Progenerika: Zahl des Monats Februar 12
- in der ePA sollte es eine für Patienten einsehbare verbindliche Auflistung aller in Apotheken abgegebenen Arzneimittel (Handelsname) mit Dosierung, Darreichungsform, Anzahl und dem Wirkstoffnamen geben;
- die Patienten sollen die Möglichkeit haben, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente selbständig ergänzen zu können;
- wichtig für die Notfallversorgung: eine einfach abzurufende Übersicht der aktuell eingenommenen Medikamente des Patienten
Die Unternehmensberatung Roland Berger untersuchte im Auftrag von Pro Generika fünf Gesundheitsmärkte europäischer Mitgliedsstaaten (DEU, SUI, AUT, EST, AUS) inwieweit die digitale Gesundheitsversorgung vorangeschritten ist und überprüfte die Funktionalitäten der ePA. Befunde, Impfstatus und Medikationsplan stehen demnach schon jetzt vielen Patienten europäischer Mitgliedsstaaten über die ePA zur Verfügung.
In Deutschland müsse nach Einschätzung des BranchenverbandesProgenerika nun von allen Akteuren eine einheitliche, patientenverständliche und aktuelle Darstellung der eingenommenen Medikamente in der ePA im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit angestrebt werden. Die ersten im Markt befindlichen elektronischen Patientenakten zeigten bereits, dass die unterschiedliche Darstellung der Arzneimitteltherapie diese klaren Regelungen benötigt.