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Report In die „Ambulantisierung“
Was auf das deutsche Gesundheitswesen durch das von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler angekündigte Versorgungsgesetz zukommen wird, verdeutlichte Dr. Christoph Straub, der Vorstandsvorsitzende der Rhön-Klinikum AG, auf der Handelsblatt/Euroforum-Veranstaltung „Health“. Der Chef der Rhönkliniken, dessen Unternehmen sich vor über zwei Jahren ganz bewusst für den Weg in Richtung eines integrierten Anbieters von Gesundheitsleistungen entschieden hat, der aus einer Hand ambulante und stationäre Versorgung anbieten möchte, erwartet darin vor allem eine Neudefinition der Schnittstelle, an der sein Haus tätig ist: an der Grenze zwischen ambulantem und stationärem Sektor.
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Report Noch eine neue Macht im Lande
Kurz nach Weihnachten kam das AMNOG, bis Ostern soll das GKV-Versorgungsgesetz (GKV-VG) das Licht der Welt erblicken, zumindest seine wichtigsten Eckpunkte. Eines davon ist ein neuer regionaler und sektorübergreifender Versorgungsausschuss, der nach Willen der Regierungsparteien - so zumindest das seit kurzem vorliegende Konzeptpapier der CDU/CSU-Fraktion - viel Macht erhalten soll, auf dass es eine Dreifaltigkeit zwischen G-BA, IQWiG und dem neuen – nennen wir ihn vorläufig – S-VA gebe.
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Know-how Vom Drei- zum Vier-Säulen-Modell
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-VStG) und der damit einhergehenden Novellierung des §116b SGB V hat die schwarz-gelbe Bundesregierung das politische Ziel formuliert, die festen Sektorengrenzen durch die Implementierung eines neuen Versorgungssektors – der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) – zu überwinden. Damit soll ein neuer Rechts- und Organisationsrahmen geschaffen werden, indem dieser Sektor als vierte Säule zwischen vertragshaus- und vertragsfachärztlicher sowie stationärer Versorgung etabliert wird und somit den Leistungsanbietergruppen aus beiden Leistungssektoren einen gleichberechtigten Zugang zur ASV ermöglicht (siehe Abb. 1). Der Reformbedarf resultiert unter anderem aus der bisherigen Rechtskonstruktion, die insbesondere einen notwendigen Kontrahierungszwang vermissen ließ, selbst wenn die fachlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorgelegen hätten. Im Ergebnis hat dieser Umstand zu einer regional sehr unterschiedlichen Angebotsstruktur in der Fläche geführt. Dieser Beitrag gibt den Inhalt eines Vortrages anlässlich der BMC-Fachtagung „Regionalisierung der Gesundheitsversorgung. Das Versorgungsstrukturgesetz: Motor oder Bremse für regionale Versorgungskonzepte?“ wieder. Darüber hinaus wurden die beschlossenen Nachbesserungen zum §116b SGB V im Rahmen des dritten Änderungspaketes zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz redaktionell übernommen und geben damit die ab 2012 geltende aktuelle Rechtslage wider.
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