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"Wichtig ist zu wissen, dass der Schiedsspruch retroaktiv funktioniert"

21.12.2011 17:21
Rückwirkende Schiedssprüche in AMNOG-Prozessen

Das erklärte Prof. Burkhard Sträter, Sträter Rechtsanwälte Bonn, auf dem Kongress Forum Health 2012, nachzulesen in der kommenden Ausgabe von "Market Access & Health Policy". Der Schiedsspruch, den ein Pharmaunternehmen zu erwarten hat, wenn es im Zuge des AMNOG-Prozesses nach den Verhandlungen mit dem Spitzenverband Bund zu keinem gemeinsam vereinbarten Erstattungspreis gekommen ist, wirkt - so Sträter - auf den Beginn des 13. Monats nach dem ersten Inverkehrbringen des betreffenen Produkts zurück. Dies sei auch wichtig für all die Produkte, die von der 6-Monats-Frist profitiert haben, indem sie nicht gleich das Dossier, sondern dieses erst Mitte des Jahres einreichen mussten. „Die Unternehmen werden realisieren müssen“, so Sträter, „dass diese Jahresfrist berechnet wird auf den Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens." Sträter: „Wenn also Ende 2012 der Schiedsspruch kommt, wirkt der auf Januar 2011 zurück, was wichtig ist für die Rückstellungen.“

"Market Access & Health Policy" Ausgabe 01/2012