„Die Impfungen gegen das Coronavirus bringen uns Licht am Horizont. Sie sind der wichtigste Baustein für den Weg zurück zur Normalität, auch wenn dieser Weg keine Kurzstrecke sein wird. Nach den Pflegeeinrichtungen werden wir nun mit den Impfungen in den Krankenhäusern beginnen – und zwar in den Bereichen, wo der Schutz gegen das Coronavirus besonders wichtig ist. Auch wenn es natürlich eine individuelle Entscheidung ist, sich impfen zu lassen oder nicht, appelliere ich daher an alle Beschäftigten: Lassen Sie sich bitte impfen! Zu Ihrem eigenen Schutz, aber auch zum Schutz Ihrer Familie, Ihrer Freunde und der Patientinnen und Patienten“, warb Minister Laumann für dieses Angebot. Dies schließe ausdrücklich das dort eingesetzte Personal in nicht-medizinischen Funktionen ein.
KGNW-Präsident Jochen Brink begrüßte, dass die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen nun die Corona-Impfung durchführen können: „Wir setzen auf eine hohe Bereitschaft bei unseren Ärztinnen und Ärzten, den Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie allen anderen Beschäftigten, dass sie auch an dieser Stelle verantwortungsbewusst handeln und sich gegen Corona impfen lassen. Ihr enormes Engagement im Kampf gegen die Pandemie und um jedes Leben verdient höchste Anerkennung. Mit einer Impfung tragen sie dazu bei, dass wir diesen Kampf im begonnenen Jahr auch gewinnen können.“ Die jetzt eingesetzten Impfstoffe sind durch Studien umfassend geprüft und inzwischen weltweit millionenfach verabreicht worden, sie gelten nach allen vorliegenden Daten als sicher.
„Die Bereitschaft zur Impfung, insbesondere bei den gut informierten Kolleginnen und Kollegen, ist sehr hoch“, erklärte der Pflegerat-Vorsitzende Ludger Risse. Gerade die Tatsache, dass die Impfstoffe in der EU nicht in einem beschleunigten Verfahren zugelassen worden sind, schaffe Vertrauen. Risse betonte: „Ich kann deshalb nur empfehlen, sich gründlich bei seriösen Quellen wie der Ständigen Impfkommission (STIKO) oder dem Robert Koch-Institut (RKI) zu informieren. Diese Impfung ist garantiert ungefährlicher als eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung. Es ist für mich keine Frage, dass ich mich selbst auch impfen lasse, wenn ich an der Reihe bin.“
Die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen ist der Zusammenschluss der Krankenhausträger und ihrer Spitzenverbände. Sie vertritt rund 345 Krankenhäuser, die mit etwa 265.000 Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern in NRW zählen.
]]>Dabei wären speziell die Kontakte derjenigen zu verfolgen, die Kontakt mit Risikogruppen haben oder hatten und aufgrund einer Vielzahl von Kontakten die Clusterbildung begünstigen könnten. Abgefragt würde etwa, ob die positiv getestete Person in einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung tätig ist, regelmäßig alleinlebende Verwandte hohen Alters oder mit bestimmten Krankheiten besucht oder Besuche in einem Pflegeheim vornimmt bzw. vorgenommen hat, oder in Lebensgemeinschaft mit Beschäftigten einer Gesundheits- oder Pflegeeinrichtung lebt. Werden diese Fragen bejaht, werden entsprechende Kontakte verfolgt, bei allen anderen greift allein die Isolierung, da die Wahrscheinlichkeit, weitere Personen angesteckt zu haben sehr gering ist.
Auf Grundlage einer vom Zi entwickelten Entscheidungsmatrix können unterschiedlichen Risikostufen konkrete Maßnahmen zugeordnet, beschlossen und auch prospektiv kommuniziert werden. Diese würden spezifisch den Schutz der vulnerablen Patientengruppen (z.B. Verpflichtung zum Tragen von FFP-2-Masken bei Kontakt zu Älteren) oder den Schutz des Gesundheitswesens vor Überlastung (zeitweise Verschiebung elektiver Eingriffe) adressieren.
„Die alleinige Hoffnung der Pandemiebekämpfung mit Mitteln der Kontaktnachverfolgung erscheint bedauerlicherweise unrealistisch. Allerdings gehen wiederholte und weitgehende Kontaktbeschränkungen auch mit hohen Nebenwirkungen einher. Durch eine zielgerichtete Anpassung der Strategie zur Kontaktnachverfolgung und eine auf vulnerable Patientengruppen fokussierte Entscheidungsmatrix für weitergehende Maßnahmen kann dies jedoch erreicht werden. Dieser Vorgehensvorschlag ist nicht mit der Zielsetzung gleichzusetzen, denjenigen ein unbehelligtes Leben zu ermöglichen, die nicht einer Risikogruppe angehören sowie auf Effekte der Herdenimmunität zu hoffen. Er ist vielmehr ein Plädoyer dafür, die allgemeinen Maßnahmen des Pandemie-Managements durch konkrete Schritte zum besonderen Schutz von Risikogruppen zu ergänzen. Zudem sollte auf eine deutliche Steigerung von Intensität und Reichweite des Maßnahmenkatalogs zur Testung, Kontaktverfolgung und Isolation gesetzt werden. Hierbei muss auf den Schutz von Risikogruppen fokussiert werden, bevor weiterreichende Entscheidungen mit hohen Opportunitätskosten getroffen werden“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.
]]>Die Neuroleptika-Fehlversorgung belastet männliche und weibliche Patienten in ähnlicher Weise. Die
Analysen zeigen, dass der prozentuale Anteil der betroffenen hkk-Versicherten mit Neuroleptika-
Verordnungen über die Jahre insgesamt sogar angestiegen ist.
Unterschiedliche Psychopharmaka und Schlafmittel, vor allem Neuroleptika und Benzodiazepine, werden
zusammengenommen deutlich häufiger verordnet als Antidementiva. Diese sollten trotz mancher Zweifel
an ihrer Wirksamkeit jedoch bevorzugt eingesetzt werden, um die Chance zu erhöhen, das Fortschreiten der
Demenz zu verlangsamen.
"Es gibt keinen Grund, Demenzerkrankte mit konventionellen Neuroleptika zu behandeln, da nicht belegt
ist, dass diese Medikamente Verhaltensstörungen bei den Betroffenen positiv beeinflussen", sagt Glaeske.
Darüber hinaus verdichten sich seit einigen Jahren die Hinweise, dass Neuroleptika bei Demenzerkrankten
schwerwiegende unerwünschte Folgen, wie etwa Herzinfarkt, Schlaganfall sowie Lungenentzündung,
haben können und mit einer insgesamt erhöhten Sterblichkeit zu rechnen ist. Die noch immer häufige
Verordnung ist auch deshalb besorgniserregend, weil die Zulassungsbehörden und auch die
pharmazeutischen Unternehmen die Ärzt*innen schon vor mehr als zehn Jahren auf das erhöhte
Sterberisiko hingewiesen haben.
Außerdem können Neuroleptika bei Ruhelosigkeit und sogenanntem herausfordernden aggressiven
Verhalten von Demenzpatient*innen möglicherweise zu einem rapiden Verfall der kognitiven
Leistungsfähigkeit beitragen. Glaeske: "Eine kurzfristige Anwendung ist lediglich dann vertretbar, wenn die
Betroffenen ohne entsprechende Medikation eine unbeherrschbare Gefährdung für sich oder andere sind."
Hausärzt*innen in der Zwickmühle
Als Ursache für die häufige Anwendung von Neuroleptika über lange Zeiten nennen Forscher [1] unter
anderem emotionales Stressempfinden bei den Betreuungspersonen (überwiegend bei den Pflegenden), das
von Hilflosigkeit, Überforderung, Ärger, Unzufriedenheit und körperlicher Bedrohung geprägt ist.
Die Bremer Hausärztin und Geriaterin Heike Diederichs-Egidi kennt die immensen Belastungen von
Angehörigen und Pflegekräften aus ihrem Praxisalltag: "Es ist für alle extrem belastend, wenn ein dementes
Familienmitglied jede Nacht Kinder und Eltern aufweckt. Die Kinder schlafen in der Schule ein und die Eltern
sind praktisch arbeitsunfähig. Da befinde ich mich als Hausärztin in einer Zwickmühle - wem werde ich jetzt
wie gerecht und wessen gesundheitliches Risiko schätze ich höher ein?" Natürlich verschreibe sie dann
zunächst Neuroleptika, damit sich die Situation entschärft. Denn die gesundheitlichen Belastungen seien
auch für pflegende Angehörige und Pflegekräfte enorm. "In den Pflegeheimen kommt der Personalmangel
hinzu - diese Situation erlebe ich zunehmend als unwürdig." Gleichwohl lehnt auch sie die längerfristige
Verordnung von Neuroleptika ab.
"Aktivierende Pflege statt chemischer Ruhigstellung"
Glaeske fordert deshalb, dass Verhaltensstörungen bei Demenz vorrangig durch eine Optimierung der
Pflegesituation, ein gezieltes Training von Alltagsfertigkeiten oder durch milieutherapeutische Maßnahmen
wie Ergotherapie behandelt werden. "Das Wichtigste ist, für die Erkrankten so lange wie möglich ihre
Würde sowie ihre Alltagsfähigkeiten aufrechtzuerhalten und ihnen Erinnerungen aus ihrer früheren
Lebenszeit zu bewahren. Die immer noch weit verbreitete Verordnung von ruhigstellenden Mitteln bei
Menschen mit Demenz ist langfristig keine akzeptable Strategie", sagt der Bremer Arzneimittelexperte.
"Insgesamt sollten zudem die sich mehrenden Hinweise auf Präventionsmöglichkeiten zur Verringerung der
Alzheimerdemenz berücksichtigt werden - Bewegung, Ernährung, Kommunikation und
Beschäftigungsmöglichkeiten gehören dazu."
Diederichs-Egidi empfiehlt darüber hinaus die Verwendung von Biografiebögen und auf die jeweilige Person
zugeschnittene Beschäftigungsangebote in Pflegeheimen, um den individuellen Bedürfnissen und
Erfahrungen der Patient*innen gerecht werden zu können. "Nicht jeder will tagein, tagaus Mensch ärgere
Dich nicht spielen", so Diederichs-Egidi. Eine individuelle Ansprache helfe Demenzerkrankten, sich zu
beruhigen.
[1] Höwler E (2010). Herausforderndes Verhalten bei Personen mit demenziellen Veränderungen aus der
Perspektive von Pflegenden - Erleben und Strategien. Stuttgart: Kohlhammer.
Trotz einer Vielzahl von Appellen und Erklärungen von Seiten der Politik, der Behörden, der Gesundheitsämter und anderer Institutionen an die Bevölkerung zur Beachtung der AHA+L+A Regel (Abstand/Hygiene/Alltagsmaske + regelmäßiges Lüften + Corona Warn-App) konnte der rasante Anstieg der SARS-CoV-2 Neuinfektionen nicht verhindert werden. Deshalb bleibt zurzeit keine andere Möglichkeit als der Teil-Lockdown, um die weitere Ausbreitung durch Kontaktbeschränkungen einzudämmen. Dies ist wichtig, um das Gesundheitssystem in Deutschland leistungsfähig zu halten und damit zu gewährleisten, dass COVID-19 Erkrankte und alle anderen Patienten weiterhin eine optimale Krankenversorgung erhalten (siehe dazu auch die Stellungnahmen und Aussagen verschiedener Fachverbände wie z.B. Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V., Berufsverband Deutscher Anästhesisten, Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin, Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin).
Aus unserer Sicht stimmen alle an der Bekämpfung der Pandemie Beteiligten darin überein, dass der besondere Schutz von Risikogruppen ein zentrales Anliegen ist. Es ist jedoch zu bedenken, dass ca. 30% der europäischen Bevölkerung mindestens einen bekannten Risikofaktor für einen schweren Infektionsverlauf hat. Damit wird klar, dass viele Risikopersonen nicht in Einrichtungen leben (für die ohnehin schon besondere Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden), sondern in der Mitte der Gesellschaft. Diese Personen besser zu schützen wird unserer Ansicht nach nur über die Reduktion von Infektionen in der Gesamtbevölkerung gelingen.
Außerdem ist es essentiell, durch geringere Neuinfektionszahlen die Gesundheitsämter wieder in die Lage zu versetzen, Kontaktverfolgungen durchzuführen und Infektionsketten zu unterbrechen. Das Ziel, Kontakte rasch nachzuverfolgen, darf zum jetzigen Zeitpunkt auf keinen Fall aufgegeben werden. Es ist selbstverständlich, dass dies keine alleinige Maßnahme zur Pandemiebekämpfung ist, und auch nie war, sondern ergänzend zu den AHA+L+A Empfehlungen zu sehen ist.
Die Unterzeichner/innen sind sich einig, dass uns ohne Impfstoffe eine Kontrolle der SARS-CoV-2 Pandemie aktuell nur mit wirksamer Kontaktreduzierung und der konsequenten Einhaltung der AHA+L+A Regel gelingen kann. Wir möchten dazu noch einmal auf die „Stellungnahme zu einem wissenschaftlich begründeten Vorgehen gegen die Covid-19 Pandemie“ der GfV vom 19. Oktober 2020 hinweisen, in der der Sachverhalt noch ausführlicher erläutert wird. Die Zeit zu handeln ist jetzt, bevor ein Punkt erreicht wird, an dem jede Maßnahme zu spät kommt. Die jetzigen Beschränkungen können viele Menschenleben in Deutschland retten und einen weitergehenden Lockdown mit noch mehr Schäden für die öffentliche Gesundheit und die Wirtschaft verhindern, wenn sie konsequent umgesetzt werden.
Wir distanzieren uns von der Art und Weise, wie verschiedene Vorschläge zur Pandemieeindämmung vorgebracht werden und auch von einigen Inhalten. Dazu zählt die Darstellung der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in ihrer Stellungnahme, einschließlich der dazu gehörenden Pressekonferenz vom 28. Oktober 2020. Darin wird der Anschein erweckt, dass es sich um die gesammelte Meinung von Wissenschaft und Ärzteschaft handelt. Dies gilt für die Mehrzahl der Virologen/Innen sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus ärztlicher Sicht ganz sicher nicht. Die Unterzeichner/Innen distanzieren sich darüber hinaus von den in der Pressekonferenz und dem Positionspapier der KBV geäußerten Vorschlägen zur Ablehnung Lockdown-ähnlicher Maßnahmen und der Beschränkung auf eigenverantwortliche Umsetzung der AHA+L+A Regeln. Eine alleinige Eindämmung nur durch Kontaktpersonennachverfolgung war nie Strategie der Pandemiebekämpfung. Sie war immer kombiniert mit den o.g. Verhaltensmaßnahmen, sollte aber auch zukünftig immer ein wichtiger Bestandteil der Eindämmung der Virusausbreitung sein. Der besondere Schutz von Risikogruppen war und ist ein zentraler Punkt der Pandemiebekämpfung, muss aber berücksichtigen, dass diese auch in der Mitte unserer Gesellschaft leben.
Der Vorstand der Gesellschaft für Virologie in alphabetischer Reihenfolge:
Unterzeichner/Innen in alphabetischer Reihenfolge:
[1] https://www.euro.who.int/en/media-centre/sections/statements/2020/statem...
[2] Stand 5. November 2020, also direkt vor dem Beschluss der Bundesregierung; Lagebericht des RKI zum jeweiligen genannten Zeitpunkt
]]>Denn suchtkranke Menschen, die zumeist an weiteren, teils schweren psychischen und somatischen Erkrankungen leiden, sind dabei in der aktuellen Notsituation besonderen Risiken ausgesetzt. Sie sind auf ein funktionierendes Suchtkrankenversorgungsnetz angewiesen.
Aufnahmemöglichkeiten, insbesondere Notaufnahmen zur Entzugsbehandlung, qualifizierte Entzugsbehandlung, die Basisversorgung in den ambulanten Suchtberatungsstellen und den psychiatrischen Institutsambulanzen, Angebote des betreuten Wohnens sowie niedrigschwellige Hilfen, die (ganztägig) ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen/ Entwöhnungsbehandlungen sowie die ambulante und stationäre Substitutionsbehandlung einschließlich der damit verbundenen psychosozialen Betreuung müssen auch angesichts der sich aktuell verschärfenden Pandemiekrise und der nun beschlossenen Einschränkungen weiterhin zur Suchtkrankenversorgung und -behandlung zur Verfügung stehen. Dies betrifft in gleichem Maße die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Suchthilfe sowie die Angebote der Suchtselbsthilfe.
Eine nun wieder drohende Angebotsreduktion der ambulanten Suchtberatungsstellen oder eingeschränkte Entgiftungs- und Entzugsmöglichkeiten sowie eine damit verbundene Beschränkung der Inanspruchnahme der Entwöhnungsbehandlung würde den Druck auf suchtkranke Menschen deutlich erhöhen, da in diesem Falle die notwendige Versorgung nicht mehr sichergestellt werden könnte.
Die Entwöhnungsbehandlung findet in Deutschland überwiegend im Rahmen der medizinischen Rehabilitation in dazu spezialisierten Abteilungen oder Rehabilitationskliniken statt. Sie stellt die eigentliche Behandlung der Grunderkrankung dar und ist unverzichtbar. Hierzu gehört auch die Mitbehandlung oft schwerer psychischer und somatischer Begleit- und Folgeerkrankungen. Ein nicht unerheblicher Anteil der Suchtkranken auch in Rehabilitationskliniken ist wohnungslos, sozial entwurzelt oder lebt in prekären Wohnverhältnissen.
Die Einschränkung des Zugangs ambulanten und stationären Versorgungs- und Behandlungsangeboten für suchtkranke Menschen, ist aus unserer fachlichen Sicht nicht dazu geeignet, zur Eindämmung der Pandemie beizutragen.
Hingegen entlastet die originäre Arbeit mit den schwer Suchtkranken die Gesellschaft und akut-medizinische Einrichtungen. Viele der in unseren Einrichtungen behandelten Patientinnen und Patienten haben krankheitsbedingt unbehandelt erhebliche Schwierigkeiten, sich zu Hause selbst zu versorgen. Bei vorzeitiger Entlassung oder fehlender Aufnahmemöglichkeit drohen Rückfall und hohe Eigengefährdung, verbunden mit der verminderten Fähigkeit, Grenzen und Regeln einzuhalten, auch Fremdgefährdungen sind nicht auszuschließen. Bei einem Zusammenbruch oder einer deutlich eingeschränkten Funktionsfähigkeit des miteinander vernetzten Systems der Suchtkrankenversorgung droht somit eine zusätzliche Belastung des akutmedizinischen somatischen und psychiatrischen Versorgungssystems. Ein Abbau der Suchtkrankenversorgung wäre somit nicht geeignet, die Pandemie einzudämmen, vielmehr würde dieser zu weiteren Risiken führen und birgt die Gefahr, den gesundheitlichen Schaden für die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Gesellschaft zu erhöhen.
Wir appellieren dringend an die politisch Verantwortlichen, in ihren weiteren Überlegungen differenziert vorzugehen und eine ausreichende Versorgung aller Suchtkranker weiterhin sicher zu stellen.
Dieser Appell wird unterstützt von Daniela Ludwig MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) e.V., Gero Skowronek, Geschäftsführer, Wilhelmshöher Allee 273, 34131 Kassel
Caritas Suchthilfe e.V. (CaSu) Stefan Bürkle, Geschäftsführer,
Bundesverband der Suchthilfeeinrichtungen im DCV, Karlstraße 40, 79104 Freiburg
Dachverband der Suchtfachgesellschaften (DSG), Professor Dr. med. Markus Backmund, Präsident,
Tal 9, Rgb, 80331 München
Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DGâSucht) e.V., Prof. Dr. med.
Rainer Thomasius, Präsident, Martinistraße 52 Gebäude W29 (Erikahaus), 20246 Hamburg
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) e.V. Professor Dr. med. Markus Backmund,
1. Vorsitzender Tal 9, Rgb, 80331 München
Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie (DG SPS) e.V., Dr. phil. Gallus Bischof, Präsident, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck 3
Deutsche Suchtmedizinische Gesellschaft (DSMG) e.V., Dr. med. Dieter Geyer, Präsident,
Zu den drei Buchen 1, 57392 Schmallenberg
Deutscher Bundesverband der Chefärztinnen und Chefärzte der Fachkliniken für Suchtkranke DBCS e.V., Dr. med. Welf Schroeder, Präsident, Mühlental 5,7629 Wied
Gesamtverband für Suchthilfe e.V. - Fachverband der Diakonie Deutschland, Corinna Mäder-Linke, Geschäftsführerin, Invalidenstraße 29, 10115 Berlin-Mitte
Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V., Friederike Neugebauer, Geschäftsführerin,
Gierkezeile 39, 10585 Berlin
Fachverband Sucht e.V., Dr. phil. Volker Weissinger, Geschäftsführer, Walramstraße 3, 53175 Bonn
Das föderale System in Deutschland hat sich in der Pandemie bisher als belastbar und in mancher Hinsicht als vorteilhaft erwiesen. In der jetzt flächendeckend eskalierenden Situation gilt es jedoch, nachvollziehbar und koordiniert zu handeln, um Gefahren für die Allgemeinheit abzuwenden und einen neuen Lockdown zu verhindern. Auch wenn das Infektionsgeschehen in manchen Bundesländern bisher geringer als in bestimmten Risikogebieten ist, ist es notwendig, einheitliche Regeln einzuführen, die auf bundesweit gültigen Grenzwerten basieren. Nur so wird das Vertrauen in die politischen Entscheidungen und die Einsicht in die Notwendigkeit der Maßnahmen gestärkt.
Wirkungsvolles Handeln muss klar zwischen der lokalen Reaktion auf ein Infektionsgeschehen und der Prävention von Übertragungen unterscheiden. Jetzt ist es wichtig, bundesweit sinnvolle und begründete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen. Die Bereitschaft der Bevölkerung, die Maßnahmen mitzutragen, ist laut aktueller Umfragen nach wie vor hoch. Alle Regeln müssen einheitlich und überall bekannt sein sowie verständlich und transparent kommuniziert werden.
Wenn die Politik angesichts absehbar exponentiell steigender Infektionszahlen nicht vorausschauend handelt, werden das öffentliche Leben und die Wirtschaft stärker eingeschränkt werden, als es notwendig gewesen wäre. Zudem werden die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen sinken, wird das Gesundheitssystem überlastet und werden individuelle Freiheitsrechte noch stärker eingeschränkt.
Welche Situationen eine Übertragung begünstigen und worauf Infektionen zurückzuführen sind, ist bekannt: viele und enge Kontakte in geschlossenen Räumen, wenig Frischluftzufuhr, dichtes Gedränge drinnen oder draußen und Sprechen in lebhafter oder lauter Umgebung. Notwendig sind vor allem korrekt über Mund und Nase getragene Masken, da oft ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann und wird, regelmäßiges Lüften, Vermeiden von Menschenansammlungen und lautem Sprechen. Diese Schutzmaßnahmen müssen im gesamten öffentlichen Raum einschließlich Arbeitsstätten und Bildungseinrichtungen gelten. Weitere Maßnahmen hat die Leopoldina in ihrer sechsten Ad-hoc-Stellungnahme zur Coronavirus-Pandemie "Wirksame Regeln für Herbst und Winter aufstellen" empfohlen: www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/coronavirus-pandemie-wirksame-regeln-fuer-herbst-und-winter-aufstellen-2020/
Die Bedeutung verlässlicher bundesweiter Vorgaben für das Gelingen der Krankenhausstrukturreform unterstrich Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung „Krankenhäuser“ beim GKV-Spitzenverband. Eine stärkere Strukturierung über einheitliche Vorgaben und verpflichtende Mindestmengen seien auch im Hinblick auf die Qualität der Versorgung anzustreben.
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit betonte Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB, Sprecherin für Gesundheitsförderung und Obfrau im Gesundheitsausschuss der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die sektorenübergreifende Versorgung verbessert werden müsse. Diese Forderung sei oft ausgesprochen, aber bisher nicht umgesetzt worden. Sie plädierte dafür, die gestufte Notfallversorgung und integrierte Notfallzentren jetzt als „Blaupause“ für andere Versorgungsformen über Sektorengrenzen hinweg zu nutzen. In der Krankenhausplanung forderte Kappert-Gonther ein strukturiertes Vorgehen und eine eindeutige Bindung an das Krankenhaus. Dabei müssen Faktoren, wie die Erreichbarkeit kritischer Fachbereiche wie Stroke Units, ebenso einfließen wie die Qualitätssicherung durch Mindestmengen in operativen Fächern und der Blick auf die Krankenhausversorgung in der Region: Hier gilt es, Überversorgung zu identifizieren und abzubauen.
Lothar Riebsamen, MdB und krankenhauspolitischer Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, sprach sich dafür aus, das Potenzial ambulanter Versorgungsstrukturen stärker zu nutzen. Ein zentrales Problem dabei sei die Finanzierung. Er unterstrich zudem, dass die in der Patientenversorgung erbrachte Qualität evident und nachweisbar sein müsse. Dies könne unter anderem durch ein Qualitätsportal erfolgen, das zurzeit vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) ausgearbeitet werde. Eine Voraussetzung für eine gute Patientenversorgung in den Regionen ist für Riebsamen, die Digitalisierung weiter voran zu treiben und die digitale Patientenakte umfassend zu nutzen. Sie sei das Dashboard für gute Patientenversorgung. Zugleich zeigte er sich überzeugt, dass es nur zusammen mit den politischen Entscheidungsträgern vor Ort gelingen könne, Strukturen zu verändern. Um die Akzeptanz der Politik vor Ort und der Bevölkerung für Veränderungen in der Krankenhausstruktur zu erhalten, müsse man zeigen, dass neue Strukturen eine bessere Versorgung ermöglichen. Diese Verbesserung müsse nachweisbar belegt werden können.
„Die Expertenrunde zeigt vielfältige Ansatzpunkte, die in die Krankenhausstrukturreform einfließen werden. Einig sind sich die Experten, dass es verlässliche bundesweite Regelungen geben und dass die Finanzierung gesichert werden muss. Aufgabe der Politik und der Kostenträger ist es, diesen verlässlichen Rahmen für die neuen Strukturen vorzugeben. Dabei fordert der DEKV, dass dieser bundeseinheitliche gesetzliche Rahmen regional umgesetzt werden muss. Auch die Bedarfsplanung in den Krankenhäusern muss verlässlich in den Regionen stattfinden und am lokalen Bedarf orientiert sein. Eine gute Balance zwischen Bund und Region ist Voraussetzung dafür“, so Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender des DEKV.
]]>Das von der Bundesregierung jetzt geschnürte Maßnahmenpaket erfülle zwar kurzfristig seine Funktion als Beitragsbremse, so Dick, verlagere jedoch das Problem der nun vermeintlich geschlossenen Finanzierungslücke zeitlich nur nach hinten. Wenn die Sozialgarantie in diesem Jahr nicht ordnungspolitisch sauber über einen ausreichenden Steuerzuschuss finanziert werde, sei vorprogrammiert, dass die Krankenkassenbeiträge ab Mitte 2021 geradezu explodierten.
Dazu auch Monika Lersmacher, Alternierende Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg: „Den Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die nahende Bundestagswahl die politisch gemachte finanzielle Not der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Corona-Pandemie zu verschleiern, ist inakzeptabel. Die Bundesregierung nimmt hier billigend in Kauf, die Gesundheit des gesamten Systems in unverantwortlicher Weise aufs Spiel zu setzen.“ Die im Maßnahmenpaket vorgesehene Aushöhlung der Kassenrücklagen drohe in Verbindung mit dem geplanten verschärften Verbot zur Anhebung des Zusatzbeitrags selbst solide Krankenkassen zu destabilisieren, so Lersmacher weiter. Weniger solide Kassen könnten einem Dominoeffekt gleich das gesamte System der gesetzlichen Krankenversicherung in eine bedrohliche Schieflage bringen, da in diesem Fall die Beitragszahlerinnen und -zahler aller Kassen dafür finanziell geradestehen müsste.
Dick abschließend: „Die Entscheidungen über Finanzen, Rücklagen und Beitragssätze gehören in die Hände der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Die Selbstverwaltung beweist seit Jahren, dass sie selbstständig für große Qualität und Stabilität im System sorgt. Und das wird sie auch in Zukunft tun, wenn man sie lässt.“ Statt immer neue Löcher durch immer neue Einnahmequellen im Nachhinein stopfen zu müssen, solle die Politik lieber schon im Vorfeld ihrem Drang widerstehen, das System mit immer neuen Gesetzen und damit verbundenen zusätzlichen Ausgaben zu belasten. „Den fokussierten Blick auf Qualität und Stabilität, den wir als Verwaltungsrat in unserer Arbeit pflegen, würde ich mir häufiger auch vom Gesetzgeber wünschen.“
]]>Für Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), handelt es sich um eine klare Fehlentwicklung: „Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses schadet der vom Gesetzgeber angestrebten Ambulantisierung von medizinischen Versorgungsleistungen. Schon heute sind die Leistungen der Krankenhäuser besser bewertet als vergleichbare ärztliche Leistungen. Finanziell gesehen wird es im Jahr 2021 noch einmal attraktiver, eine Leistung im stationären statt im ambulanten Umfeld zu erbringen. Das kann nicht zukunftsweisend sein. Allein durch Kostensteigerungen im IT-Bereich werden 0,45 Prozent der Steigerung des Orientierungswertes, also des Preises für ärztliche Leistungen im ambulanten Bereich bereits wieder aufgefressen. Von der durch den Bewertungsausschuss beschlossenen Steigerung verbleibt ein Zuwachs von 0,8 Prozent für die Deckung der übrigen Kostensteigerungen. Insbesondere im Bereich Personal ist das niemals ausreichend und führt dazu, dass Praxen so nicht wettbewerbsfähig bleiben können. Damit wird ein Leitsatz der deutschen Gesundheitspolitik ‚ambulant vor stationär‘ ad absurdum geführt. Übrig bleibt ein zahnloser Papiertiger.“
„Deswegen kann die KBV solche Beschlüsse im Erweiterten Bewertungsausschuss nicht mittragen. Mit Blick auf die noch offene Diskussion um die Refinanzierung der Hygienekosten im ambulanten Bereich sollte endlich auch das mehrere Hundert Millionen schwere Hygiene-Sonderprogramm für die Kliniken zur Kenntnis genommen werden. Hier muss ein substanzieller Ausgleich auch für den ambulanten Versorgungsbereich geschaffen werden“, forderte Gassen.
]]>"Unser Gesundheitssystem steht heute vor vielen Chancen, beispielsweise was innovative Versorgung und Digitalisierung angeht – aber auch vor großen Herausforderungen, etwa beim Thema Finanzierung. Ich freue mich sehr darauf, mich weiter im Sinne unserer mehr als 10,6 Millionen TK-Versicherten einzubringen und mich gemeinsam mit 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für unsere Versicherten einzusetzen. Ich danke dem Verwaltungsrat für das mir entgegengebrachte Vertrauen", sagte Baas mit Blick auf seine dritte Amtszeit als Vorsitzender des TK-Vorstands.
]]>Bauernfeind: „Wir vergeben in ‚AOK Z1‘ nicht einfach an den günstigsten Anbieter. Wir lassen erweiterte Zuschlagskriterien einfließen wie etwa Länge der Lieferkette, Umweltaspekte und die Einhaltung örtlicher Vorgaben des Arbeitsschutzes!“ Schon in den kürzlich veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen der Rabattvertragstranche XXIV hatte sich die AOK-Gemeinschaft ein Sonderkündigungsrecht gesichert, falls Vertragspartner oder Drittunternehmen gegen am Produktionsstandort geltende Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen verstoßen. Für die fünf antibiotischen Wirkstoffe, die die AOK-Gemeinschaft gesondert im Drei-Partner-Modell ausschreibt, erweitert sie ihre Zuschlagskriterien um Merkmale, die in ihrer Summe einen Vergabebonus von bis zu 16 Prozent ausmachen können. Das kann gerade kleineren Unternehmen entgegenkommen, weil nicht automatisch der günstigste Bieter den Zuschlag erhält, sondern derjenige, der flexibel agieren kann. Am besten gelingt das Unternehmen, die ohnehin bereits in Standort- und Umweltkriterien investiert haben. Bieter schöpfen diesen Bonus vor allem dann voll aus, wenn die Produktion der Wirkstoffe, deren Weiterverarbeitung und die Verpackung der fertigen Arzneimittel nach den in der EU geltenden oder über Freihandelsabkommen abgesicherte Mindeststandards ausgerichtet ist.*) Ebenfalls positiv gewichtet wird die Einhaltung von am Produktionsstandort geltenden Vorgaben zu Grenzwerten für Arzneimittelrückstände im Produktionsabwasser. Als Knock-out-Kriterium gelten Bündelpackungen, die wegen ihres unnötig hohen Kunststoffverbrauchs als umweltbelastend eingestuft werden.
Durch die Weiterentwicklung ihrer Ausschreibungskriterien passe die AOK-Gemeinschaft das wirksamste Steuerungsinstrument des generischen Arzneimittelmarkts aktuellen Gegebenheiten an, führt Johannes Bauernfeind weiter aus. Die vergangenen Monate der Corona-Pandemie hätten gezeigt, dass das deutsche Rabattvertragssystem die Arzneimittelversorgung resistenter gegen Lieferengpässe mache als das auf nicht geregelten Märkten möglich sei. „Die AOK unterstützt das auch im Kontext der deutschen EU-Ratspräsidentschaft derzeit rege diskutierte Ziel, die Versorgungssicherheit bei wichtigen Arzneimitteln zu stärken. Wir haben schon immer darauf hingewiesen, dass sich dieses Ziel nur in einem europäischen Rahmen sinnvoll gestalten lässt und ergreifen alle Gestaltungsmöglichkeiten, die sich uns dabei bieten.“
*) EU-Mitgliedstaaten, Unterzeichnerstaaten des General Procurement Agreement (GPA) der Welthandelsorganisation (WHO), Staaten, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat
]]>Die Regelungen im Detail:
Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Mehr Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/patientendaten-schutzgesetz
]]>
Die Coronakrise sei aber nicht nach 2020 zu Ende. Aufgrund der weiterhin zu erwartenden Einnahmeausfälle setze sich der Finanzdruck in 2021 fort, weitere Steuerzuschüsse seien deshalb erforderlich. Klemens: „Spätestens im Herbst brauchen die Krankenkassen Klarheit, um ihre Haushalte für 2021 seriös planen zu können. Steigende Zusatzbeitragssätze sollten im Interesse der Beitragszahler vermieden werden.“
Klargestellt werden müsse zudem, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie die Finanzierung symptomunabhängiger Corona-Reihentests zum Beispiel in Krankenhäusern und Pflegeheimen, nicht einseitig von den Beitragszahlern der GKV geschultert, sondern durch Bundeszuschüsse bzw. steuerfinanziert werden müssen.
Ferner sei nicht hinzunehmen, dass die private Krankenversicherung (PKV) bei der Finanzierung dieser Massentests außen vor bleibe. „Auch die PKV muss sich gemäß ihrem Anteil daran beteiligen. Das gilt auch für Schutzausrüstungen und Schutzschirme für Leistungserbringer“, forderte Klemens. Die GKV habe dagegen nicht nur die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in Zeiten der Corona-Pandemie sichergestellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Stabilität des politischen Systems geleistet.
"Deutschland altert und immer mehr Menschen erkranken an Demenz. Derzeit sind es 1,6 Millionen, 2050 könnte die Zahl bei 2,8 Millionen Menschen liegen. Darauf müssen wir Deutschland vorbereiten, das tun wir mit der Nationalen Demenzstrategie. Die Krankheit geht uns alle an. Darum haben wir in einem breiten Bündnis mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, den Ländern und Kommunen, den Verbänden des Gesundheitswesens und der Pflege, den Sozialversicherungsträgern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft konkret erarbeitet, wie wir Deutschland demenzfreundlich machen. Der Dank gilt allen Beteiligten. Klar ist, dass diese Strategie nur zum Erfolg wird, wenn nun alle bei der Umsetzung mitziehen. Wir brauchen ein neues Bewusstsein in allen Bereichen des Lebens, soziale Unterstützungsnetzwerke vor Ort, gute medizinische Versorgung und erstklassige Forschung. Wenn alle ihren Beitrag leisten, dann werden wir die Strategie erfolgreich umsetzen."
Die Strategie ist bundesweit ausgerichtet, partnerschaftlich verankert, verbindlich in ihren Zielen und langfristig angelegt. Es wurden 27 Ziele formuliert und insgesamt ca. 160 Maßnahmen vereinbart. Dazu gehören:
Hinzu kommt, dass mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs 2017 die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung erheblich ausgeweitet worden sind; diese Leistungsverbesserungen kommen im Wesentlichen den demenzkranken Pflegebedürftigen zu Gute.