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Der Wirkstoff Perampanel im AMNOG

05.09.2013 11:53
Eisai hat eigentlich alles gemacht, was möglich war: Schon vor der Zulassung von „Fycompa“ (Wirkstoff: Perampanel) wurde ein Beratungstermin wahrgenommen, daraufhin eine zweckmäßige Vergleichstherapie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (Vorgangsnummer 2011-B-037) festgelegt, an die sich das Unternehmen denn auch zu halten meinte. Getestet wurde gegen Lamotrigin und in Fällen, in denen Lamotrigin als Monotherapie angewandt wird, gegen Topiramat als Zusatztherapie. Zudem stellt der G-BA fest: „ ... ein Vergleich gegen Lamotrigin als Monotherapie sei aufgrund des geplanten Anwendungsgebiets für Perampanel als Zusatztherapie nicht zielführend“. Darin hielt sich das Unternehmen und kam aufgrund dieser Daten in dem von ihm vorgelegten Dossier zu folgender Einschätzung des Ausmaßes des Zusatznutzens als Zusatztherapie bei Anfällen fokalen Ursprungs mit und ohne sekundäre Generalisierung: „erheblich“.

Ausgabe 05 / 2013