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Urteil rechtskräftig: G-BA muss BPI Namen nennen
Der Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) muss dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Mitglieder des Unterausschusses Arzneimittel benennen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. März ist jetzt rechtskräftig. „Wir werden nun den GBA anschreiben und ihn darum bitten, die richtigen Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen und uns Zugang zu den beanspruchten Daten zu geben“, so Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer.
Update 2016 des QB-Analyzers liegt vor
Die Daten des aktuellen Qualitätsberichts der deutschen Krankenhäuser für den Zeitraum 2014 wurden jüngst vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) herausgegeben. Anhand von 80 Millionen Behandlungsfällen werden Diagnosen und Behandlungsprozeduren (ICD und OPS) aufgezeigt, die in 2000 deutschen Krankenhäusern vorgenommen wurden. Im Update des QB-Analyzers der health&media GmbH stehen diese Daten ab sofort zur Verfügung.
BDI fordert 12-Punkte-Plan als Verhandlungsgrundlage
Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) erwartet, dass die von der Allianz Deutscher Ärzteverbände beschlossenen 12 Punkte als Verhandlungsgrundlage der GOÄ übernommen werden, wie Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des BDI, deutlich macht. Dazu gehöre, dass auch der Paragraphenteil und die Änderung der Bundesärzteordnung neu verhandelt werden müssten. Das Gesamtpaket müsse aufgeschnürt werden, so Spies
Das sich in der Prüfphase befindliche pangenotypische HCV-Therapieregime zeigt hohe SVR-Raten bei GT1-Patienten, die auf eine vorherige DAA-Therapie nicht angesprochen hatten
Das forschende BioPharma Unternehmen AbbVie gab Ende April bekannt, dass 91 % (n = 20 / 22) der Patienten mit chronischer Hepatitis C vom Genotyp 1 (GT1), die auf eine vorherige Therapie mit direkt antiviral wirksamen Substanzen (direct-acting antiviral agents, DAAs) nicht angesprochen hatten, unter einer 12-wöchigen Therapie mit ABT-493 + ABT-530 mit Ribavirin (RBV) ein anhaltendes virologisches Ansprechen (sustained virologic response, SVR) 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) erreichten (Intent-to- Treat-Analyse, ITT).1 Von den GT1-Patienten, die mit ABT-493 + ABT-530 ohne RBV behandelt wurden, erreichten 86 % eine SVR12 (n = 19 / 22). In einer modifizierten ITT-Analyse, die nur Patienten mit virologischem Versagen betrachtete, erreichten 95 % der Patienten mit oder ohne RBV eine SVR12 (n = 20/21 bzw. n = 19/20).
Neue Phase-II-Studiendaten zum pangenotypischen Therapieregime ABT-493 + ABT-530 zur einmal täglichen Anwendung bei Hepatitis-C-Patienten vom Genotyp 1-6
Das forschende BioPharma-Unternehmen AbbVie gab am 21. April bekannt, dass 97-98 % der Patienten mit chronischer Hepatitis C vom Genotyp 1-3 (GT1-3) ohne Leberzirrhose nach 8-wöchiger Behandlung mit dem in der Prüfphase befindlichen pangenotypischen Therapieregime ABT-493 + ABT-530 zur einmal täglichen Einnahme ein anhaltendes virologisches Ansprechen (sustained virologic response, SVR) 12 Wochen nach Behandlungsende (SVR12) erreichten. Die Ergebnisse zu Patienten mit GT1 (n = 33 / 34) und GT2 (n = 53 / 54) sowie nicht vorbehandelten GT3-Patienten (n = 28 / 29) basieren auf einer Intent-to-Treat (ITT)-Analyse.
komm.passion verstärkt Hauptstadtbüro
Isabel Mittelhesper und Hans F. Kaufmann verstärken das Public-Affairs-Team von komm.passion. Beide verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich der politischen Kommunikation und unterstützen künftig am Standort Berlin den Hauptstadtservice der Agentur.
MMI und Agfa HealthCare zeigen einfache Übernahme von Medikationsplänen in digitale Patientenakten
Agfa HealthCare und die Medizinische Medien Informations GmbH (MMI) aus Neu-Isenburg zeigen auf der diesjährigen ConhIT, wie das Klinikinformationssystem Orbis und die aktuelle Version von MMI Pharmindex Plus mit integriertem einheitlichem Medikationsplan (MP) zusammenwirken.
Frühe Nutzenbewertung - Früh in der Arztpraxis
Unter dem Motto "Frühe Nutzenbewertung - Früh in der Arztpraxis" stellt die gevko auf der diesjährigen conhIT erstmals eine Lösung vor, wie die frühe Nutzenbewertung in der Arztpraxis dargestellt werden kann.
Hohe SVR-Raten bei GT1 unabhängig von Baseline-Resistenzen
AbbVie hat bekannt gegeben, dass – unabhängig von vorliegenden resistenzassoziierten Varianten (RAV) zu Studienbeginn – Patienten mit einer chronischen Hepatitis C vom Genotyp 1 (GT1), die mit dem Therapieregime "Viekirax" (Ombitasvir / Paritaprevir / Ritonavir) + "Exviera" (Dasabuvir) mit oder ohne Ribavirin (RBV) behandelt wurden, hohe Raten anhaltenden virologischen Ansprechens (sustained virologic response, SVR) 12 Wochen nach Therapieende (SVR12) erreichten. Diese Late-Breaker-Daten einer Post-hoc-Analyse, die auf fünf abgeschlossenen klinischen Phase-III-Studien basiert, wurden am 14. März auf dem International Liver CongressTM (ILC) in Barcelona vorgestellt.
GOÄ: Allianz fordert Neuverhandlung und neue Konzeption
Die Allianz deutscher Ärzteverbände hat sich auf einen Forderungskatalog in Sachen GOÄ verständigt. Der Zusammenschluss aus Medo Geno Deutschland, Hartmannbund, Spitzenverbandes Fachärzte Deutschlands e.V., NAV-Virchow-Bund, Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB), dem Berufsverband Deutscher Internisten e.V.(BDI) und dem Bundesverband der Ärztegenossenschaften veröffentlichte zwölf Punkte.
Wirksamkeit von "Rebif" gegenüber oraler Therapie
Merck hat am 14. April die Vorstellung von klinischen Studiendaten sowie Daten aus der Praxis zu "Rebif" (Interferon beta-1a) angekündigt. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der 68. Jahrestagung der American Academy of Neurology, die vom 15. bis 21. April im kanadischen Vancouver stattfindet.
Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Rolle der medizinisch-wissenschaftlichen Experten ist wichtiger Ansatzpunkt für Reformen
Ein Ausbau der Beteiligung von Sachverständigen aus Wissenschaft und Versorgung an der Nutzenbewertung von Arzneimitteln könnte ein Ansatzpunkt dafür sein, das AMNOG-Verfahren weiter zu verbessern und die Beschlüsse auf eine breitere fachliche Grundlage zu stellen. Diesen Schluss zieht Takeda aus der vom IGES Institut vorgestellten Untersuchung zu „Auswirkungen von Stellungnahmen der Wissenschaft in der Nutzenbewertung von Arzneimitteln“.
Nutzenbewertung von Arzneimitteln: intensive Beteiligung externer Sachverständiger mit kontroversen Ergebnissen
Sachverständige aus Wissenschaft und Versorgung beteiligen sich intensiv an der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel. Ihre Meinung weicht dabei in drei Viertel der Verfahren in wesentlichen Bereichen von dem bewertenden Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ab. Unterschiedlich fließen ihre Positionen zudem in den finalen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über den Zusatznutzen neuer Medikamente ein, wie eine Studie des IGES Institutes zeigt.
Austausch von eArztbriefen erfolgreich
Die KV Telematik GmbH verlängert die mit 26 Arztnetzen gemeinsam erfolgende Erprobung des eArztbriefes bis zum 31. Dezember 2016. Bereits über 12.000 eArztbriefe wurden nach Angaben der GmbH zwischen niedergelassenen Haus- und Fachärzten ausgetauscht. Die Anwender zeigten nach Einrichtung der technischen Grundlagen von der sicheren, schnellen und datenschutzkonformen elektronischen Kommunikation der Patientendaten begeistert. Auch Ärzte außerhalb der Erprobung nutzten den eArztbrief bereits häufig.
Neues Forschungs-In-Institut der TH Köln „Innovative Arzneistoffe für eine alternde Gesellschaft“
Bis zu einer Million Euro über fünf Jahre erhält die TH Köln zur Gründung des neuen Forschungs-In-Instituts „Innovative Arzneistoffe für die alternde Gesellschaft“ (InnovAGe) über den neuen Förderwettbewerb „FH Kompetenz“ des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW. Damit konnte sich die Hochschule direkt in der ersten Förderrunde des neuen Programms „FH Kompetenz“ für Forscherteams mit kooperativen Promotionen mit ihrem Antrag durchsetzen.
BVMed: "Eigene Methodik für MedTech-Nutzenbewertung entwickeln"
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin eine eigene Methodik für die Nutzenbewertung von Medizintechnologien gefordert. "Wir setzen uns dafür ein, dass eine neutrale Einrichtung im Rahmen der Evidenzbasierten Medizin wissenschaftliche Leitlinien für die Methodik zur Nutzenbewertung von Medizintechnologien entwickelt. Diese Leitlinien müssen die Besonderheiten der Medizinprodukte besser berücksichtigen", sagte der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan auf der Mitgliederversammlung des Verbandes am 12. April 2016 in Berlin.
10 Jahre Biosimilars in Europa
Vor genau 10 Jahren, am 12. April 2006, wurde das erste Biosimilar in der Europäischen Union zugelassen. Die große Relevanz der Biosimilars für die Versorgung der Patienten sowie ein nachhaltig finanzierbares Gesundheitssystem wurde nach Einschätzung des Branchenverbandes Pro Biosimilars auch im Pharmadialog deutlich.
Nutzenbewertung von Arzneimitteln: intensive Beteilung externer Sachverständiger mit kontroversen Ergebnissen
Sachverständige aus Wissenschaft und Versorgung beteiligen sich intensiv an der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel. Ihre Meinung weicht dabei in drei Viertel der Verfahren in wesentlichen Bereichen von dem bewertenden Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ab. Unterschiedlich fließen ihre Positionen zudem in den finalen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über den Zusatznutzen neuer Medikamente ein. Das zeigt eine Studie des IGES Instituts.
Pharmadialog - Einigkeit und Kontroversen
Die am Pharma-Dialog beteiligten Pharma- und Biotechnologie-Verbände bewerten die Diskussionen der Bundesregierung gemeinsam mit der Industrie, der Wissenschaft und der Gewerkschaft IG BCE positiv. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sowie der Gemeinsame Bundesausschuss saßen bei den für sie entscheidenden Punkten mit am Tisch. Dabei sei es allen Beteiligten nicht um den Austausch von Forderungen, sondern um das gemeinsame Erarbeiten von Lösungen gegangen.
G-BA, BfArM und PEI vereinbaren strukturierte Zusammenarbeit
Mit dem Ziel, möglichst frühzeitig eng und strukturiert bei gemeinsamen Fragestellungen hinsichtlich der Zulassung von Arzneimitteln einerseits und der frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln andererseits zusammenzuarbeiten, haben der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eine Vereinbarung getroffen.