Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weniger Arzttermine am Quartalsende - Anstieg beim ärztlichen Bereitschaftsdienst

Weniger Arzttermine am Quartalsende - Anstieg beim ärztlichen Bereitschaftsdienst

11.01.2018 10:33
Wer gegen Ende eines Quartals einen Arzt konsultieren möchte, wartet häufig länger auf einen Termin. Denn Ärzte erbringen zum Quartalsende seltener die Leistungen, die über Pauschalen und Globalbudgets vergütet werden. Vertragsärzte konzentrieren sich dann häufig auf die Leistungen, die keinen mengenbegrenzenden Regelungen unterliegen, zum Beispiel Impfungen, Vorsorge und ambulante Operationen. Zugleich lässt sich ein Anstieg bei den Abrechnungen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst beobachten. Das ist das Fazit einer Forschungsarbeit vom Hamburg Center for Health Economics (HCHE).

„Das ambulante Vergütungssystem führt dazu, dass weniger Behandlungen am Quartalsende stattfinden und es einen sprunghaften Anstieg am Quartalsanfang gibt“, erklärt Prof. Mathias Kifmann vom HCHE. Die Folge: Wer am Quartalsende keinen Termin beim niedergelassenen Arzt bekommt, geht unter Umständen zum ärztlichen Bereitschaftsdienst. Der Anstieg ist drei bis vier Wochen vor Quartalsende mit 19 Prozentpunkten am größten, was sich möglicherweise durch die Verlagerung von Terminen ins nächste Quartal erklären lässt. In den letzten zwei Wochen vor Quartalsende flacht sich der Anstieg ab auf knapp 11 Prozentpunkte. „Wenn Patienten sehr lange auf einen Termin warten müssen, suchen sie offenbar nach Alternativen“, so Prof. Kifmann vom HCHE.

Allerdings: Für die Notaufnahmen in Kliniken findet sich kein solcher Effekt. Größere Arztpraxen oder Praxisgemeinschaften – insbesondere wenn mehrere Fachrichtungen vertreten sind – reagieren weniger stark auf die Auswirkungen der Globalbudgets. „In der Gemeinschaft können Ausfälle oder Schwankungen bei den Leistungserstattungen eher kompensiert werden“, so Prof. Kifmann. Alle Leistungen der niedergelassenen Ärzte, die durch Globalbudgets vergütet werden – und dies sind je nach Fachrichtung zwischen 50 und 90 Prozent – werden nur solange voll erstattet, bis die so genannten Regelleistungsvolumina oder andere mengenbegrenzende Regelungen auf Arztebene pro Quartal ausgeschöpft sind. Behandeln Ärzte darüber hinaus, erhalten sie nur noch eine geringere Erstattung. Dies führt dazu, dass Leistungen aus dem Globalbudget vielfach in den letzten vier Wochen eines Quartals reduziert werden, und zwar über alle Fachrichtungen hinweg. Der deutlichste Effekt zeigte sich bei Hautärzten, Augenärzten und Gynäkologen.

Für Behandlungen wie Impfungen, Vorsorge und ambulante Operationen, die unabhängig von Pauschalen und Globalbudgets sind, konnten dagegen über alle Fachrichtungen hinweg keine quartalsbedingten Effekte festgestellt werden. Mit einer Ausnahme: Bei Allgemeinmedizinern konnten ähnliche Reduzierungen bei allen Leistungen festgestellt werden. „Wir gehen daher davon aus, dass Hausärzte ihre Praxentätigkeit zum Ende des Quartals einschränken“, erklärt Prof. Kifmann.

Das HCHE kooperierte für die Studie mit dem Wissenschaftlichen Institut der Techniker Krankenkasse (TK) für Nutzen und Effizienz im Gesundheitswesen (WINEG). Die Autoren nutzten Daten der TK, die rund zehn Millionen Menschen in Deutschland versichert. Für die nicht repräsentative Untersuchung werteten sie ambulante Abrechnungsdaten aus den Jahren 2013 und 2014 aus. Untersucht wurden die 30 am häufigsten abgerechneten Gebührenpositionen in den analysierten Fachrichtungen.

Originalquelle: Ambulatory Care at the End of a Billing Period; Konrad Himmel, Udo Schneider, erschienen als HCHE Research Paper Nr. 14 unter https://www.hche.de/forschung/hche-research-papers.html.