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Bedarfsplanung soll Schmerzmedizin berücksichtigen
Die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung soll künftig den Bedarf in der Schmerzmedizin berücksichtigen. Sich dafür einzusetzen, versprachen Ende März die Vertreter der Ampelkoalition Prof. Dr. Armin Grau (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Andrew Ullmann (MdB, FDP). Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) und ihr Präsident Dr. Johannes Horlemann fordern weiterhin die Einführung des Facharztes für Schmerzmedizin, um die Nachbesetzung schmerzmedizinischer Praxen zu sichern. Mit dieser gesundheitspolitischen Diskussion endete der diesjährige Deutsche Schmerz- und Palliativtag, der mit knapp 3.500 Teilnehmern online stattfand.
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AOP-Katalog nur erster Schritt zur Ambulantisierung
Die Nutzung ambulanter Potenziale wird wesentliche Voraussetzung sein, um dauerhaft eine wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung in Deutschland gewährleisten zu können. Auch im Koalitionsvertrag wird die Ambulantisierung als ein wichtiger Teil der beabsichtigten Strukturreform adressiert. Mit der Veröffentlichung des Gutachtens zur Erweiterung des bisherigen AOP-Katalogs werde hier ein wichtiger Schritt unternommen.
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Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten
Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor. Ein nun publiziertes Gutachten des IGES-Instituts hingegen schlägt der Selbstverwaltung die Einbeziehung aller „prinzipiell“ ambulant durchführbaren Eingriffe vor. Damit würde sich der Umfang des AOP-Kataloges nahezu verdoppeln.
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AOK-Bundesverband fordert Nachbesserungen am Prozess der Ambulantisierung
Anlässlich des veröffentlichten IGES-Gutachtens zum aktuellen Stand der ambulant durchführbaren Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffe und Behandlungen in Deutschland fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, gesetzliche Nachbesserungen.
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Gutachten zeigt, dass viele Krankenhausleistungen auch ambulant möglich sind
Ein Anfang April veröffentlichtes Gutachten des IGES-Instituts zeigt, dass wesentlich mehr Behandlungen, die bisher im Krankenhaus erbracht wurden, auch ambulant möglich wären. Beauftragt wurde das umfangreiche Gutachten über das Ambulante Operieren im Krankenhaus (AOP) durch den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Bereits heute erfolgen Leistungen aus dem sogenannten AOP-Katalog, sowohl ambulant als auch stationär. Nach Aussagen der Gutachter könnten die aktuellen Leistungen des AOP-Katalogs um fast 90 Prozent erweitert werden.
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vdek-Maßnahmen sind ein guter Anfang, reichen aber nicht aus, um Finanzierungslücke zu schliessen
Zum aktuellen Entwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Es ist gut und wichtig, dass die Bundesregierung ein GKV-Finanzierungsgesetz auf den Weg bringt. Allerdings sind die im Entwurf skizzierten Maßnahmen nicht ausreichend, um die Finanzierungslücke von 17 Milliarden Euro zu schließen."
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DKG: Die Lage ist genauso schlecht wie die Stimmung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die aktuelle Regelung über den Krankenhaus-Rettungsschirm und fordert weitergehende Regelungen, um den Kliniken wirtschaftliche Sicherheit und Planbarkeit zu ermöglichen.
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NRW-Krankenhauslandschaft: Aufgabenteilung und bessere Koordination helfen Patient:innen und stärken die Kliniken
Weniger ruinösen Wettbewerb zwischen Kliniken, verlässliche Erreichbarkeiten und eine höhere Qualität in der Behandlung: Dieses Ziel verfolgt Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, mit der Reform der Krankenhauslandschaft. Im Videocast „Sprechzeit – Der Gesundheitstalk“ diskutierte Minister Laumann mit Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, über die geplanten Veränderungen.
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BAH: Entwurf für Spargesetz gefährdet Pharmastandort Deutschland
„Der Entwurf für ein GKV-Spargesetz gefährdet die Arzneimittelversorgung sowie den Pharmastandort Deutschland massiv“, so Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH. Die geplante Erhöhung des Herstellerabschlags sei eine Katastrophe für die Arzneimittel-Hersteller.
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BPI: Maßnahmen gefährden kritische Infrastruktur!
Am 16. März 2022 wurde der Entwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes bekannt. Die darin geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen im Arzneimittelbereich kommen aus Sicht des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) zur absoluten Unzeit: „Gerade in der aktuellen Situation, in der wir es mit massiven Lieferschwierigkeiten zu tun haben, dringend auf die Entwicklung von neuen Medikamenten angewiesen sind und zusätzlich noch die Versorgungsschwierigkeiten durch den Ukrainekrieg haben, ist jede weitere Belastung nicht zu verantworten!“ sagt der BPI-Vorsitzende Dr. Hans Georg Feldmeier.
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