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AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Zweitmeinung in der Medizin
Muss man operieren, kann man operieren, sollte man operieren? – Diese Fragen beschäftigen viele Ärzte und Patienten jedes Jahr. Die richtige Diagnosestellung ist Voraussetzung für die geeignete Therapie. Nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes haben gesetzlich versicherte Patienten seit Mitte 2015 vor ausgewählten geplanten Eingriffen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Welche Bedeutung die Zweitmeinung juristisch, medizinisch und für den Patienten hat, diskutierte jüngst der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e.V. bei seinem Treffen in Würzburg.
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Behandlungsfehler: Beweislast darf nicht bei Patienten liegen
Der AOK-Bundesverband begrüßt die Forderung des Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, die Beweislast für Patienten zum Nachweis von medizinischen Behandlungsfehlern zu erleichtern. "Wir müssen vor allem den Patienten helfen. Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, darf nicht auch noch mit der Beweisführung belastet werden", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nicht die betroffenen Patienten sollten die Ursache des Behandlungsfehlers nachweisen müssen, sondern betroffene Ärzte ihre Unschuld.
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AWMF fordert von der künftigen Gesundheitspolitik engere Kooperation mit der wissenschaftlichen Medizin
Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. hat im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl in einem Positionspapier fünf Forderungen an eine künftige Gesundheitspolitik formuliert. Im Mittelpunkt des politischen Handelns müsse nach Einschätzung der AWMF-Experten eine qualitative Verbesserung der medizinischen Versorgung aller Bürger stehen. Das setze voraus, dass sich politische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren, die belegen, ob gesetzgeberische Maßnahmen ausreichend, notwendig und zweckmäßig sind. Damit das gelingt, muss die Gesundheitspolitik eng mit der wissenschaftlichen Medizin kooperieren.
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Gesundheitssysteme: Ausgleich der Unterschiede in der EU durch mehr Integration und Zusammenarbeit
Die Mitglieder des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) sind überzeugt, dass Integration, Zusammenarbeit und Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme in der Union verbessert werden müssen. Die Bürger leben heute länger und gesünder als früher. Gleichzeitig haben die Gesundheitssysteme mit Bevölkerungsalterung, den Kosten innovativer Medizin und neuer Technologien, chronischen Erkrankungen und der Ungleichheit beim Zugang zu Gesundheitsversorgung zu kämpfen. Nach wie vor bestehen große Unterschiede zwischen und innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen der EU.
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Berliner Runde zum EuGH-Urteil: Persönliche Beratung muss auch weiterhin im Mittelpunkt stehen
„Auch zukünftig müssen bei der Arzneimittelversorgung der Mensch und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Dies kann die Apotheke vor Ort ausgezeichnet gewährleisten“, sagte Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), anlässlich der Berliner Runde des BAH. Thema der Diskussionsrunde war das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Oktober 2016, wonach ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland gültige Arzneimittelpreisbildung gebunden sind und somit bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Boni gewähren dürfen.
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Brexit-Verhandlungen: Marktzugang für Arzneimittel erhalten
Bei den am 29. März stattfindenden Verhandlungen zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) sei darauf zu achten, dass auch künftig innovative EU-Produkte Zugang zum britischen Arzneimittelmarkt haben, merkt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) an. Außerdem sollen in europäischen Verfahren bereits erteilte Zulassungen ihre Gültigkeit für den britischen Markt behalten.
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BPI fordert Bekenntnis zur Wirtschaftlichkeit des Mischpreises
Auf einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz hin hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg den Erstattungspreis für AMNOG-Arzneimittel auf der Basis einer Mischkalkulation als rechtswidrig bewertet. „Ein Beschluss, der direkte Auswirkungen auf die Versorgungsrealität haben könnte und damit katastrophal wäre für Patienten und Ärzte“, urteilt Dr. med. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
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Einfacher Zugang zu medizinischer Versorgung für Deutsche
Das deutsche Gesundheitssystem mit seinen beiden Säulen GKV und PKV gehört zu den besten in Europa - zu diesem Schluss kommt ein aktueller Ländervergleich des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Demnach haben hierzulande alle Bürger einen sehr guten Zugang zu medizinischen Leistungen und dabei die mit Abstand kürzesten Wartezeiten. Die internationalen Umfragen zeigen, dass 76 % der deutschen Patienten am selben oder nächsten Tag einen Arzttermin erhalten. Damit liegt Deutschland auf Platz eins aller befragten Länder.
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ABDA: AMVSG unterstützt Arzneimittelversorgung
Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG), das am 9. März im Bundestag beraten wurde, enthalte wichtige positive Elemente für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Mit dem Gesetz wird erstmalig eine Vergütung für die Abgabe von und Beratung zu individuell hergestellten Rezepturen eingeführt sowie die seit Ende der 1970er Jahre unveränderte Gebühr für den Mehraufwand bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (z.B. Betäubungsmitteln) angepasst.
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BPI: AMVSG kein Gesamtkunstwerk
Das Fazit des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) fällt ernüchternd aus. „Das Arzneimittelgesetz bleibt weit hinter den Notwendigkeiten zurück, die im Pharmadialog klar benannt wurden“, so der BPI-Vorstandsvorsitzende Dr. Martin Zentgraf.
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