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GKV-Finanzstabilisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg Johannes Bauernfeind hält die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten Eckpunkte zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für unzureichend: „Die Maßnahmen erfüllen nur punktuell unsere Erwartungen, einzelne Punkte gehen an der Problemstellung vorbei. Wiederholt soll auf die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen zurückgegriffen und der Beitrag für die Versicherten spürbar erhöht werden, während nachhaltige Reformen ausbleiben. Dadurch können jedoch nur kurzfristig Lücken in der Finanzierung gestopft werden.“
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Einseitige Belastung der Beitragszahler:innen nicht hinnehmbar
Die Vertreter:innen der Versicherten und Arbeitgeber der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) haben auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) massive Kritik an dem geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz geübt. Die Maßnahmen belasteten die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über Gebühr, erklärten die Vertreter:innen der Sozialen Selbstverwaltung in einer gemeinsamen Resolution und forderten die Politik auf, die einseitige Belastung der Beitragszahler:innen zu beseitigen und Strukturreformen einzuleiten.
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Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg kritisiert Finanzierungsgesetz
Der Verwaltungsrat der AOK Baden-Württemberg hat sich deutlich gegen das geplante GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem Bundesministerium für Gesundheit ausgesprochen. Die Pläne von Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) würden die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung massiv gefährden und die Beitragszahlenden einseitig stark belasten. Zudem sei keine langfristige Perspektive für eine nachhaltige und sozialgerechte Finanzierung erkennbar, bemängelt das Gremium in seiner heutigen Sitzung in Karlsruhe.
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Patientensicherheit statt Industrieinteresse bei Hochrisiko-Medizinprodukten
Die Skandale der vergangenen Jahre im Bereich der Hochrisiko-Medizinprodukte haben gezeigt, dass für eine sichere Versorgung der Patient:innen höhere Anforderungen an die klinische Bewertung, die Zulassung und an die Marktüberwachung derartiger Produkte gestellt werden müssen. Deshalb wurde das Medizinprodukterecht in der EU im Jahr 2017 durch Beschluss einer neuen EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) gezielt verschärft, um die Patientensicherheit zu erhöhen. Damit die EU-Behörden, die Benannten Stellen und die herstellenden Unternehmen sich auf das neue EU-Recht vorbereiten können, wurden lange Übergangsfristen eingeräumt.
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Gesetzliche Regelung zur Zuteilung intensivmedizinischer Kapazitäten
Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht die Bundesärztekammer (BÄK) bei dem am 14.06.2022 vom Bundes­ministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf, mit dem im Infektionsschutzgesetz das Verfahren im Falle pandemie­bedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizi­nischer Behandlungskapazitäten geregelt werden soll. Der Entwurf soll den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung tragen: Dieses hatte dem Gesetzgeber Ende 2021 aufgegeben, unverzüglich geeignete Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung entsprechender Ressourcen benachteiligt wird.
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GKV-Spargesetz gefährdet Versorgung mit Arzneimitteln in bereits angespannten Zeiten
„Das GKV-Spargesetz ist eine Gefahr für die Arzneimittelversorgung“, kommentiert Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), den Entwurf für ein GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), den das Bundeskabinett am 27. Juli 22 beschlossen hat. „Angesichts der enorm gestiegenen und absehbar weiter steigenden Kosten für Energie, Rohstoffe und Logistik ist eine kostendeckende Produktion für viele Arzneimittel schon heute nicht mehr möglich. Dass die Bundesregierung nun eine Verlängerung des Preismoratoriums um weitere vier Jahre vorsieht, ist völlig unverständlich und könnte zu weiteren Marktrücknahmen führen“, ergänzt Cranz.
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GKV-Finanzgesetz: An Apotheken zu sparen ist versorgungs- und patientenfeindlich
Deutschlands 18.000 Apotheken mit ihren 160.000 Beschäftigten weisen die neuen Sparpläne der Bundesregierung an der lokalen Arzneimittelversorgung scharf zurück. Die Apotheken fordern stattdessen Planungssicherheit und eine angemessene Vergütungsanpassung aufgrund drastisch gestiegener Kosten. Die Apotheken vor Ort haben bewiesen, dass sie für ein krisenfestes Gesundheitswesen unverzichtbar sind. Das muss politisch jetzt endlich honoriert werden.
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Virchowbund: Lauterbach wird zum Sargnagel der ambulanten Versorgung
Patienten müssen sich demnächst auf Aufnahmestopps in Praxen und lange Wartezeiten auf Arzttermine einstellen, prophezeit der Virchowbund. Denn Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach streiche mit seinem GKV-Finanzierungsgesetz die kostendeckende Vergütung für zeitintensive Neupatienten und für die offenen Sprechstunden in den Praxen.
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Bundesregierung beschließt Leistungskürzungen in medizinischer Versorgung
Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) kritisiert aufs Schärfste den gestrigen Beschluss der Bundesregierung, Leistungskürzungen in der medizinischen Versorgung vorzunehmen. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will diese aber auf keinen Fall so nennen.
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Halbjahresbilanz 2022: Patientenwohl muss Vorrang vor Parteidoktrin haben!
„Olaf lügt!“ So lässt sich nach Auffassung des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO) die gesundheitspolitische Bilanz der ersten Jahreshälfte 2022 zusammenfassen. Denn die Wahlplakate des SPD-Kanzlerkandidaten Olaf Scholz, auf denen er der gesamten Bevölkerung Respekt versprach, stünden in eklatantem Gegensatz zur bisherigen Arbeit seiner Bundesregierung. Diese habe schließlich unmittelbar nach ihrem Amtsantritt 250.000 Praxismitarbeiter:innen die ihnen zustehenden Corona-Boni und damit auch den Respekt vor ihren Leistungen während der Corona-Pandemie verwehrt. Auch dass er jetzt, acht Monate später, wesentliche Elemente eines von ihm und Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach mitgetragenen Vorgängergesetz zur Strecke bringe, zeuge nicht von Respekt gegenüber niedergelassenen Vertragsärzt:innen und ihren Patient:innen.
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