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DGIM-Arbeitsgruppe legt Konzept für DiGA-Erklärvideos vor
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können ein wichtiger Bestandteil einer modernen Gesundheitsversorgung werden und die ärztliche Behandlung sinnvoll ergänzen. Doch wie können die Hersteller der „Apps auf Rezept“ Ärzten Inhalte, Funktionen und die konkrete Anwendung ihrer Produkte kompakt und zielgerichtet vermitteln? Die Arbeitsgemeinschaft DiGA/KI in Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) schlägt in einer aktuellen Veröffentlichung ein Konzept für inhaltlich einheitlich aufgebaute Erklärvideos vor, die in einzelnen Modulen Struktur und Aufbau einer DiGA vorstellen und auf spezifische Fragen zum jeweiligen Produkt eingehen.
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Die erste digitale Gesundheitsakte von GKV und PKV startet
Mehr als zwei Drittel der Deutschen (69 Prozent) wissen nicht, wann ihr nächster Impftermin ist. 43 Prozent kennen die für sie empfohlenen Vorsorgeunter­suchungen nicht. Jeder vierte Befragte hat bereits Mehrfachuntersuchungen erlebt, weil Behandlungsergebnisse aus anderen Praxen und Kliniken nicht vorlagen. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Umfrage unter mehr als 1.000 Bürgern*, die zeigt, dass ein einfacher und schneller Zugang zu persönlichen Gesundheitsdaten fehlt. Die elektronische Gesund­heitsakte in Form der App Vivy liefert nun genau das: Mit ihr kann der Patient seine persönli­chen Gesundheitsdaten speichern, verwalten und bei Bedarf mit Leistungserbringern wie Ärzten teilen.
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DiGA für Borderline-Patienten ab sofort auf Rezept erhältlich
Ab sofort können Patientinnen und Patienten mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) mit „priovi“ auf die erste Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) für diese Erkrankung zurückgreifen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erteilte der neuen DiGA die Zulassung als verschreibungsfähiges Medizinprodukt, damit ist sie durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattungsfähig. Mit priovi hat die Gaia AG die erste DiGA zur Behandlung der Borderline Persönlichkeitsstörung auf den Markt gebracht, die BPS-Patienten ergänzend zur Psychotherapie kontinuierlich begleitet.
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DiGA noch nicht in der Versorgung angekommen
Seit rund zwei Jahren können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten verordnet oder von Krankenkassen genehmigt werden. In dem Bericht für den Zeitraum vom 1.September 2020 bis 30. September 2022 zieht der GKV-Spitzenverband nun Bilanz zur Inanspruchnahme und Entwicklung der Versorgung mit DiGA. Die zentrale Erkenntnis ist, dass die „Apps auf Rezept“ noch nicht in der Versorgung angekommen sind. Seit Anfang 2022 bewegt sich die monatliche Menge der eingelösten Freischaltcodes auf einem nahezu unveränderten Niveau zwischen 10.000 und 12.000 DiGA. Insgesamt wurden bis Ende September rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen.
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DiGA: Wissenschaftliche Nutzen-Nachweise müssen nach höchsten Standards erfolgen
Rund zwei Jahre nach Einführung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) für gesetzlich Versicherte sind derzeit 34 dieser speziellen Gesundheits-Apps im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet, davon sechs für internistische Krankheitsbilder. Allerdings besitzen viele der dort aufgeführten Produkte nur eine vorläufige Zulassung, vier wurden bereits wieder gestrichen. Dauerhaft zugelassen werden DiGA erst, wenn sie in Studien ihren medizinischen Nutzen oder eine patientenrelevante Struktur- und Verfahrensverbesserung in der Versorgung nachgewiesen haben. Diese Vorgabe stellt besondere Anforderungen an das Studiendesign, betont die Arbeitsgruppe „DiGA/KI in Leitlinien“ der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) in einer aktuellen Veröffentlichung (1).
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Digital-Gesetz: Entwurf gefährdet innovative Digitale Gesundheitsanwendungen
"Der Praxisbezug ist entscheidend: Die erfolgreiche Integration der elektronischen Patientenakte als zentrales Element einer digitalen, patientenzentrierten Gesundheitsversorgung hängt von ihrer effektiven Umsetzung in der realen Anwendung ab“, kommentiert Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH den Referentenentwurf zum Digital-Gesetz (DigiG).
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Digital-Healthcare-Fonds "Heal Capital" erreicht Zielvolumen
Die privaten Krankenversicherer haben mehr als 100 Millionen Euro in den Venture-Capital-Fonds "Heal Capital" investiert, der digitale Innovationen für die Gesundheitsversorgung fördert. Damit ist das Zielvolumen erreicht, das zum Start des vom PKV-Verband initiierten Fonds vor rund einem Jahr in Aussicht gestellt worden war. Insgesamt umfasst der Fonds nun Einlagen in Höhe von 100,7 Millionen Euro von mehr als 20 PKV-Unternehmen.
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Digitale Anwendungen müssen Versorgung verbessern
Am Dienstag hat das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) offiziell gelistet, bereits am gestrigen Mittwoch (7.10.20) diskutierte die AOK Nordost darüber mit Experten aus Politik, der Ärzteschaft und Start-Ups. „Ein Jahr Digitale-Versorgung-Gesetz – Hallo App auf Rezept“ war die Veranstaltung in Berlin überschrieben, die in der Pandemie ohne Publikum im Saal, dafür als Livestream im Internet stattfand.
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Digitale Gesundheitskompetenz: Erstes Angebot für TK-Versicherte
Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) erhalten fortan Angebote, um ihre digitale Gesundheitskompetenz zu fördern. Den Weg dazu ebnete der TK-Verwaltungsrat mit einer aktuellen Satzungsänderung. Mit dem DiSK-Coach ("Digital, Selbstbestimmt, Kompetent") bietet die TK ihren knapp elf Millionen Versicherten auch bereits ein konkretes Angebot, um ihr Know-how im Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zu vertiefen.
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Digitale Krankschreibung: TK-Pilotprojekt startet am UKSH
Startschuss der digitalen Krankschreibung in Kiel: Die Mitarbeiter/innen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig nicht mehr persönlich bei ihrem Arbeitgeber vorlegen oder per Post verschicken. Die Übermittlung der TK-Versicherten erfolgt ab sofort digital. Damit setzen die Techniker Krankenkasse und das UKSH weiter auf ihre digitale Agenda. Im vergangenen Herbst hat die TK bereits den elektronischen Versand des gelben Scheins an die Krankenkasse ermöglicht. Jetzt startet die Erweiterung um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für den Arbeitgeber als Pilotprojekt am Klinikum.
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