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Dringende Verbesserungen notwendig

15.09.2020 11:55
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Professor Ulrich Kelber (SPD) weist in einer Stellungnahme vom 19. August 2020 auf die Folgen einer europarechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten als Folge des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) hin: „Meine Behörde wird aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen in meiner Zuständigkeit ergreifen müssen, wenn das PDSG in seiner derzeitigen Fassung umgesetzt werden sollte. Meiner Auffassung nach verstößt eine Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) ausschließlich nach den Vorgaben des PDSG an wichtigen Stellen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).“

Ausgabe 05 / 2020