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Verordnung unter dem Handelsnamen

13.11.2017 17:47
Die Pharmakovigilanz bei Biologika und Biosimilars stehen vor besonderen Herausforderungen, denn jährlich sind ungefähr 5.500 Meldungen von Nebenwirkungen biologischer Arzneimittel unvollständig – mit der Konsequenz, dass die Nebenwirkungen nicht immer klar einem Präparat zugeordnete werden können. Auf einem von Abbvie organisierten Workshop mit dem Titel „Arzneimittelsicherheit & Pharmakovigilanz: Aktuelle regulatorische Herausforderungen bei Original-Biologika und Biosimilars“, der im Rahmen der 6. Jahrestagung House of Pharma & Healthcare in Frankfurt stattfand, diskutierten Experten aus der Gastroenterologie, vom Bundesverband der Arzneimittelhersteller sowie von der Deutschen Rheuma-Liga über diese Herausforderungen. Das Fazit der Experten: Hinsichtlich der Pharmakovigilanz bei Biologika sollte eine Verordnung unter dem Handelsnamen verpflichtend sein.

Ausgabe 06 / 2017