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BDP sieht neue Regelungen zum Psychotherapeutengesetz kritisch

02.10.2019 16:06
Zwanzig Jahre mit Forderungen und vielen Protesten sind seit der Verabschiedung des Psychotherapeutengesetzes ins Land gegangen. Nun hat der Bundestag am 26. September 2019 endlich einen Gesetzentwurf zur Novellierung verabschiedet. Darin bleibt aber leider sehr vieles offen, ist unklar oder sogar schlecht geregelt.

„Eine Verschlimmbesserung ersten Ranges“ kommentiert Prof. Dr. Michael Krämer, Präsident des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). „Patientinnen und Patienten droht großer Schaden durch die Senkung der Qualität der Approbation und die Situation derer, die in diesem anspruchsvollen Berufsfeld arbeiten wollen, wird nur unwesentlich verbessert.“

Zentrale Probleme und Anlässe zur Novellierung, wie Klärung der Zugangsbedingungen für Absolventinnen und Absolventen der Psychologie und die angemessene Entlohnung des Nachwuchses, löse das Gesetz nicht – im Gegenteil: Auf die einfache Klärung der Zugangsbedingungen im Bachelor-Master-System wurde trotz eines problematischen Verwaltungsgerichtsurteils vollständig verzichtet. Damit bleiben viele Absolventinnen und Absolventen weiterhin sehr verunsichert.

Die mangelhafte Entlohnung für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) bleibe bestehen und werde sogar deutlich unterhalb dessen, was bislang in beiden Phasen möglich war, festgeschrieben. PiA sollen in der ersten Phase in Vollzeit 1000 Euro erhalten. Offen bleibe, was das neue Gesetz mit Vollzeit meint, im günstigen Fall sind dies ca. 26 Std. pro Woche entsprechend der bisherigen Interpretation der Regelungen zur „Praktischen Tätigkeit“. Bei der Teilzeitform der bisherigen Ausbildung wird das Gehalt für 13 Std. pro Woche nur zwischen 500 und 750 Euro im Monat liegen.

Nachdem das Gesundheitsministerium die Misere vor 15 Jahren mit seiner Interpretation, dass es sich bei den auf fünfjährigen Universitätsniveau ausgebildeten Psychologinnen und Psychologen um Praktikantinnen und Praktikanten handele, angerichtet habe, schreibe es das zu niedrige Gehalt nun sogar ins Gesetz, empört sich der BDP.

Mit der neuen Berufsbezeichnung steige die Intransparenz im Hinblick auf Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und deren Kompetenzen weiter an. Von einer Harmonisierung, die das Ministerium als Ziel darstellte, kann in absehbarer (Lebens-) Zeit keine Rede sein.

Nicht die Menge an Gesetzen sei entscheidend, sondern deren Qualität und Wirksamkeit im Hinblick auf die anstehenden Probleme, so der BDP.