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DGIM: Einrichtungsbezogene Impfpflicht greift zu kurz
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. Mai 22 die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen für rechtens erklärt. Die Richterinnen und Richter argumentieren, der Schutz vulnerabler Gruppen wiege in diesem Fall schwerer als das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der einzelnen Gesundheits- und Pflegemitarbeitenden. Doch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht reicht nicht aus, um besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen vor einer Infektion und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu schützen, betont die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM). Die DGIM fordert die Politik deshalb nach wie vor auf, mit Maßnahmen wie einer allgemeinen Impfpflicht die Impfquote in der gesamten Bevölkerung zu erhöhen, um für kommende Corona-Wellen gerüstet zu sein.
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Psychosomatische Medizin – nach 30 Jahren endlich in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abbilden
Die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) e.V. und der Berufsverband der Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (BPM) e.V. fordern den Gesetzgeber anlässlich des diesjährigen Deutschen Ärztetages auf, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) voranzutreiben und somit auch das Fachgebiet Psychosomatische Medizin in die GOÄ aufzunehmen. In der derzeit gültigen GOÄ fehlen Gebührenpositionen für die Psychosomatische Medizin. „Dies ist nicht länger hinnehmbar“, kritisieren Fachgesellschaft und Berufsverband.
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Bürokratiebudget soll Arzt-Patientenzeiten entlasten
Die Belastung mit Bürokratie und patientenfernen Tätigkeiten hat nach Einschätzung des des Hausärzteverbandes Nordrheinin den letzten Jahrzehnten in den Hausarztpraxen immer mehr zugenommen. Eine Verbesserung der Patientenversorgung konnte deswegen trotzdem nicht erreicht werden. Die Krankheitsbilder der Patienten würden immer komplexer, die diagnostischen und therapeutischen Leistungen würden gleichzeitig immer differenzierter. Und in einer Gesellschaft des langen Lebens nehme der Versorgungsbedarf stetig zu. Gleichzeitig werden die Praxen mit zusätzlichen Dokumentationspflichten überschüttet, die wertvolle Arzt-Patientenzeit in Arzt-Dokumentationszeit umwandelt, so der Verband.
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BAO: Vorschläge der DKG zur Ambulantisierung sind kontraproduktiv und nicht patientenorientiert!
Geht es nach dem Willen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dann sind die durch sie vertretenen Kliniken die einzigen Nutznießer der politisch gewollten Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Versorgungsbereich. Den ambulant operierenden Praxen, Ambulante Operationszentren (AOZ) und Praxiskliniken hingegen spricht die DKG die fachliche Kompetenz ab und streut Zweifel, dass die darin arbeitenden niedergelassenen Vertragsärzt*innen den Sicherstellungsauftrag aufrechterhalten können. Anders ist das jüngst publik gewordene DKG-Positionspapier zur Ambulantisierung im stationären Versorgungsbereich und zur Einführung von Hybrid-DRG und ambulant-klinischen Leistungen nicht zu verstehen.
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HNO-Berufsverband fordert TI-Moratorium
Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte fordert ein sofortiges Umlenken bei der Digitalisierungsstrategie des deutschen Gesundheitswesens. „Die Arztpraxen sind nicht bereit, den Aufwand, den Ärger und die Zusatzkosten des beschlossenen TI-Konnektorenaustauschs ein zweites Mal mitzumachen“, konstatiert Dr. Dirk Heinrich, Präsident des HNO-Berufsverbandes.
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Acht-Punkte-Plan für bessere Arzneimittelversorgung
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) droht im kommenden Jahr nach Berechnungen des Instituts für Gesundheitsökonomie (IfG) ein Defizit von 25 Milliarden Euro. Das entspricht rund 1,5 Beitragssatzpunkten. Zum Ausgleich des Defizits hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein Finanzstabilisierungsgesetz in Aussicht gestellt, dass neben einer Erhöhung des Bundeszuschusses auch Maßnahmen in Bezug auf die Arzneimittelausgaben vorsieht.
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AOK-Verwaltungsrat kritisiert Ampel-Pläne für ein GKV-Finanzierungsgesetz: „Beitragszahlende tragen Hauptlast“
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Ende Juni vorgestellten Eckpunkte für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz werden vom Verwaltungsrat der AOK NordWest in Teilen scharf kritisiert. „Eine solide Gesundheitspolitik mit einer nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht anders aus. Die Vorhaben der Ampelkoalition belasten wieder einmal vor allem die Beitragszahlenden, die zum wiederholten Mal die Zeche für eine verfehlte Gesundheitspolitik bezahlen müssen“, sagt Lutz Schäffer, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter der AOK NordWest.
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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg Johannes Bauernfeind hält die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unzureichend: „Die Maßnahmen erfüllen nur punktuell unsere Erwartungen, einzelne Punkte gehen an der Problemstellung vorbei. Wiederholt soll auf die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen und der Beitrag für die Versicherten spürbar erhöht werden, während nachhaltige Reformen ausbleiben. Dadurch können jedoch nur kurzfristig Lücken in der Finanzierung gestopft werden.“
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Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg kritisiert Finanzierungsgesetz
Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat sich deutlich gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit ausgesprochen. Die Pläne von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) würden die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung massiv gefährden und die Beitragszahlenden einseitig stark belasten. Zudem sei keine langfristige Perspektive für eine nachhaltige und sozialgerechte Finanzierung erkennbar, bemängelt das Gremium in seiner heutigen Sitzung in Karlsruhe.
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Klinikum Bielefeld unterstützt Kampagne der DKG und KGNW
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage und der extremen Preissteigerungen warnen die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die KGNW gemeinsam vor den zunehmend starken Belastungen für die Krankenhäuser der Republik und fordern dringend einen kurzfristigen Inflationsausgleich.
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