Sie sind hier: Startseite Dienstleister Europäische Preisreferenzbildung

Europäische Preisreferenzbildung

16.08.2021 16:30
Gesetzliche Regelungen und Rahmenvereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Verbände der pharmazeutischen Unternehmen geben die Entscheidungskriterien vor, die bei den Preisverhandlungen zugrunde gelegt werden. So sind beispielsweise bei den Preisverhandlungen zwischen dem pharmazeutischen Hersteller und dem GKV-Spitzenverband die Arzneimittelpreise aus dem europäischen Ausland im Sinne einer „europäischen Preisreferenzbildung“ mit einzubeziehen. Hierfür dient ein konkreter Ländervergleichskorb, der sich nach Maßgabe von drei Bedingungen aus einer Auswahl von europäischen Staaten bildet. Allerdings mit Vollzug des BREXIT zum Jahresanfang ist Großbritannien nicht nur aus der EU und dem EWR ausgetreten, sondern seitdem werden auch zwei der drei Bedingungen des Ländervergleichskorbs verletzt, wonach die Auswahl der Länder aus den Mitgliedstaaten der EU oder des EWR zu erfolgen sowie mindestens 80 Prozent deren Gesamtbevölkerung zu repräsentieren hat. Im Zuge der aktuellen Entwicklungen und dem Ende der Übergangsfrist wäre es wünschenswert, wenn der Ländervergleichskorb wieder den selbst auferlegten Vorgaben entspricht. Der folgende Beitrag möchte hierzu einen Vorschlag einbringen und spart dabei auch nicht damit, die europäische Preisreferenzbildung kritisch zu hinterfragen.

Ausgabe 03 / 2021