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SBK fordert einheitliche Finanzaufsicht

23.05.2016 08:50
In der aktuellen Diskussion um die Investition der Betrieblichen Altersrückstellungen der gesetzlichen Krankenkassen in Aktien bemängelt Dr. Hans Unterhuber (Bild), Vorstandsvorsitzender der Siemens-Betriebskrankenkasse SBK, die unterschiedliche Vorgehensweise der Aufsichten.

Unterhuber macht seinen Unmut deutlich und meint: „Wie ein AOK-Sprecher gegenüber der FAZ bestätigt hat, investieren AOK derzeit in Aktien. Das ist nach aktueller Gesetzgebung ein klarer Rechtsbruch, ist doch im SGB IV die Anlage in Aktien ausgeschlossen. Medienberichten zufolge duldet die Landesaufsicht diese Investitionen der AOK. Ein ähnliches Vorgehen wurde der SBK in 2005 vom Bundesversicherungsamt untersagt. Das Bayerische Landessozialgericht hat dieses Verbot explizit bestätigt. Das Anlegen in Aktien verstößt gegen das Sicherheitsgebot einer gesetzlichen Kasse, hieß es damals.

Es gibt ein Sozialgesetzbuch für alle Kassen. Die zentrale Frage lautet: Entscheidet die Aufsicht, was tatsächlich erlaubt ist? Die Unterscheidung in Landes- und Bundesaufsicht führt in der Praxis immer wieder zu Verzerrung des Wettbewerbs. In diesem Fall hat es noch dazu Finanzrelevanz.

Als SBK begrüßen wir das Vorhaben des Gesetzgebers, Altersrückstellungen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter künftig wieder in Aktien investieren zu dürfen. Gleichzeitig fordern wir eine einheitliche Finanzaufsicht für alle Kassen. Es kann nicht sein, dass Aufsichten in dieser Weise in den Wettbewerb eingreifen."

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