitze vergleichsweise hohe Summen aufbieten können“, erläutert der DOG-Experte. „Es verwundert daher nicht, dass die Mehrheit der Befragten aufgrund dieser Verknappung und Verteuerung für sich kaum Chancen für die Karriereoption in einer Einzelpraxis, sehr wohl aber für eine Anstellung in einem MVZ und in Großpraxen sieht“, so Schuster.

Gewissermaßen zwischen diesen augenärztlichen Organisationsformen – Einzelpraxis und MVZ – liegt die Gemeinschaftspraxis mit zwei bis vier Selbstständigen. Deren Aussichten werden ebenfalls positiv beurteilt. „Hier liegt viel Zukunftspotential“, betont der DOG-Experte. „Denn in Gemeinschaftspraxen ist die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Teilzeittätigkeit gut möglich.“ Derzeit kennt das System lediglich hälftige oder volle selbstständige Kassensitze; nur für MVZ sind auch geviertelte Kassensitze vorgesehen. Allerdings kommen meist nur einzelne Kassensitze in die Ausschreibung, und Nachbesetzungen in den MVZ werden überhaupt nicht ausgeschrieben, sondern vom MVZ nachbesetzt. „Eine Änderung dieser Rahmenbedingungen könnte dazu beitragen, den Wünschen von jungen Ärztinnen und Ärzten noch besser zu entsprechen“, meint Schuster. „Wir appellieren daher an die Politik, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen, bei der Teilung von Praxissitzen modernere, flexiblere und pragmatischere Optionen anzubieten“, so Schuster.

Kehrseite: Work-Life-Balance verschärft Versorgungsprobleme

Allerdings, so der DOG-Experte, könnte die vermehrte Teilzeittätigkeit auch die Versorgungsprobleme in der Augenheilkunde tendenziell weiter verschärfen. „Der Versorgungsbedarf steigt durch eine Zunahme an Augenerkrankungen in Folge des demographischen Wandels und des medizinischen Fortschritts stetig an“, so Schuster. „Da führt uns die Work-Life-Balance in neue Herausforderungen.“

Umso wichtiger werde es sein, die kommende Generation von Augenärztinnen und Augenärzten im Fach zu halten und durch flexible Regelungen und hohe Motivation eine möglichst gute Versorgung der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. „Und das bedeutet auch, ihnen den Zugang zu einer eigenen Praxis oder Gemeinschaftspraxis zu ermöglichen – auch jenseits von MVZ“, betont Schuster.

 

Literatur:

1 https://link.springer.com/article/10.1007/s00347-022-01806-0