„Wir fordern die Regierung auf, jetzt dieses wichtige Zeichen der Wertschätzung an den systemrelevanten Beruf der MFA zu senden“, sagt Dr. Heinrich.
Zahlreiche Praxen hätten bislang freiwillige Boni an ihre MFA ausgezahlt. Doch der überwiegende Teil könne sich das angesichts einbrechender Patientenzahlen und Honorare schlicht nicht leisten. Der Schutzschirm für die Praxen gelte nur für Leistungen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. „Über die Hälfte der Praxen braucht jedoch zusätzlich Geld aus der extrabudgetären Vergütung um wirtschaftlich überleben zu können“, erklärt Dr. Heinrich. „Indirekt werden MFA damit doppelt bestraft, da auch Gehaltserhöhungen so gut wie unmöglich werden.“
]]>Nach der aktuellen Fassung der Verordnung zur COVID-19-Schutzimpfung haben Menschen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen unabhängig vom Alter Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle. Das gilt im Übrigen auch für Krebsbetroffene bis zu fünf Jahre nach Erkrankung und für bis zu maximal zwei ihrer Angehörigen. Selbst wenn die Krebserkrankung länger als fünf Jahre zurückliegt, ist eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle möglich.
Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs der Erkrankten ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder die Bescheinigung des behandelnden Krankenhauses. „Wir raten dringend dazu, dass das Attest oder die Bescheinigung auf der Grundlage einer Beratung mit dem behandlungsführenden Onkologen oder Arzt erstellt wird“, sagt Thomas Seufferlein. Denn nicht immer ist während einer laufenden Krebsbehandlung eine Impfung indiziert; in manchen Fällen nimmt der Impfschutz auch durch eine onkologische Therapiemaßnahme ab und muss danach aufgefrischt werden. „Krebsbetroffene, die Fragen zur Impfung haben oder sich nicht sicher sind, sollten sich daher immer mit dem Arzt in Verbindung setzen, der ihre onkologische Behandlung führt und ihren Krankheitsverlauf am besten kennt. Das gilt auch für die über 80-jährigen Krebsbetroffenen, die aufgrund ihres Alters ohnehin Anspruch auf eine rasche Impfung haben“, so Seufferlein.
Zu einer angemessenen Impfstrategie für Krebspatient*innen gehöre außerdem ein optimaler Schutz für diejenigen, die nicht geimpft werden können. Nicht nur in stationären, sondern auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen und Praxen müsse darauf geachtet werden, dass das Personal, das regelmäßig mit Krebsbetroffenen umgehe, selbst geimpft oder zumindest häufig getestet wird.
Derzeit erkranken jährlich mehr als 500.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs, schätzungsweise 3,5 Millionen Menschen leben mit einer Krebserkrankung in Deutschland. Für eine Schutzimpfung gegen COVID-19 sind in Deutschland aktuell drei Impfstoffe zugelassen. Ca. 2,3 Millionen Menschen haben zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Erstimpfung erhalten und mehr als 1 Million Menschen bereits die Zweitimpfung. Derzeit werden bevorzugt Menschen im Alter von über 80 Jahren gegen COVID-19 geimpft, sowie Personen, die in Pflegeheimen oder der ambulanten Pflege tätig sind, aufgrund ihrer Arbeit in einer medizinischen Einrichtung ein hohes Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 aufweisen oder regelmäßig Menschen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus medizinisch oder pflegerisch versorgen.
Referenzen
[1] Bundesgesundheitsministerium (2021). Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2: www.bundesregierung.de
- Der derzeit von den Krebsregistern der Länder an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut (RKI) zu übermittelnde Datensatz wird erweitert. Daten auch zur Therapie und zum Verlauf von Krebserkrankungen sollen das ZfKD dabei unterstützen, das Krebsgeschehen in Deutschland besser zu analysieren.
- Gleichzeitig sollen diese Daten auch an Dritte zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden, um insbesondere die Versorgungsforschung zu stärken.
- Um die Sicherheit dieser sensiblen Daten zu gewährleisten, werden erweiterte Schutzmaßnahmen eingeführt. Es werden ausschließlich anonymisierte Daten auf Antrag zu wissenschaftlichen Forschungszwecken übermittelt. Der mit dem Gesetzentwurf neu vorgesehene wissenschaftliche Ausschuss unterstützt das ZfKD bei der Gewährung des Datenzugangs. Eine Bereitstellung pseudonymisierter Einzeldatensätze kann in gesicherter physischer oder virtueller Umgebung unter Kontrolle des ZfKD erfolgen, wenn dies im Hinblick auf den wissenschaftlichen Forschungszweck erforderlich ist. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder Auflagen des ZfKD ziehen einen Ausschluss vom Datenzugang beim ZfKD für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach sich. Die missbräuchliche Weitergabe oder Verarbeitung von Daten wird unter Strafe gestellt.
- Über die Datenzusammenführung beim ZfKD hinaus schafft der Gesetzentwurf die Grundlage für eine bundesweite anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern. Auch eine Verknüpfung von Krebsregisterdaten mit anderen Daten soll unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen möglich werden. Die Krebsregister, das ZfKD und klinisch-wissenschaftliche Akteure aus Versorgung und Forschung sollen zu diesem Zweck ein Konzept für eine Plattformlösung erarbeiten.
- Prozesse der Datenerfassung und -auswertung sollen interoperabel gestaltet werden. Damit sollen Meldungen zum Krebsgeschehen an die Register leichter zu übermitteln sein.
- Das Verfahren zum Abgleich der Daten der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme mit den Daten der Krebsregister wird neu geregelt, um diese Programme besser auswerten zu können.
- Die Zusammenarbeit der Krebsregister mit dem Deutschen Kinderkrebsregister soll verbessert werden.
Das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Juli 2021 in Kraft treten.
]]>Psychotherapie-Qualität so nicht messbar
Die Verbände heben hervor, dass die im Entwurf erwähnte Risikoadjustierung in psychotherapeutischen Praxen nicht umsetzbar sei. Eine hohe Diversität der Störungsbilder und die aufgrund der zeitintensiven Behandlung kleinen Fallzahlen in psychotherapeutischen Praxen verhinderten eine angemessene Einteilung der Patient*innen in Risikoklassen und ließen keine statistisch verlässlichen Aussagen über die Qualität einer Praxis zu. Zudem gebe es eine hohe Zahl hochkomplexer Behandlungsfälle mit unsicherer Prognose – etwa bei schweren Persönlichkeitsstörungen. Die Behandlungsvoraussetzungen und Möglichkeiten der Patient*innen seien unterschiedlich zu bewerten. Es müsse daher stark bezweifelt werden, dass im psychotherapeutischen Bereich die sehr vielfältigen und in ihrer Kombination unterschiedlichen Risikofaktoren mit vertretbarem Aufwand angemessen erfasst werden können.
Umfangreiche Qualitätssicherung vorhanden
Psychotherapeut*innen erzielen schon jetzt gute Arbeitsergebnisse. Qualitätssicherung, so die Verbände, sei in der Psychotherapie bereits seit Jahrzehnten fest verankert: Regelmäßige Maßnahmen wie fallbezogene Inter- und Supervisionen, Qualitätszirkel und Fortbildungen stellen eine hochwertige Behandlung sicher. Statt unzureichender Eckdaten stehe hier der individuelle Fall im Mittelpunkt.
Falsche Anreize gefährden Versorgung
Die geplante Richtlinie, so die Befürchtung der Psychotherapeut*innen, könne zudem auf lange Sicht zu einer Selektion von Patient*innen führen. Bei den Qualitätsvergleichen von Krankenhäusern sei dieser Effekt leider schon zu beobachten. Auch Praxen könnten sich genötigt fühlen, verstärkt Patient*innen mit besserer Prognose und geringeren Behandlungsschwierigkeiten aufzunehmen, um ihr Praxis-Ranking nicht zu gefährden. Diese Anreize würden die Versorgung nicht verbessern sondern gingen zulasten der „schwierigen“ Patient*innen und müssten unbedingt verhindert werden.
]]>Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Jahresende 2016 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 9,1 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. bis 3. Quartal 2017 einen saisonüblichen Ausgabenüberhang von rund 3,7 Milliarden Euro. Aus diesem saisonbedingten Überhang können keine Rückschlüsse auf die Entwicklung im 4. Quartal gezogen werden. Während die Ausgaben des Gesundheitsfonds als monatlich gleiche Zuweisungen an die Krankenkassen fließen, unterliegen die Einnahmen unterjährig erheblichen Schwankungen. Denn die Einnahmen aus der Verbeitragung von Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen fließen dem Gesundheitsfonds weitestgehend in den letzten beiden Monaten des Jahres zu. Vor diesem Hintergrund rechnet der Schätzerkreis für das Gesamtjahr 2017 mit einem Ausgabenüberhang des Gesundheitsfonds von ca. 0,6 Milliarden Euro und einer Liquiditätsreserve zum Jahresende 2017 von knapp 8,5 Milliarden Euro. Dabei ist die Entnahme von rund 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve bereits berücksichtigt.
Die Einnahmeseite des Gesundheitsfonds verläuft mit einem Anstieg der beitragspflichtigen Einnahmen im 1. bis 3. Quartal von 4,4 Prozent weiterhin sehr dynamisch. Somit profitiert die gesetzliche Krankenversicherung wie die anderen Sozialversicherungszweige auch weiterhin von der ausgezeichneten Wirtschaftslage und einer positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung.
Deutliche Abflachung der Ausgabenzuwächse
Trotz der Umsetzung wichtiger Verbesserungen für die Versicherten, die in den Jahren 2015 und 2016 auf den Weg gebracht wurden, hat sich der Ausgabenzuwachs bei den Krankenkassen seit 2014 mit 3,7 Prozent im 1. bis 3. Quartal 2017 erheblich abgeflacht. Im Gesamtjahr 2016 lag der Zuwachs bei 4,2 Prozent, im Gesamtjahr 2015 bei 4,0 Prozent und im Gesamtjahr 2014 bei 5,7 Prozent. Bei deutlich steigenden Versichertenzahlen von rund 1,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lagen die Ausgabenzuwächse je Versicherten im 1. bis 3. Quartal bei rund 2,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen absolut um 3,6 Prozent (je Versicherten um 2,4 Prozent), die Verwaltungskosten veränderten sich um 1,9 Prozent (je Versicherten um 0,8 Prozent). Dabei sind die Neuzugänge, die die GKV in jüngerer Zeit verzeichnen konnte, im Schnitt nicht nur jünger,
sondern nehmen auch weniger Gesundheitsleistungen in Anspruch als die gleichaltrigen Bestandsversicherten. Auch dies hat zu einer Abflachung der Ausgabenzuwächse je Versicherten beigetragen.
Der BPI hat ausgerechnet: Rund ein Fünftel aller im AMNOG bewerteten Arzneimittel wären von dem Beschluss des Landessozialgerichts betroffen. Bei diesen Arzneimitteln könnte sich der Arzt bei etwa jedem dritten Patienten nicht mehr sicher in seiner Verordnungsentscheidung sein. Zentgraf: „Damit wäre die ärztliche Therapiefreiheit und die Möglichkeit, patientenindividuell verordnen zu können, aufgehoben. Erst recht, wenn man bedenkt, dass ein Medikament „ohne Zusatznutzen“ eben nicht bedeutet, dass es keinen Nutzen für die Patienten gibt.“ Zentgraf verweist damit auf die Tatsache, dass in rund 71 Prozent der Fälle die Beurteilung „ohne Zusatznutzen“ bedeutet, dass man den Zusatznutzen noch nicht beurteilen konnte, da die vorgelegten Daten aus Sicht des bewertenden Instituts nicht ausreichend waren und daher gar nicht berücksichtigt wurden.
]]>Als unmittelbare Folge dieser Zugangshürden in anderen Ländern ist dort ein separater Gesundheitsmarkt für medizinische Leistungen entstanden, die im öffentlichen System nicht verfügbar sind. Patienten mit niedrigerem Einkommen können es sich dann oftmals nicht leisten, diese Leistungen privat zu zahlen und bleiben auf das eingeschränkte Versorgungsniveau des öffentlichen Gesundheitssystems angewiesen. Die WIP-Studie will damit zeigen, dass Einheitssysteme keinen besseren, sondern gerade für einkommensschwache Bevölkerungsschichten einen schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung bieten als das duale Gesundheitssystem in Deutschland.
PKV und GKV bringen nach Meinung der Studienautoren hier ihre jeweiligen Stärken in ein gemeinsames Versorgungssystem ein und sorgen für Wettbewerb innerhalb des Systems, der allen Versicherten zugutekommt.
]]>Die Hausärzte in Nordrhein sind davon überzeugt, dass die Impfungen schon jetzt deutlich schneller durchgeführt werden können, wenn sie in den Hausarztpraxen stattfinden. „Wir Hausärzte haben die meiste Erfahrung in der Durchführung von sehr hohen Impfzahlen in kürzester Zeit. Unsere Praxisteams organisieren jedes Jahr erfolgreich die Grippeimpfungen für die Patienten“. Im Herbst 2020 haben die Hausärzte 20 Millionen Patienten gegen Grippe geimpft.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Rekonstituierung des Biontech-Impfstoffs können das Prozedere vereinfachen und beschleunigen. „Spätestens mit dem Moderna-Impfstoff wird die Handhabung nochmals vereinfacht“, betont Dr. Funken
Kritisch bewertet der Hausärzteverband die aktuelle Impfaufklärung der Patienten. In den Arztpraxen häufen sich seit dem Impfstart Ende Dezember die Fragen der Patienten zu den neuen Impfstoffen. „Ohne vorherige umfassende Information werden die Menschen nicht in die Impfzentren zur Impfung kommen“, befürchtet Dr. Funken. Hier übernehmen die Hausärzte eine zentrale Rolle. „Der notwendige Mehraufwand für die Impfaufklärung der Patienten muss auch gesondert in der Vergütung berücksichtigt werden“, fordern die Hausärzte Nordrheins.
Auch Abstimmungsgespräche mit dem Apothekerverband in Nordrhein haben ergeben, dass Logistik und Distribution sowohl des Biontech-Impfstoffs als auch der anderen Impfstoffe auch über die öffentlichen Apotheken gewährleistet werden könne, zumal sogar der Biontech-Impfstoff laut Herstellerangaben bei normaler Kühlung im Medikamentenkühlschrank der Apotheken oder Praxen fünf Tage, also genau eine Arbeitswoche lang, haltbar ist. Die Gesamtkosten für Impfaufklärung und Impfungen beim Hausarzt sowie Distribution und Logistik durch die lokalen Apotheken sind deutlich geringer als der jetzt betriebene Mehraufwand über Impfzentren und zusätzliche Transportkosten, erklärt der Hausärzteverband.
]]>"Es ist in der jetzigen Phase entscheidend, dass sich die derzeit priorisierten Personengruppen impfen lassen. Medizinisch unsinnige Diskussionen um eine Impfpflicht und überflüssige Debatten über die zurückliegenden Beschaffungswege von Impfstoff verspielen das Vertrauen der Menschen und helfen uns in der derzeit extrem schwierigen Phase der Pandemie nicht weiter“, bekräftigte der Virchowbundvorsitzende.
]]>„Die Impfungen gegen das Coronavirus bringen uns Licht am Horizont. Sie sind der wichtigste Baustein für den Weg zurück zur Normalität, auch wenn dieser Weg keine Kurzstrecke sein wird. Nach den Pflegeeinrichtungen werden wir nun mit den Impfungen in den Krankenhäusern beginnen – und zwar in den Bereichen, wo der Schutz gegen das Coronavirus besonders wichtig ist. Auch wenn es natürlich eine individuelle Entscheidung ist, sich impfen zu lassen oder nicht, appelliere ich daher an alle Beschäftigten: Lassen Sie sich bitte impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Familie, Ihrer Freunde und der Patientinnen und Patienten“, warb Minister Laumann für dieses Angebot. Dies schließe ausdrücklich das dort eingesetzte Personal in nicht-medizinischen Funktionen ein.
KGNW-Präsident Jochen Brink begrüßte, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun die Corona-Impfung durchführen können: „Wir setzen auf eine hohe Bereitschaft bei unseren Ärztinnen und Ärzten, den Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie allen anderen Beschäftigten, dass sie auch an dieser Stelle verantwortungsbewusst handeln und sich gegen Corona impfen lassen. Ihr enormes Engagement im Kampf gegen die Pandemie und um jedes Leben verdient höchste Anerkennung. Mit einer Impfung tragen sie dazu bei, dass wir diesen Kampf im begonnenen Jahr auch gewinnen können.“ Die jetzt eingesetzten Impfstoffe sind durch Studien umfassend geprüft und inzwischen weltweit millionenfach verabreicht worden, sie gelten nach allen vorliegenden Daten als sicher.
„Die Bereitschaft zur Impfung, insbesondere bei den gut informierten Kolleginnen und Kollegen, ist sehr hoch“, erklärte der Pflegerat-Vorsitzende Ludger Risse. Gerade die Tatsache, dass die Impfstoffe in der EU nicht in einem beschleunigten Verfahren zugelassen worden sind, schaffe Vertrauen. Risse betonte: „Ich kann deshalb nur empfehlen, sich gründlich bei seriösen Quellen wie der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder dem Robert Koch-Institut (RKI) zu informieren. Diese Impfung ist garantiert ungefährlicher als eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung. Es ist für mich keine Frage, dass ich mich selbst auch impfen lasse, wenn ich an der Reihe bin.“
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände. Sie vertritt rund 345 Krankenhäuser, die mit etwa 265.000 Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern in NRW zählen.
]]>Dabei wären speziell die Kontakte derjenigen zu verfolgen, die Kontakt mit Risikogruppen haben oder hatten und aufgrund einer Vielzahl von Kontakten die Clusterbildung begünstigen könnten. Abgefragt würde etwa, ob die positiv getestete Person in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung tätig ist, regelmäßig alleinlebende Verwandte hohen Alters oder mit bestimmten Krankheiten besucht oder Besuche in einem Pflegeheim vornimmt bzw. vorgenommen hat, oder in Lebensgemeinschaft mit Beschäftigten einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung lebt. Werden diese Fragen bejaht, werden entsprechende Kontakte verfolgt, bei allen anderen greift allein die Isolierung, da die Wahrscheinlichkeit, weitere Personen angesteckt zu haben sehr gering ist.
Auf Grundlage einer vom Zi entwickelten Entscheidungsmatrix können unterschiedlichen Risikostufen konkrete Maßnahmen zugeordnet, beschlossen und auch prospektiv kommuniziert werden. Diese würden spezifisch den Schutz der vulnerablen Patientengruppen (z.B. Verpflichtung zum Tragen von FFP-2-Masken bei Kontakt zu Älteren) oder den Schutz des Gesundheitswesens vor Überlastung (zeitweise Verschiebung elektiver Eingriffe) adressieren.
„Die alleinige Hoffnung der Pandemiebekämpfung mit Mitteln der Kontaktnachverfolgung erscheint bedauerlicherweise unrealistisch. Allerdings gehen wiederholte und weitgehende Kontaktbeschränkungen auch mit hohen Nebenwirkungen einher. Durch eine zielgerichtete Anpassung der Strategie zur Kontaktnachverfolgung und eine auf vulnerable Patientengruppen fokussierte Entscheidungsmatrix für weitergehende Maßnahmen kann dies jedoch erreicht werden. Dieser Vorgehensvorschlag ist nicht mit der Zielsetzung gleichzusetzen, denjenigen ein unbehelligtes Leben zu ermöglichen, die nicht einer Risikogruppe angehören sowie auf Effekte der Herdenimmunität zu hoffen. Er ist vielmehr ein Plädoyer dafür, die allgemeinen Maßnahmen des Pandemie-Managements durch konkrete Schritte zum besonderen Schutz von Risikogruppen zu ergänzen. Zudem sollte auf eine deutliche Steigerung von Intensität und Reichweite des Maßnahmenkatalogs zur Testung, Kontaktverfolgung und Isolation gesetzt werden. Hierbei muss auf den Schutz von Risikogruppen fokussiert werden, bevor weiterreichende Entscheidungen mit hohen Opportunitätskosten getroffen werden“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
]]>Die Neuroleptika-Fehlversorgung belastet männliche und weibliche Patienten in ähnlicher Weise. Die
Analysen zeigen, dass der prozentuale Anteil der betroffenen hkk-Versicherten mit Neuroleptika-
Verordnungen über die Jahre insgesamt sogar angestiegen ist.
Unterschiedliche Psychopharmaka und Schlafmittel, vor allem Neuroleptika und Benzodiazepine, werden
zusammengenommen deutlich häufiger verordnet als Antidementiva. Diese sollten trotz mancher Zweifel
an ihrer Wirksamkeit jedoch bevorzugt eingesetzt werden, um die Chance zu erhöhen, das Fortschreiten der
Demenz zu verlangsamen.
"Es gibt keinen Grund, Demenzerkrankte mit konventionellen Neuroleptika zu behandeln, da nicht belegt
ist, dass diese Medikamente Verhaltensstörungen bei den Betroffenen positiv beeinflussen", sagt Glaeske.
Darüber hinaus verdichten sich seit einigen Jahren die Hinweise, dass Neuroleptika bei Demenzerkrankten
schwerwiegende unerwünschte Folgen, wie etwa Herzinfarkt, Schlaganfall sowie Lungenentzündung,
haben können und mit einer insgesamt erhöhten Sterblichkeit zu rechnen ist. Die noch immer häufige
Verordnung ist auch deshalb besorgniserregend, weil die Zulassungsbehörden und auch die
pharmazeutischen Unternehmen die Ärzt*innen schon vor mehr als zehn Jahren auf das erhöhte
Sterberisiko hingewiesen haben.
Außerdem können Neuroleptika bei Ruhelosigkeit und sogenanntem herausfordernden aggressiven
Verhalten von Demenzpatient*innen möglicherweise zu einem rapiden Verfall der kognitiven
Leistungsfähigkeit beitragen. Glaeske: "Eine kurzfristige Anwendung ist lediglich dann vertretbar, wenn die
Betroffenen ohne entsprechende Medikation eine unbeherrschbare Gefährdung für sich oder andere sind."
Hausärzt*innen in der Zwickmühle
Als Ursache für die häufige Anwendung von Neuroleptika über lange Zeiten nennen Forscher [1] unter
anderem emotionales Stressempfinden bei den Betreuungspersonen (überwiegend bei den Pflegenden), das
von Hilflosigkeit, Überforderung, Ärger, Unzufriedenheit und körperlicher Bedrohung geprägt ist.
Die Bremer Hausärztin und Geriaterin Heike Diederichs-Egidi kennt die immensen Belastungen von
Angehörigen und Pflegekräften aus ihrem Praxisalltag: "Es ist für alle extrem belastend, wenn ein dementes
Familienmitglied jede Nacht Kinder und Eltern aufweckt. Die Kinder schlafen in der Schule ein und die Eltern
sind praktisch arbeitsunfähig. Da befinde ich mich als Hausärztin in einer Zwickmühle - wem werde ich jetzt
wie gerecht und wessen gesundheitliches Risiko schätze ich höher ein?" Natürlich verschreibe sie dann
zunächst Neuroleptika, damit sich die Situation entschärft. Denn die gesundheitlichen Belastungen seien
auch für pflegende Angehörige und Pflegekräfte enorm. "In den Pflegeheimen kommt der Personalmangel
hinzu - diese Situation erlebe ich zunehmend als unwürdig." Gleichwohl lehnt auch sie die längerfristige
Verordnung von Neuroleptika ab.
"Aktivierende Pflege statt chemischer Ruhigstellung"
Glaeske fordert deshalb, dass Verhaltensstörungen bei Demenz vorrangig durch eine Optimierung der
Pflegesituation, ein gezieltes Training von Alltagsfertigkeiten oder durch milieutherapeutische Maßnahmen
wie Ergotherapie behandelt werden. "Das Wichtigste ist, für die Erkrankten so lange wie möglich ihre
Würde sowie ihre Alltagsfähigkeiten aufrechtzuerhalten und ihnen Erinnerungen aus ihrer früheren
Lebenszeit zu bewahren. Die immer noch weit verbreitete Verordnung von ruhigstellenden Mitteln bei
Menschen mit Demenz ist langfristig keine akzeptable Strategie", sagt der Bremer Arzneimittelexperte.
"Insgesamt sollten zudem die sich mehrenden Hinweise auf Präventionsmöglichkeiten zur Verringerung der
Alzheimerdemenz berücksichtigt werden - Bewegung, Ernährung, Kommunikation und
Beschäftigungsmöglichkeiten gehören dazu."
Diederichs-Egidi empfiehlt darüber hinaus die Verwendung von Biografiebögen und auf die jeweilige Person
zugeschnittene Beschäftigungsangebote in Pflegeheimen, um den individuellen Bedürfnissen und
Erfahrungen der Patient*innen gerecht werden zu können. "Nicht jeder will tagein, tagaus Mensch ärgere
Dich nicht spielen", so Diederichs-Egidi. Eine individuelle Ansprache helfe Demenzerkrankten, sich zu
beruhigen.
[1] Höwler E (2010). Herausforderndes Verhalten bei Personen mit demenziellen Veränderungen aus der
Perspektive von Pflegenden - Erleben und Strategien. Stuttgart: Kohlhammer.
Trotz einer Vielzahl von Appellen und Erklärungen von Seiten der Politik, der Behörden, der Gesundheitsämter und anderer Institutionen an die Bevölkerung zur Beachtung der AHA+L+A Regel (Abstand/Hygiene/Alltagsmaske + regelmäßiges Lüften + Corona Warn-App) konnte der rasante Anstieg der SARS-CoV-2 Neuinfektionen nicht verhindert werden. Deshalb bleibt zurzeit keine andere Möglichkeit als der Teil-Lockdown, um die weitere Ausbreitung durch Kontaktbeschränkungen einzudämmen. Dies ist wichtig, um das Gesundheitssystem in Deutschland leistungsfähig zu halten und damit zu gewährleisten, dass COVID-19 Erkrankte und alle anderen Patienten weiterhin eine optimale Krankenversorgung erhalten (siehe dazu auch die Stellungnahmen und Aussagen verschiedener Fachverbände wie z.B. Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V., Berufsverband Deutscher Anästhesisten, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin).
Aus unserer Sicht stimmen alle an der Bekämpfung der Pandemie Beteiligten darin überein, dass der besondere Schutz von Risikogruppen ein zentrales Anliegen ist. Es ist jedoch zu bedenken, dass ca. 30% der europäischen Bevölkerung mindestens einen bekannten Risikofaktor für einen schweren Infektionsverlauf hat. Damit wird klar, dass viele Risikopersonen nicht in Einrichtungen leben (für die ohnehin schon besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden), sondern in der Mitte der Gesellschaft. Diese Personen besser zu schützen wird unserer Ansicht nach nur über die Reduktion von Infektionen in der Gesamtbevölkerung gelingen.
Außerdem ist es essentiell, durch geringere Neuinfektionszahlen die Gesundheitsämter wieder in die Lage zu versetzen, Kontaktverfolgungen durchzuführen und Infektionsketten zu unterbrechen. Das Ziel, Kontakte rasch nachzuverfolgen, darf zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall aufgegeben werden. Es ist selbstverständlich, dass dies keine alleinige Maßnahme zur Pandemiebekämpfung ist, und auch nie war, sondern ergänzend zu den AHA+L+A Empfehlungen zu sehen ist.
Die Unterzeichner/innen sind sich einig, dass uns ohne Impfstoffe eine Kontrolle der SARS-CoV-2 Pandemie aktuell nur mit wirksamer Kontaktreduzierung und der konsequenten Einhaltung der AHA+L+A Regel gelingen kann. Wir möchten dazu noch einmal auf die „Stellungnahme zu einem wissenschaftlich begründeten Vorgehen gegen die Covid-19 Pandemie“ der GfV vom 19. Oktober 2020 hinweisen, in der der Sachverhalt noch ausführlicher erläutert wird. Die Zeit zu handeln ist jetzt, bevor ein Punkt erreicht wird, an dem jede Maßnahme zu spät kommt. Die jetzigen Beschränkungen können viele Menschenleben in Deutschland retten und einen weitergehenden Lockdown mit noch mehr Schäden für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft verhindern, wenn sie konsequent umgesetzt werden.
Wir distanzieren uns von der Art und Weise, wie verschiedene Vorschläge zur Pandemieeindämmung vorgebracht werden und auch von einigen Inhalten. Dazu zählt die Darstellung der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Stellungnahme, einschließlich der dazu gehörenden Pressekonferenz vom 28. Oktober 2020. Darin wird der Anschein erweckt, dass es sich um die gesammelte Meinung von Wissenschaft und Ärzteschaft handelt. Dies gilt für die Mehrzahl der Virologen/Innen sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus ärztlicher Sicht ganz sicher nicht. Die Unterzeichner/Innen distanzieren sich darüber hinaus von den in der Pressekonferenz und dem Positionspapier der KBV geäußerten Vorschlägen zur Ablehnung Lockdown-ähnlicher Maßnahmen und der Beschränkung auf eigenverantwortliche Umsetzung der AHA+L+A Regeln. Eine alleinige Eindämmung nur durch Kontaktpersonennachverfolgung war nie Strategie der Pandemiebekämpfung. Sie war immer kombiniert mit den o.g. Verhaltensmaßnahmen, sollte aber auch zukünftig immer ein wichtiger Bestandteil der Eindämmung der Virusausbreitung sein. Der besondere Schutz von Risikogruppen war und ist ein zentraler Punkt der Pandemiebekämpfung, muss aber berücksichtigen, dass diese auch in der Mitte unserer Gesellschaft leben.
Der Vorstand der Gesellschaft für Virologie in alphabetischer Reihenfolge:
Unterzeichner/Innen in alphabetischer Reihenfolge:
[1] https://www.euro.who.int/en/media-centre/sections/statements/2020/statem...
[2] Stand 5. November 2020, also direkt vor dem Beschluss der Bundesregierung; Lagebericht des RKI zum jeweiligen genannten Zeitpunkt
]]>Denn suchtkranke Menschen, die zumeist an weiteren, teils schweren psychischen und somatischen Erkrankungen leiden, sind dabei in der aktuellen Notsituation besonderen Risiken ausgesetzt. Sie sind auf ein funktionierendes Suchtkrankenversorgungsnetz angewiesen.
Aufnahmemöglichkeiten, insbesondere Notaufnahmen zur Entzugsbehandlung, qualifizierte Entzugsbehandlung, die Basisversorgung in den ambulanten Suchtberatungsstellen und den psychiatrischen Institutsambulanzen, Angebote des betreuten Wohnens sowie niedrigschwellige Hilfen, die (ganztägig) ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen/ Entwöhnungsbehandlungen sowie die ambulante und stationäre Substitutionsbehandlung einschließlich der damit verbundenen psychosozialen Betreuung müssen auch angesichts der sich aktuell verschärfenden Pandemiekrise und der nun beschlossenen Einschränkungen weiterhin zur Suchtkrankenversorgung und -behandlung zur Verfügung stehen. Dies betrifft in gleichem Maße die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Suchthilfe sowie die Angebote der Suchtselbsthilfe.
Eine nun wieder drohende Angebotsreduktion der ambulanten Suchtberatungsstellen oder eingeschränkte Entgiftungs- und Entzugsmöglichkeiten sowie eine damit verbundene Beschränkung der Inanspruchnahme der Entwöhnungsbehandlung würde den Druck auf suchtkranke Menschen deutlich erhöhen, da in diesem Falle die notwendige Versorgung nicht mehr sichergestellt werden könnte.
Die Entwöhnungsbehandlung findet in Deutschland überwiegend im Rahmen der medizinischen Rehabilitation in dazu spezialisierten Abteilungen oder Rehabilitationskliniken statt. Sie stellt die eigentliche Behandlung der Grunderkrankung dar und ist unverzichtbar. Hierzu gehört auch die Mitbehandlung oft schwerer psychischer und somatischer Begleit- und Folgeerkrankungen. Ein nicht unerheblicher Anteil der Suchtkranken auch in Rehabilitationskliniken ist wohnungslos, sozial entwurzelt oder lebt in prekären Wohnverhältnissen.
Die Einschränkung des Zugangs ambulanten und stationären Versorgungs- und Behandlungsangeboten für suchtkranke Menschen, ist aus unserer fachlichen Sicht nicht dazu geeignet, zur Eindämmung der Pandemie beizutragen.
Hingegen entlastet die originäre Arbeit mit den schwer Suchtkranken die Gesellschaft und akut-medizinische Einrichtungen. Viele der in unseren Einrichtungen behandelten Patientinnen und Patienten haben krankheitsbedingt unbehandelt erhebliche Schwierigkeiten, sich zu Hause selbst zu versorgen. Bei vorzeitiger Entlassung oder fehlender Aufnahmemöglichkeit drohen Rückfall und hohe Eigengefährdung, verbunden mit der verminderten Fähigkeit, Grenzen und Regeln einzuhalten, auch Fremdgefährdungen sind nicht auszuschließen. Bei einem Zusammenbruch oder einer deutlich eingeschränkten Funktionsfähigkeit des miteinander vernetzten Systems der Suchtkrankenversorgung droht somit eine zusätzliche Belastung des akutmedizinischen somatischen und psychiatrischen Versorgungssystems. Ein Abbau der Suchtkrankenversorgung wäre somit nicht geeignet, die Pandemie einzudämmen, vielmehr würde dieser zu weiteren Risiken führen und birgt die Gefahr, den gesundheitlichen Schaden für die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Gesellschaft zu erhöhen.
Wir appellieren dringend an die politisch Verantwortlichen, in ihren weiteren Überlegungen differenziert vorzugehen und eine ausreichende Versorgung aller Suchtkranker weiterhin sicher zu stellen.
Dieser Appell wird unterstützt von Daniela Ludwig MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) e.V., Gero Skowronek, Geschäftsführer, Wilhelmshöher Allee 273, 34131 Kassel
Caritas Suchthilfe e.V. (CaSu) Stefan Bürkle, Geschäftsführer,
Bundesverband der Suchthilfeeinrichtungen im DCV, Karlstraße 40, 79104 Freiburg
Dachverband der Suchtfachgesellschaften (DSG), Professor Dr. med. Markus Backmund, Präsident,
Tal 9, Rgb, 80331 München
Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DGâSucht) e.V., Prof. Dr. med.
Rainer Thomasius, Präsident, Martinistraße 52 Gebäude W29 (Erikahaus), 20246 Hamburg
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) e.V. Professor Dr. med. Markus Backmund,
1. Vorsitzender Tal 9, Rgb, 80331 München
Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie (DG SPS) e.V., Dr. phil. Gallus Bischof, Präsident, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck 3
Deutsche Suchtmedizinische Gesellschaft (DSMG) e.V., Dr. med. Dieter Geyer, Präsident,
Zu den drei Buchen 1, 57392 Schmallenberg
Deutscher Bundesverband der Chefärztinnen und Chefärzte der Fachkliniken für Suchtkranke DBCS e.V., Dr. med. Welf Schroeder, Präsident, Mühlental 5,7629 Wied
Gesamtverband für Suchthilfe e.V. - Fachverband der Diakonie Deutschland, Corinna Mäder-Linke, Geschäftsführerin, Invalidenstraße 29, 10115 Berlin-Mitte
Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V., Friederike Neugebauer, Geschäftsführerin,
Gierkezeile 39, 10585 Berlin
Fachverband Sucht e.V., Dr. phil. Volker Weissinger, Geschäftsführer, Walramstraße 3, 53175 Bonn