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Vier Fehler kosten 24 bis 70 Millionen

01.07.2014 09:34
In nicht einmal fünf Minuten war auf der 41. Öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses am 5. Juni für den G-BA der Punkt 6.1.1 „Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII (Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V): Lomitapid“ beendet. Obwohl die „Bänke“ nur knapp mehr als halb besetzt waren, hatte vorab Josef Hecken, der unparteiische Vorsitzende des obersten Gremiums der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, unter Tagesordnungspunkt 1 die Beschlussfähigkeit festgestellt. Ohne einzige inhaltliche Wortmeldung wurde unter expliziter Zustimmung der Patientenvertretung der Zusatznutzen von Lomitapid als „nicht belegt“ beschlossen; aus rein formalen Gründen, jedoch mit einer relativ kurzen Befristung zum 15. Juni 2015 versehen, ergänzt – so Hecken – mit der ausdrücklichen Bitte, die „Möglichkeiten zu nutzen, um eine Beratung der Geschäftsstelle in Anspruch zu nehmen“.

Ausgabe 05 / 2014