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Bund aktualisiert Verordnung: Impfstatus von Johnson & Johnson-Geimpften ändert sich

19.01.2022 13:03
Am Wochenende hat der Bund kurzfristig die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) angepasst, die ab sofort gilt. In diesem Zusammenhang hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Kriterien für den Impfstatus von Personen geändert, die mit dem Impfstoff Janssen (Johnson & Johnson) geimpft wurden. Bei diesen reicht eine Einzelimpfung für die Grundimmunisierung nicht mehr aus. Es braucht eine zweite Impfung, idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer beziehungsweise Moderna), damit der vollständige Impfschutz vorliegt.

Die Neuregelung des Bundes führe auch dazu, wie das dass Personen, die nach der ersten Impfung mit Johnson & Johnson eine zweite Impfung erhalten haben, rechtlich nicht länger als „geboostert“ gelten. Sie müssen deshalb in Bereichen, in denen die 2G-Plus-Regel gilt, für den Zutritt einen Test vorweisen. Alle Betroffenen, die bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben, sollten nun drei Monate später eine Auffrischungsimpfung durchführen. Bis zum Erhalt dieser dritten Impfung unterliegen demnach alle Betroffenen der Testpflicht bei 2G-Plus. Hierbei handele es sich um bundesrechtliche Regelungen, die ggfs. durch den Bund kurzfristig geändert werden.