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Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg kritisiert Finanzierungsgesetz
Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat sich deutlich gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit ausgesprochen. Die Pläne von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) würden die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung massiv gefährden und die Beitragszahlenden einseitig stark belasten. Zudem sei keine langfristige Perspektive für eine nachhaltige und sozialgerechte Finanzierung erkennbar, bemängelt das Gremium in seiner heutigen Sitzung in Karlsruhe.
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Honorarkürzungen sind Schlag ins Gesicht der niedergelassenen Ärzt:innen
Zu den Forderungen der Gesetzlichen Krankenversicherung nach Honorarkürzungen in der ärztlichen Versorgung zur Deckung des Krankenkassendefizits erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: "Mit dem Vorhaben im geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, die im Jahr 2019 eingeführte extrabudgetäre Vergütung von Neu­patienten wieder zurücknehmen, hat der Bundesgesundheitsmi­nister bereits sein Versprechen gebrochen, keine Leistungskürzun­gen vorzunehmen."
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GKV-Finanzlücke im nächsten Jahr deutlich größer als angenommen
Der Finanzbedarf in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist deutlich höher als bislang vom Bundesgesundheitsministerium angenommen. Das IGES Institut hat im Auftrag der DAK-Gesundheit errechnet, dass die Finanzlücke 2023 bei 19 Milliarden Euro liegt und bis 2025 auf über 30 Milliarden Euro ansteigt. Im Fall eines wirtschaftlichen Einbruchs infolge eines Gasembargos durch Russland würde der Finanzbedarf im kommenden Jahr bereits rund 24 Milliarden Euro betragen.
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Einseitige Belastung der Beitragszahler:innen nicht hinnehmbar
Die Vertreter:innen der Versicherten und Arbeitgeber der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) haben auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) massive Kritik an dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geübt. Die Maßnahmen belasteten die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über Gebühr, erklärten die Vertreter:innen der Sozialen Selbstverwaltung in einer gemeinsamen Resolution und forderten die Politik auf, die einseitige Belastung der Beitragszahler:innen zu beseitigen und Strukturreformen einzuleiten.
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Krankenhäuser sind sehr stark von der Gasversorgung abhängig
92 Prozent der deutschen Kliniken nutzen neben anderen Energieträgern Erdgas zur Wärmeerzeugung. Der Primärenergieeinsatz in den Kliniken zur Wärmeerzeugung erfolgt ganz überwiegend durch Gas. „Sollte im kommenden Winter ein Gasnotstand in Deutschland eintreten, wären die Krankenhäuser von dieser Lage massiv betroffen, denn es ist bis dato nicht politisch sichergestellt, dass auch die Nebenbetriebe wie Wäschereien als vorrangig zu beliefernde Unternehmen bewertet werden. Doch ohne diese Unternehmen wird Versorgung nicht möglich sein“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß.
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Krankenhausfinanzierung: Bundesländer zahlen zu wenig Investitionsmittel
Der Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser ist wie in den Vorjahren gleichbleibend hoch und wird nur zur Hälfte durch die Investitionsmittel der Länder gedeckt. Das zeigt der aktuelle Katalog der Investitionsbewertungsrelationen zur Bemessung des Investitionsbedarfes der Krankenhäuser, auf den sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt haben.
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KVB-Vertreterversammlung: Politische Zumutungen verhindern Nachwuchs für die Praxen
Deutliche Kritik an der Politik, allen voran am Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der vom BMG kontrollierten Gematik GmbH, übte die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), die am 29. Juni 22 unter Leitung der Vorsitzenden Dr. Petra Reis-Berkowicz in München tagte. So erzeugten unter anderem die im Praxisalltag nicht funktionierenden Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI), neue Vergütungsregelungen für Apotheken wie auch die gestern von Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach verkündete Streichung der extrabudgetären Vergütung von Neupatienten erheblichen Unmut unter den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten.
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AOK-Verwaltungsrat kritisiert Ampel-Pläne für ein GKV-Finanzierungsgesetz: „Beitragszahlende tragen Hauptlast“
Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Ende Juni vorgestellten Eckpunkte für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz werden vom Verwaltungsrat der AOK NordWest in Teilen scharf kritisiert. „Eine solide Gesundheitspolitik mit einer nachhaltigen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sieht anders aus. Die Vorhaben der Ampelkoalition belasten wieder einmal vor allem die Beitragszahlenden, die zum wiederholten Mal die Zeche für eine verfehlte Gesundheitspolitik bezahlen müssen“, sagt Lutz Schäffer, alternierender Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter der AOK NordWest.
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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg Johannes Bauernfeind hält die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unzureichend: „Die Maßnahmen erfüllen nur punktuell unsere Erwartungen, einzelne Punkte gehen an der Problemstellung vorbei. Wiederholt soll auf die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen und der Beitrag für die Versicherten spürbar erhöht werden, während nachhaltige Reformen ausbleiben. Dadurch können jedoch nur kurzfristig Lücken in der Finanzierung gestopft werden.“
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Nur noch 7,2 Prozent der Arzneimittelausgaben entfallen auf Generika
Ein sogenannter Solidarbeitrag der pharmazeutischen Industrie soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entlasten. Das hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diese Woche verkündet. Mit Blick auf Generika fordert Pro Generika-Geschäftsführer Bork Bretthauer: „Es darf nicht um das reine Sparen gehen – das Gesetz muss auch die Grundversorgung bei Arzneimitteln sichern.“
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