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Austausch von eArztbriefen erfolgreich
Die KV Telematik GmbH verlängert die mit 26 Arztnetzen gemeinsam erfolgende Erprobung des eArztbriefes bis zum 31. Dezember 2016. Bereits über 12.000 eArztbriefe wurden nach Angaben der GmbH zwischen niedergelassenen Haus- und Fachärzten ausgetauscht. Die Anwender zeigten nach Einrichtung der technischen Grundlagen von der sicheren, schnellen und datenschutzkonformen elektronischen Kommunikation der Patientendaten begeistert. Auch Ärzte außerhalb der Erprobung nutzten den eArztbrief bereits häufig.
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AWMF fordert medizinisch-wissenschaftlichen Expertenbeirat beim BfArM zur Qualitätssicherung von Apps
Mit dem Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation, dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), können künftig „Apps auf Rezept“ verschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das „Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen“ aufgenommen und geprüft wurden. Allerdings geht es bei dieser Prüfung überwiegend um formale Kriterien von Datenschutz oder Datensicherheit, Sicherheit und Funktionstauglichkeit.
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Barmer beauftragt T-Systems und Verimi für digitale Identitätslösungen
Nach einer Ausschreibung hat die Barmer die Anbieter T-Systems und Verimi mit der Umsetzung der gesetzlich geforderten Digitalen Identität für Krankenversicherte beauftragt. Ab 2023 müssen alle Krankenkassen ihren Mitgliedern eine sichere digitale Identität anbieten, die gleichberechtigt und ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) funktioniert. Mit diesem voll digitalen Nachweis sollen Versicherte alle Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte, sowie die digitalen Gesundheitsangebote wahrnehmen können.
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BDP kritisiert, dass Gesundheits-Apps ohne vorherige Prüfung der Wirksamkeit verschrieben werden können
Das am 7.11.19 beschlossene Digitale-Versorgungs-Gesetz sieht vor, dass Gesundheits-Apps zukünftig für ein Jahr verschrieben werden können und die gesetzlichen Krankenversicherungen für die Kosten aufkommen. Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten soll es ermöglicht werden, digitale Gesundheitsanwendungen zu verordnen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sieht einige Punkte im Gesetz durchaus kritisch.
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Befragung der AOK zu DiGA zeigt Verbesserungspotenzial
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) werden insgesamt positiv bewertet, aber ungefähr die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer hält sie für verzichtbar. Das sind zentrale Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung von mehr als 2.600 AOK-Versicherten, die eine „App auf Rezept“ erhalten hatten. Ziel der Befragung war es, zwei Jahre nach der Aufnahme der DiGAs in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung die Akzeptanz und das tatsächliche Nutzungsverhalten zu evaluieren.
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Bereit für das E-Rezept mit data4doc
Die Verordnungssoftware „data4doc“ der Vidal MMI Germany GmbH (Vidal MMI) verfügt über die KBV- und gematik-Zertifizierungen, die Arztpraxen für die Erstellung von elektronischen Verordnungen benötigen.
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Bitkom zum geplanten Start des E-Rezeptes: "Wir können Boden gutmachen"
Elektronische Rezepte (E-Rezepte) sollen nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vom 1. Juli an möglich sein. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder blickt diesem Tag mit Spannung entgegen.
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BMG und BfArM starten Innovationsbüro als Anlaufstelle für Start-Ups
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will verstärkt dazu beitragen, dass vielversprechende neue Arzneimittel und Medizinprodukte durch eine frühzeitige Beratung und Unterstützung gefördert werden und nicht an der fehlenden regulatorischen Erfahrung von Start-Ups und kleinen Forschungseinrichtungen scheitern. Mit diesem Ziel hat das BfArM am 25.1.17 gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Startschuss für das Innovationsbüro gegeben.
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Bundesrat billigt Patientendatenschutzgesetz
Grünes Licht auf dem Weg zur elektronischen Patientenakte: Der Bundesrat hat am 18. September 2020 das Patientendatenschutzgesetz gebilligt, das der Bundestag Anfang Juli verabschiedet hatte. Ziel ist die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.
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BVDW fordert gerichtliche Überprüfbarkeit algorithmischer Entscheidungen
Der Einsatz neuer Technologien wie etwa künstlicher Intelligenz (KI) stellt an die Gesellschaft neue ethische Anforderungen. Am 18. Februar publizierte der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. in diesem Kontext ein Diskussionspapier, das sich praxisorientiert mit Grundsatzfragen digitaler Ethik auseinandersetzt. Ein wichtiges Ergebnis: Algorithmische Entscheidungen müssen gerichtlich überprüfbar sein. Darüber hinaus fordern die Autoren den verpflichtenden Einsatz von KI in der Medizin und die Beibehaltung des Solidaritätsprinzips im Krankenversicherungssystem.
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