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Berechnung: Ausgaben für patentgeschützte Arzneimittel 13 Milliarden Euro zu hoch
Seit Jahren steigen die Ausgaben für Arzneimittel. Vor allem die Preise weniger, aber dafür besonders teurer Medikamente mit Patentschutz treiben die Kosten nach oben: Zwar entsprach die Menge der definierten Tagesdosen dieser Originalpräparate im Jahr 2019 nur 6,4 Prozent des Gesamtverbrauchs, jedoch machte ihr Umsatz mit 46,3 Prozent fast die Hälfte der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) insgesamt aus. Er lag bei 21,6 Milliarden Euro. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) hat daher in seinem aktuellen Positionspapier zu patentgeschützten Arzneimitteln hilfreiche Vorschläge zur Verbesserung der Preisfindung gemacht. Eine aktuelle Fachpublikation der Universität Bremen und der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt, wie viel die GKV mit derartigen Vorschlägen im Arzneimittel-Segment einsparen könnte.
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Berliner Runde zum EuGH-Urteil: Persönliche Beratung muss auch weiterhin im Mittelpunkt stehen
„Auch zukünftig müssen bei der Arzneimittelversorgung der Mensch und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Dies kann die Apotheke vor Ort ausgezeichnet gewährleisten“, sagte Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), anlässlich der Berliner Runde des BAH. Thema der Diskussionsrunde war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2016, wonach ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland gültige Arzneimittelpreisbildung gebunden sind und somit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Boni gewähren dürfen.
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Bevölkerungsschutzgesetz: Sicherstellung der Arzneimittelversorgung gelingt nur gemeinsam mit den Herstellern
„Die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in dieser schwierigen Zeit gelingt nur gemeinsam mit den Herstellern. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen sollten Lösungen vor allem im Dialog und nicht per Verordnung gefunden werden“, kommentiert Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, das am 27.3.2020 aufgrund der Corona-Krise in einem Eilverfahren im Bundesrat verabschiedet wurde.
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Bewertung der Pandemielage: Hospitalisierungs-Inzidenz um weitere Indikatoren ergänzen
"Eine umfassende und prospektive Bewertung der epidemischen Lage in Deutschland ist nur möglich, wenn wir verschiedene Indikatoren in unterschiedlicher Gewichtung in die Analyse mit einbeziehen. Genauso falsch wie die bisherige Fokussierung auf die 7-Tages-Inzidenz wäre es, wenn künftig allein die Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Beurteilung der Pandemie herangezogen werden soll." So kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Änderungsantrages zur Anpassung des § 28a des Infektionsschutzgesetzes.
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BfDI zu Folgen der Gesetzgebung des PDSG
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber weist auf die Folgen einer europarechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) hin: "Meine Behörde wird aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Zuständigkeit ergreifen müssen, wenn das PDSG in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt werden sollte. Meiner Auffassung nach verstößt eine Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ausschließlich nach den Vorgaben des PDSG an wichtigen Stellen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)."
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BKK Pfalz: „Finanzstabilisierungsgesetz“ gefährdet die gesamte GKV
Die politischen Gremien beschäftigen sich aktuell mit dem Entwurf des sogenannten „GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zur Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Doch was positiv klingt, hätte massive finanzielle Auswirkungen für die 74 Millionen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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BMBF unterstützt Unimedizin im Kampf gegen COVID-19
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert die Erforschung von COVID-19 und unterstützt zu diesem Zweck die Universitätsmedizin mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 150 Millionen Euro. „Die Universitätsmedizin spielt derzeit eine herausragende Rolle bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Das gilt sowohl für die Erforschung von COVID-19 als auch für die Versorgung der erkrankten Patienten. Es ist gut und notwendig, dass diese Rolle auch politisch anerkannt und finanziell unterstützt wird“, sagt Professor Dr. D. Michael Albrecht, 1. Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD).
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Boehringer Ingelheim beginnt klinische Phase-2-Studie einer zielgerichteten Therapie für Patienten mit schweren Atemwegskomplikationen aufgrund von COVID-19
Boehringer Ingelheim hat am 28. Oktober 2020 den Start einer klinischen Phase-2-Studie zu BI 764198 bekanntgegeben, einem Inhibitor des Rezeptor-Potential-Kationenkanals 6 (TRPC6). Bei dem Wirkstoff handelt es sich um eine potentielle zielgerichtete Therapie zur Senkung des Risikos bzw. Schweregrads akuter Atemwegskomplikationen bei Krankenhauspatienten mit COVID-19. Ziel der Behandlung mit BI 764198 ist es, den Bedarf an künstlicher Beatmung zu senken, die Genesungsrate der Patienten zu verbessern und Leben zu retten.
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BPI fordert Bekenntnis zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises
Auf einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz hin hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Erstattungspreis für AMNOG-Arzneimittel auf der Basis einer Mischkalkulation als rechtswidrig bewertet. „Ein Beschluss, der direkte Auswirkungen auf die Versorgungsrealität haben könnte und damit katastrophal wäre für Patienten und Ärzte“, urteilt Dr. med. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
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BPI zu AOK-Analyse: Gerade Exklusivverträge gefährden die Versorgungssicherheit!
Der BPI widerspricht vehement der Aussage der AOK, Rabattverträge stärkten die Arzneimittelversorgung. „Wir haben nicht nur Daten, die eine versorgungskritische Marktkonzentration beweisen, sondern es gibt auch zahlreiche Patienten, Apotheker und Hersteller, die tagtäglich von Schwierigkeiten aufgrund von Rabattverträgen berichten“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. „Wer wie die AOK das Problem negiert und stattdessen zusätzliche Meldepflichten fordert, ist auf dem Holzweg. Gravierende Lieferschwierigkeiten entstehen nicht, weil sie nicht gemeldet werden, sondern weil die Lieferverantwortung aufgrund von Exklusivverträgen nur auf einer oder wenigen Herstellerschultern lastet.“
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