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Wenn die Privilegierung zur Falle wird

06.03.2018 11:55
Wenn die KBV und der Spitzenverband Bund regionale Arzneimittelvereinbarungen beschließen, alle Länder-KVen durchweg unterschiedlich bei der regionalen Verordnungssteuerung mit Leitsubstanzquoten, Verordnungshöchstquoten und Verordnungsmindestquoten agieren und viele Kassen mit Vertragsärzten und deren Verbänden und Gruppierungen spezifische selektivvertragliche Instrumente abschließen, kann vermutet werden, dass all dies legal ist. Im Sinne vieler Paragrafen des SGB V ist es das auch, weil die Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven und die Verbesserung der Qualität der Versorgung im Mittelpunkt steht. Doch wie steht es um die Paragrafen des Strafgesetzbuchs, speziell jenen, die 2016 durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen hinzugefügt wurden?

Ausgabe 02 / 2018