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AG Pro Biosimilars begrüßt klares Statement des Paul-Ehrlich-Instituts zu Biosimilars
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat als Zulassungsbehörde für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel in Deutschland seine Position zur Austauschbarkeit von Biosimilars und Referenzprodukt („Original“) im Internet veröffentlicht. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Biosimilars nach ihrer Zulassung genauso eingesetzt werden können wie die Referenzprodukte. Dies beinhalte „…implizit sowohl Patienten, die vorher noch keine Therapie mit Biologika erhalten (haben), als auch Patienten, die vorher das Originalmolekül bekommen haben.“
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Agentur deutscher Arztnetze mit neuem Vorstand
Dr. Thomas Schang ist der neue Vorstandsvorsitzende der Agentur deutscher Arztnetze. Bei den regulären Vorstandswahlen stimmte die Mehrheit der Mitglieder auf Vorschlag des bisherigen Vorsitzenden Dr. Veit Wambach für den Facharzt für Chirurgie und Vorsitzenden des Ärztenetz Eutin-Malente e.V. Dr. Schang wird der Agentur die nächsten vier Jahre vorstehen.
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AHA-Regeln und Impfungen bremsen Grippe bislang aus
Die Corona-Schutzmaßnahmen Alltagsmasken, Hände waschen und Abstand halten haben zwar die zweite Covid-19-Welle nicht verhindern können. Die AHA-Regeln haben im Herbst aber immerhin die Ausbreitung der Grippe und anderer Infektionskrankheiten bislang stark eingedämmt. Das hat eine Auswertung der Krankmeldungen der AOK Nordost auf Basis von Versichertenzahlen ergeben.
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Aktionsbündnis Patientensicherheit setzt sich für echte Sicherheitskultur ein
Bei fünf bis zehn Prozent aller behandelten Patientinnen und Patienten in Deutschland treten so genannte Unerwünschte Ereignisse innerhalb der Behandlung auf – mehr als ein Drittel ist vermeidbar, so die Zahlen aus dem APS-Weißbuch. Von echten Behandlungsfehlern wird etwa in einem Prozent der Fälle gesprochen. Medizinische Fehler liegen nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf Platz acht der Todesursachenstatistik. Dr. Ingo Härtel aus dem Bundesgesundheitsministerium für Gesundheit (BMG) zitiert in seinem Beitrag zum Buch „Risiko- und Sicherheitskultur im Gesundheitswesen“ eine Studie der OECD: 15 Prozent aller Krankenausausgaben sind eine direkte Folge von Unerwünschten Ereignissen. In Euros sprechen wir damit von 48 Milliarden € pro Jahr.
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Aktionsbündnis Patientensicherheit sucht neue Vorzeigeprojekte zur Umsetzung von Patientensicherheit in Deutschland
Bis zum 11. November 2022 sind Einrichtungen des Gesundheitswesens aufgerufen, ihre herausragenden Ideen zur Verbesserung von Patientensicherheit beim Deutschen Preis für Patientensicherheit einzureichen. Hilfsmittel für die Arzneimitteltherapiesicherheit, neue Operations-Techniken, Apps und Zubehör oder systematisierte Abläufe mit innovativen Tools – oft sind es verhältnismäßig kleine Prozessveränderungen, die helfen können, Fehler in der Arztpraxis oder im klinischen Alltag zu vermeiden und die Sicherheit der medizinischen Behandlung zu erhöhen. Diese verändernden Ideen sucht das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS) und seine Kooperationspartner, um die besten mit dem renommierten Preis auszuzeichnen. Dabei möchten die Preisausrichter nicht nur den stationären, sondern verstärkt den ambulanten Bereich im Gesundheitswesen ermutigen, starken Konzepte, die täglich Anwendung finden, einzureichen.
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Aktionsbündnis Patientensicherheit vergibt Deutschen Preis für Patientensicherheit 2021
Ein zweiter Blick, ein Moment verstärkter Aufmerksamkeit - oft reichen bereits Kleinigkeiten aus, um Fehler im klinischen Alltag zu vermeiden und die Sicherheit der medizinischen Behandlung zu erhöhen. Projekte, die sich der Patientensicherheit verschrieben haben, zeichnet das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) jedes Jahr mit dem Deutschen Preis für Patientensicherheit aus. Der erste Preis geht in diesem Jahr an die Initiative TELnet@NRW, die zeigt wie auch digitale Tools zu einer verbesserten Patientenversorgung beitragen können – etwa indem sie eine hochqualifizierte telemedizinische Versorgung ermöglichen.
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Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Kabinett
Das Bundeskabinett hat am 17. August den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“ beraten. Damit sollen in den Jahren 2016-2019 die Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit fortgesetzt werden. Der Aktionsplan umfasst 42 Maßnahmen und wurde unter Beteiligung der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Deutschen Pflegerat und Patientenverbänden erarbeitet.
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Aktionswoche zur Aufklärung über Kopf-Hals-Krebs
Merck gab Mitte September bekannt, dass es sich auch in diesem Jahr an der Aktionswoche zu Kopf-Hals-Krebs beteiligt. Diese wird zum vierten Mal von der Europäischen Kopf-Hals-Gesellschaft (engl.: European Head and Neck Society, EHNS) initiiert und findet vom 19. bis 23. September 2016 statt. Im Rahmen der europaweiten Aktivitäten veranstalten mehrere deutsche Kliniken und Kopf-Hals-Zentren Patiententage und bieten Untersuchungen zur Früherkennung, Vorträge sowie weiterführende Materialien und Beratung an.
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Aktualisierung der Bewertung des Zulassungsantrags für Impfstoffe von BioNTech und Pfizer BNT162b2
Das Human Medicine Committee (CHMP) der EMA und seine Experten haben in den letzten Wochen intensiv daran gearbeitet, die von BioNTech und Pfizer im Rahmen des Antrags auf bedingte Zulassung für das Inverkehrbringen (CMA) für BNT162b2, einen COVID-19-mRNA-Impfstoff, eingereichten Daten auszuwerten. Die Fortschrittsrate hängt von einer soliden und vollständigen Bewertung der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit ab und wird durch die Verfügbarkeit zusätzlicher Informationen des Unternehmens zur Beantwortung der während der Bewertung aufgeworfenen Fragen bestimmt.
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Aktuell 31 als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) zugelassene Gesundheits-Apps
Seit Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) am 19. Dezember 2019 können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordnet oder direkt durch die Krankenkasse genehmigt werden. Das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht. Darin sind DiGA gelistet, die das BfArM wissenschaftlich geprüft hat.
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