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ePA: Gesetzlich Versicherte nicht zum Sammeln von Gesundheitsdaten im Rahmen der Digitalisierung „missbrauchen“

06.12.2021 09:59
Im Koalitionsvertrag plant die neue Regierungskoalition mit einem Opt-out-Verfahren die Aufhebung zentraler Vorgaben in puncto Datenschutz der elektronischen Patientenakte (ePA). Opt-out bedeutet, dass für alle gesetzlich Versicherten die ePA in Anwendung kommt - es sei denn, man widerspricht aktiv. Bislang soll nach Patientendatenschutzgesetz die ePA gesetzlich Versicherten nur auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Opt-out-Verfahren wird der Weg zu einem flächendeckenden Sammeln von Gesundheitsdaten geebnet, so die Einschätzung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.(BDP).

Die meisten leistungserbringenden Kassenpraxen im Bereich der Behandlung psychischer Erkrankungen haben sich nur aufgrund der relativ hohen gesetzlich vorgegebenen Daten-Schutzmaßnahmen an die Telematik Infrastruktur (TI) anbinden lassen. Nun sollen diese Zusicherungen nach Anschluss der meisten Praxen an die TI ausgehebelt werden. Kein Datenspeicher ist 100 % sicher. Der beste Datenschutz bedeutet Datensparsamkeit. Durch die zentrale Speicherung von ePA Daten entstehen Datenschutzrisiken. Es ist nicht auszuschließen, dass Versicherten durch bestimmte Eintragungen Nachteile entstehen. Dies betrifft in besonderem Maß eine Stigmatisierung aufgrund von Diagnosen psychischer Störungen.

Sollte der Gesetzgeber Vorgaben zum Datenschutz beschneiden, plädiert der BDP dafür, Psychotherapiedaten, die bisweilen weit über den Gesundheitsstatus hinaus in das Privat- oder Intim- oder auch das Berufsleben hineinreichen, generell aus der ePA herauszuhalten oder zumindest diese Daten gesondert beim opt-in-Verfahren zu belassen.

Im Koalitionsvertrag ist auch ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz zur besseren wissenschaftlichen Nutzung geplant, was zu begrüßen sei und zeitlich vor weiteren opt-out-Schritten erfolgen sollte.

In einem Gesundheitsdatennutzungsgesetz ist laut BDP insbesondere zu fordern, dass die sensiblen Gesundheitsdaten nicht nur pseudonymisiert, sondern anonymisiert werden und z.B. durch frühzeitige Datenaggregation eine Rückführung auf die Identität einzelner Personen verhindert wird.

In der Delegiertenkonferenz des BDP wurde am 28.11.2021 aufgrund schwerwiegender Bedenken zu den geplanten gesetzlichen Veränderungen sowie zu bestehenden Regularien mit überwältigender Mehrheit eine Resolution verabschiedet: https://vpp.org/cms/images/2021/Dowloads/Resolution_Datenschutz_DK2_2021.pdf