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Einführung vertraulicher Erstattungsbeträge setzt falsche Anreize!

25.03.2024 09:26
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 26.01.2024 einen Referentenentwurf für das Medizinforschungsgesetz (MFG) vorgelegt, das Anregungen aus der Pharmastrategie 2023 aufgreift [1]. Ziel ist es, den Pharmastandort Deutschland international wettbewerbsfähiger zu gestalten, indem die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten erleichtert werden [1]. In diesem Zusammenhang wurde auch eine alte Forderung der pharmazeutischen Industrie aufgegriffen, die sich auf die Vertraulichkeit von Erstattungsbeträgen bezieht. Es stellt sich allerdings die Frage, ob diese Forderung noch aktuell ist, da der § 130b SGB V in den letzten Jahren vielfach verändert worden ist. Zusätzlich ist fraglich, ob die Umsetzung der Regelung einen Vorteil für die pharmazeutischen Unternehmen (pU) bedeutet.

Ausgabe 02 / 2024