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Innovationsbudget gibt neuen Versorgungsformen einen Schub
Acht von zehn Menschen in Deutschland blicken optimistisch in die digitale Zukunft des Gesundheitswesens. Das geht aus einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK), dem „Meinungspuls Gesundheit 2017", hervor. Doch der Weg für digitale Angebote in den ersten Gesundheitsmarkt ist steinig. „Die Verfahren zur Regulierung sind hochkomplex und bergen das Risiko, Innovationen frühzeitig auszubremsen", sagt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. Er fordert einen transparenten und unkomplizierten Weg, um digitale Versorgungsprodukte auf den Markt zu bringen.
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Ärzte fordern von der NRW-Regierung: Budgetierung beenden!
Das Profitstreben und die Privatisierung von Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen sollen nach Forderungen von Praxisärzten in Nordrhein-Westfalen ein Ende haben. Die Landesgruppe Nordrhein des NAV-Virchow-Bundes hat sich mit einem Positionspapier an die frisch gewählte NRW-Landesregierung gewandt. Das Dokument beinhaltet zwölf Forderungen und Anregungen auf dem Weg zu einem solidarischeren, zukunftsfähigen Gesundheitssystem.
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ePA: Gesetzlich Versicherte nicht zum Sammeln von Gesundheitsdaten im Rahmen der Digitalisierung „missbrauchen“
Im Koalitionsvertrag plant die neue Regierungskoalition mit einem Opt-out-Verfahren die Aufhebung zentraler Vorgaben in puncto Datenschutz der elektronischen Patientenakte (ePA). Opt-out bedeutet, dass für alle gesetzlich Versicherten die ePA in Anwendung kommt - es sei denn, man widerspricht aktiv. Bislang soll nach Patientendatenschutzgesetz die ePA gesetzlich Versicherten nur auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Opt-out-Verfahren wird der Weg zu einem flächendeckenden Sammeln von Gesundheitsdaten geebnet, so die Einschätzung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.(BDP).
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Neuer Arzneimittel-Atlas 2021 erschienen
Patienten sind im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie offenbar nicht schlechter mit Arzneimitteln versorgt worden als sonst. Das gilt sowohl für die Behandlung von Volkskrankheiten als auch von Krebs- und Immunerkrankungen. Insgesamt stiegen die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2020 um 5,5 Prozent auf 43,3 Milliarden Euro. Coronabedingte Gesetzesänderungen wie die Mehrwertsteuersenkung auf Arzneimittel dämpften dabei das Ausgabeplus.
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Virchowbund zeigt sich überzeugt: "Lauterbach ist die richtige Antwort"
Zur Bekanntgabe der Berufung von Karl Lauterbach als Gesundheitsminister erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte, Dr. Dirk Heinrich: „Die Berufung von Karl Lauterbach zum neuen Gesundheitsminister ist die richtige Antwort auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie. Die Wissenschaft ist der natürliche Feind des Populismus, deshalb werden wir die Pandemie nur faktenbasiert und mit entschlossenem Handeln besiegen, anstatt nach Ideologie oder Stimmungen."
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DGIV zur Nominierung des neuen Gesundheitsministers
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV), Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel, meldet sich mit einem Statement zur Nominierung von Prof. Dr. Karl Lauterbach als neuen Gesundheitsminister: „Viele vergessen, dass die Anfänge integrierter Versorgungskonzepte unauflöslich mit dem Namen Karl Lauterbach verbunden sind. Erst mit dem Gutachten zu Unter-, Über und Fehlversorgung des Sachverständigenrats sind zur Zeit der Jahrtausendwende die ersten Schritte zu einer echten Versorgungsreform im deutschen Gesundheitswesen eingeläutet worden."
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Koalitionsvertrag mit Potenzial in der Gesundheitspolitik
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zu gesundheitspolitischen Aspekten im Koalitionsvertrag: „Wir begrüßen es, dass die Koalition die Pflege stärken will. Das ist für uns ein wichtiger und richtiger Schritt in der Alten- wie in der Krankenpflege. Wichtig ist, dass die Pflege auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen und den Patienten im Krankenhaus ankommt. Dazu gehört es, auf die Pflegequalität zu achten und zu verhindern, dass durch die Hintertür das Selbstkostendeckungsprinzip wieder eingeführt wird."
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ePA: Governance-Struktur schaffen
In Dänemark oder der Schweiz bereits realisiert, soll die die elektronische Patientenakte (ePA) auch in Deutschland Eingang in das Gesundheitswesen finden, so sieht es das E-Health-Gesetz vor. Doch welche Schritte sind notwendig, um Akten zu etablieren, die umfassenden Nutzen erzeugen? Antworten gibt die Expertise "Spotlight Gesundheit - Elektronische Patientenakten" der Bertelsmann Stiftung.
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AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Zweitmeinung in der Medizin
Muss man operieren, kann man operieren, sollte man operieren? – Diese Fragen beschäftigen viele Ärzte und Patienten jedes Jahr. Die richtige Diagnosestellung ist Voraussetzung für die geeignete Therapie. Nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes haben gesetzlich versicherte Patienten seit Mitte 2015 vor ausgewählten geplanten Eingriffen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Welche Bedeutung die Zweitmeinung juristisch, medizinisch und für den Patienten hat, diskutierte jüngst der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e.V. bei seinem Treffen in Würzburg.
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Arztbewertungen eignen sich zur Herstellung von Transparenz über die medizinische Versorgung – darüber sind sich 88 Prozent der Patienten und 58 Prozent der Ärzte einig. Zu den wichtigsten Indikatoren für eine erfolgreiche Arztsuche zählen nach Ansicht de
Bis zum 31. Juli 2017 konnten die Bundesländer beim Bundesversicherungsamt Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem 500 Mio. Euro umfassenden Strukturfonds stellen. Der Fonds dient der Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung. Gefördert werden der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration stationärer Versorgungskapazitäten sowie deren Umwandlung in nicht akutstationäre Versorgungseinrichtungen. Voraussetzung der Förderung ist u.a., dass sich das antragstellende Land mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligt.
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