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VDBD als stellungnahmeberechtigte Organisation in den G-BA aufgenommen

23.09.2020 12:37
Seit Juni 2020 zählt der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD) zu den Organisationen, die im Zuge von G-BA-Beschlüssen über Anforderungen an Disease-Management-Programme (DMP) zu Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 eine Stellungnahme abgeben dürfen. Der VDBD hat damit die Möglichkeit, Positionen und berufliche Erfahrungen von Diabetesberaterinnen in den Entscheidungsprozess des G-BA einzubringen.

Aktuell bewertet der G-BA unter anderem neue Arzneimittel, prüft neue Untersuchungsmethoden, legt Qualitätsstandards für Disease-Management-Programme (DMP) aber auch Kliniken oder Praxen fest und formuliert Richtlinien dazu. Seit seiner Aufnahme in den Kreis stellungnahmeberechtigter Organisationen wurde der VDBD bereits für zwei Stellungnahmen angefragt. „Für uns als Berufsverband und Interessenvertreter von rund 4000 Mitgliedern ist es sehr bedeutend, im Entwurfsprozess zu Beschlüssen und Richtlinien des G-BA unsere Expertise einbringen zu können“, sagt Dr. rer. medic. Nicola Haller, Vorsitzende des VDBD. Vor einer Aufnahme prüft der G-BA, welche fachliche Relevanz ein Verband hat, wen er vertritt und ob er eine maßgebliche Spitzenorganisation auf Bundesebene darstellt. „Die entsprechende Bestätigung des G-BA stellt für den VDBD eine Aufwertung als Berufsverband dar“, erklärt Dr. Gottlobe Fabisch, Geschäftsführerin des VDBD. „Gleichzeitig bedeutet sie auch eine Anerkennung der Berufsgruppe der Diabetesberaterinnen und -berater und Diabetesassistentinnen und -assistenten als ein weiterer Leistungserbringer in der Versorgung von Menschen mit Diabetes.“

Fragt der G-BA eine Stellungnahme an, erarbeitet die VDBD-Geschäftsführung gemeinsam mit dem Vorstand und gegebenenfalls weiteren VDBD-Mitgliedern unter Wahrung der Vertraulichkeit innerhalb der gesetzten Frist eine schriftliche Position zum jeweiligen Thema. Stellungnahmeberechtigte Organisationen sind dabei in der Formulierung vollkommen frei: „Unsere Meinung muss nicht immer zustimmend sein“, erläutert Fabisch: „Eine Organisation kann auch entgegen des Beschlusses argumentieren, wenn sie einen anderen Standpunkt vertritt.“