Richtschnur für Wirtschaftlichkeit
15.09.2020 11:58
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte finden zukünftig in der Arzneimittel-Richtlinie Hinweise für eine wirtschaftliche Verordnungsweise von biotechnologisch hergestellten biologischen Arzneimitteln. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 20. August in Berlin Regelungen beschlossen, die bei der Verordnung von Referenzarzneimitteln (Biologika) und ihren jeweiligen Nachahmerpräparaten (Biosimilars) zu beachten sind. In einem zweiten Schritt soll auch der Austausch von ärztlich verordneten Biologika in Apotheken beschlossen werden. Die Patientenvertretung im G-BA kritisiert bestimmte Aspekte des Beschlusses.
Ausgabe 05 / 2020
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