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BDP kritisiert, dass Gesundheits-Apps ohne vorherige Prüfung der Wirksamkeit verschrieben werden können
Das am 7.11.19 beschlossene Digitale-Versorgungs-Gesetz sieht vor, dass Gesundheits-Apps zukünftig für ein Jahr verschrieben werden können und die gesetzlichen Krankenversicherungen für die Kosten aufkommen. Auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten soll es ermöglicht werden, digitale Gesundheitsanwendungen zu verordnen. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) sieht einige Punkte im Gesetz durchaus kritisch.
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BDP schaltet BDP-Ukrainekrieg-Hotline
Die erschreckenden Bilder und Nachrichten aus der Ukraine beunruhigen die Menschen in Deutschland und Europa zutiefst. Frauen, Kinder und Jugendliche sind auf der Flucht und müssen mit den entsetzlichen Erlebnissen des Krieges, dem Verlust von Heimat und Geborgenheit und den Ängsten über eine unsichere Gegenwart und Zukunft umgehen. Zur Bewältigung der akuten psychischen Folgen der Erlebnisse angesichts der dramatischen Ereignisse hat der BDP seine Krisenhotline aktiviert. Sie soll der akuten Unterstützung von Betroffenen und Helfenden dienen und wird in den kommenden Wochen täglich geschaltet.
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BDP sieht neue Regelungen zum Psychotherapeutengesetz kritisch
Zwanzig Jahre mit Forderungen und vielen Protesten sind seit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes ins Land gegangen. Nun hat der Bundestag am 26. September 2019 endlich einen Gesetzentwurf zur Novellierung verabschiedet. Darin bleibt aber leider sehr vieles offen, ist unklar oder sogar schlecht geregelt.
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BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte
Zeitgleich zur Diskussion über die gesetzliche Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten und die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland findet in Europa ein Gesetzgebungsverfahren zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) statt.
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BDP-Resolution: Koalitionsvertrag endlich umsetzen und Versorgung psychisch erkrankter Menschen verbessern
Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag erstmals auch die Verbesserung der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen berücksichtigt. Das ist ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik. Damit erkennt die Regierung die prekäre Situation in diesem Bereich an. Im Durchschnitt warten Menschen mit psychischen Erkrankungen bis zu einem halben Jahr auf einen ambulanten Therapieplatz. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP e.V.) fordert den Bundesgesundheitsminister und die Regierung deshalb erneut dazu auf, umgehend zu reagieren und die Versorgung psychisch Kranker zukünftig am tatsächlichen Bedarf auszurichten.
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BDPK gegen Stopp des Rettungsschirms
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) appelliert an den Gesetzgeber, die geltenden Regelungen zur wirtschaftlichen Sicherung von Krankenhäusern und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen bis zum Jahresende 2021 aufrechtzuerhalten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte am 28. Mai 2021 einen Verordnungsentwurf vorgelegt, wonach der Rettungsschirm bereits am 15. Juni 2021 beendet werden soll.
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BDPK: Warnung vor flächendeckendem Versorgungskollaps
Reha- und Vorsorge-Einrichtungen können weder die enormen Preissteigerungen noch die gleichzeitigen Belegungs- und Einnahmeausfälle über ihre Vergütungssätze finanzieren. Viele sehen sich deshalb in ihrer Existenz bedroht und fordern einen sofortigen finanziellen Ausgleich in Höhe von 15 Euro pro Belegungstag und Patient:in sowie die Wiedereinführung eines Mindererlösausgleichs. Ohne diese Hilfen droht auch in den Krankenhäusern ein Versorgungskollaps, wenn diese wegen Reha-Schließungen ihre Patient:innen nicht mehr zeitnah in die Anschluss-Rehabilitation entlassen können.
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Bedarfsplanung soll Schmerzmedizin berücksichtigen
Die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung soll künftig den Bedarf in der Schmerzmedizin berücksichtigen. Sich dafür einzusetzen, versprachen Ende März die Vertreter der Ampelkoalition Prof. Dr. Armin Grau (MdB, Bündnis 90/Die Grünen) und Prof. Dr. Andrew Ullmann (MdB, FDP). Die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) und ihr Präsident Dr. Johannes Horlemann fordern weiterhin die Einführung des Facharztes für Schmerzmedizin, um die Nachbesetzung schmerzmedizinischer Praxen zu sichern. Mit dieser gesundheitspolitischen Diskussion endete der diesjährige Deutsche Schmerz- und Palliativtag, der mit knapp 3.500 Teilnehmern online stattfand.
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Befragung der AOK zu DiGA zeigt Verbesserungspotenzial
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) werden insgesamt positiv bewertet, aber ungefähr die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer hält sie für verzichtbar. Das sind zentrale Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung von mehr als 2.600 AOK-Versicherten, die eine „App auf Rezept“ erhalten hatten. Ziel der Befragung war es, zwei Jahre nach der Aufnahme der DiGAs in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung die Akzeptanz und das tatsächliche Nutzungsverhalten zu evaluieren.
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Behandlungsfehler: Beweislast darf nicht bei Patienten liegen
Der AOK-Bundesverband begrüßt die Forderung des Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, die Beweislast für Patienten zum Nachweis von medizinischen Behandlungsfehlern zu erleichtern. "Wir müssen vor allem den Patienten helfen. Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, darf nicht auch noch mit der Beweisführung belastet werden", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nicht die betroffenen Patienten sollten die Ursache des Behandlungsfehlers nachweisen müssen, sondern betroffene Ärzte ihre Unschuld.
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