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Digitale Krankschreibung: TK-Pilotprojekt startet am UKSH

31.07.2018 17:43
Startschuss der digitalen Krankschreibung in Kiel: Die Mitarbeiter/innen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig nicht mehr persönlich bei ihrem Arbeitgeber vorlegen oder per Post verschicken. Die Übermittlung der TK-Versicherten erfolgt ab sofort digital. Damit setzen die Techniker Krankenkasse und das UKSH weiter auf ihre digitale Agenda. Im vergangenen Herbst hat die TK bereits den elektronischen Versand des gelben Scheins an die Krankenkasse ermöglicht. Jetzt startet die Erweiterung um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für den Arbeitgeber als Pilotprojekt am Klinikum.

"Die eAU bietet allen Beteiligten schnellere und transparentere Prozesse und sorgt für weniger Bürokratie. Sie ist ein gutes Beispiel für echte Vereinfachung und Beschleunigung durch die Möglichkeiten der Digitalisierung. Den Weg der Digitalisierung werden wir konsequent weiter gehen, um die sich bietenden Chancen für ein besseres Gesundheitswesen nutzen zu können", sagte Thomas Ballast, stellvertretender TK-Vorstandsvorsitzender TK, heute anlässlich der Vorstellung des Projektes am UKSH in Kiel.

"Ziel ist das tastaturlose Krankenhaus"

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) geht mit der Projektteilnahme einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Prof. Dr. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH: "Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung passt hervorragend in die digitale Agenda des UKSH. Unser Ziel ist das tastaturlose Krankenhaus und die Befreiung aller Mitarbeiter/innen und Patienten von überflüssiger Bürokratie. So gewonnene Zeit können wir in die weitere Steigerung der Attraktivität des UKSH investieren." Neben einer zeitlichen Entlastung für die UKSH Beschäftigten und die Mitarbeiter/innen in der Personalabteilung aufgrund der Einsparung von administrativen Vorgängen, können durch den elektronischen Versand zukünftig auch Millionen ausgedruckter Blätter vermieden werden. Außerdem minimieren sich Unklarheiten bei unleserlichen Bescheinigungen und es sollen weniger Anfragen beim Arzt wegen fehlender Krankmeldungen eingehen.

So funktioniert die elektronische Übermittlung an den Arbeitgeber

Stimmt der Patient in der Arztpraxis einer elektronischen Übermittlung der Krankmeldung zu, kann der Arzt mit nur einem Klick im Praxisverwaltungssystem diese über den sicheren und vom Landesdatenschutz geprüften und zertifizierten SafeMail-Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVHS) oder dem bundesweiten Kommunikationsdienst KV-Connect an die TK übermitteln.

Der Datenaustausch zwischen den Arbeitgebern und der TK erfolgt nach den bestehenden Regelungen durch eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung. Neben den TK-Versicherten am UKSH haben auch Mitarbeiter der TK aus Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, an dem Pilotprojekt teilzunehmen.