EuGH kippt Rx-Preisbindung
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Unabhängig, ob Offizin- oder Online-Versandapotheke: Bislang galt für alle rezeptpflichtigen Medikamente der identische Preis. Noch im Jahr 2012 wurde zusätzlich festgelegt, dass auch ausländische Versandapotheken an diese einheitlichen, deutschen Preise gebunden sind.
Doch nun erklärten die Richter des EuGH die deutsche Regelung für unzulässig. Nach Auffassung der Richter stellen Festpreise eine nicht gerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs dar, da ausländische Apotheken von der Regelung stärker betroffen sind als inländische. Ausländische Versandapotheken dürfen daher künftig ihren Kunden Rabatte gewähren.
Noch im Jahr 2015 hatte der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass es mit europäischem Recht vereinbar sei, wenn die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel auch auf Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten angewendet wird, die solche Medikamente nach Deutschland versenden.
Kompetente Referenten stellen sich den jetzt systemrelevanten Fragestellungen, z.B. wie Steuerungs- und Kostendämpfungsmechanismen aussehen könnten, wenn es keine transparenten und bundeseinheitlichen Preise mehr gibt: Welche Folgen ergeben sich aus dem EuGH-Urteil und wie können zukünftig die Interessen der Patienten geschützt werden? Wie können zukünftig destruktive Wettbewerbsformen verhindert werden? Welchen Einfluss hat das Urteil auf die wohnortnahe Apotheke? Findet das BMG einen Kompromiss der verschiedenen Interessenlagen?
Selbstverständlich steht genügend Raum für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.