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G-BA beschließt beträchtlichen Zusatznutzen für "Aimovig"
Die Novartis Pharma GmbH, Nürnberg, gibt bekannt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der frühen Nutzenbewertung einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen für "Aimovig" (Erenumab) bei Migränepatienten sieht, die bei keiner der folgenden prophylaktischen Vortherapien zufriedenstellend ansprechen, für diese nicht geeignet sind oder sie nicht vertragen: Metoprolol bzw. Propranolol, Flunarizin, Topiramat, Amitriptylin, Valproinsäure oder Clostridium botulinum Toxin Typ A, letzteres nur bei chronischer Migräne.(1) Mit seiner Entscheidung für einen beträchtlichen Zusatznutzen folgt der G-BA der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 1. Februar 2019.(2)
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Ärzteverbände sehen Patienteninteressen durch Faire-Kassenwahl-Gesetz bedroht
Zustimmung, aber auch Ablehnung zu den verschiedenen Regelungsbereichen des „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Faire-Kassenwahl-Gesetz, kurz: GKV-FKG) formuliert die Allianz deutscher Ärzteverbände:
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DAV-Vorsitzender Becker kündigt Web-App für E-Rezept an
Deutschlands Apotheker wollen allen Patienten in Deutschland eine kostenfreie, wettbewerbsneutrale und leicht bedienbare Web-App anbieten, mit der sie in Zukunft ihr E-Rezept einsehen und sicher einlösen können. Das kündigte Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), am 8. Mai in seinem Politischen Lagebericht zur Eröffnung des 56. DAV-Wirtschaftsforums in Berlin an.
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Freie Apothekerschaft befürchtet Abschaffung des deutschen Apothekenwesens
Nachdem kürzlich die EU-Kommission aus Gründen des freien Warenverkehrs die Bundesregierung aufforderte, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzuheben, hat Bundesgesundheitsminister Spahn einen Referentenentwurf in Form des sog. „Apothekenstärkungsgesetz“ vorgelegt, der diese Gleichpreisigkeit im Sozialgesetzbuch verankern soll. Diesen Schachzug begründet Spahn damit, dass dadurch die Forderung der EU angeblich hinfällig sein soll.
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Kein Zusatznutzen für Kinderarzneimittel "Slenyto"
„Dass einem Arzneimittel, das speziell für Kinder entwickelt wurde, wieder einmal kein Zusatznutzen zugeschrieben werden soll, ist ein weiterer Rückschlag für die PUMA-Regelung“, kommentiert Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) die am 15. April vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichte Nutzenbewertung des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) zu der PUMA-Zulassung (Paediatric use marketing authorisation) von "Slenyto" (Melatonin).
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Fusion: Continentale BKK und BKK Henschel Plus bündeln ihre Kräfte
Zum 1. Januar 2020 fusioniert die Betriebskrankenkasse Henschel Plus aus Kassel mit der Continentale Betriebskrankenkasse in Hamburg. Dies haben die Verwaltungsräte beider Krankenkassen in getrennten Sitzungen am 9. und 10. April beschlossen.
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Neuregelung der Hämophilieversorgung im GSAV gefährdet aus Patientensicht gut funktionierende Versorgungsstrukturen
Patientenvertreter und Juristen warnen vor gravierenden Änderung der Versorgungslandschaft in der Behandlung von Hämophiliepatienten, wie sie im aktuellen Entwurf des Gesetzes zu Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) vorgesehen sind. Christian Schepperle, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V., und Dr. Christian Rybak, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Ehlers, Ehlers und Partner, sehen in der Abschaffung der Direktabgabemöglichkeit von Gerinnungsfaktoren durch die Hämophiliezentren an die Patienten eine Bedrohung des aktuell hohen Therapiestandards.
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Probiosimilars: Keine automatische Substitution von Biosimilars
„Eine so einhellige Meinung unterschiedlichster Akteure des Gesundheitssystems wie die gegen die automatische Substitution von Biosimilars in der Apotheke ist außergewöhnlich“, so das Resumee von Bork Bretthauer, Geschäftsführer Pro Generika für die AG Pro Biosimilars nach der mündlichen Anhörung zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) am 10.04.2019 im Deutschen Bundestag.
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Ministeriumsentwurf stärkt Arzneimittelversorgung vor Ort, geht aber der ABDA nicht weit genug
Zum nunmehr bekannt gewordenen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: „Das Bundesgesundheitsministerium macht sich mit dem ersten Entwurf eines Apothekenstärkungsgesetzes auf die nächste Etappe, um den Weg einer soliden und zukunftsorientierten Reform der Arzneimittelversorgung zu beschreiten. Wir Apotheker begrüßen diesen Schritt, da die eingeschlagene Richtung stimmt. Das Gesetz bietet die Chance, die Versorgung der Menschen im Lande wirklich zu verbessern.“
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BAH: Neues Gesetz stärkt Versicherte und Apotheken vor Ort
Das Apothekenstärkungsgesetz, das nun als Referentenentwurf vorliegt, stärkt sowohl die Position der Versicherten als auch die der Apotheken vor Ort. Denn Versicherte sollen bald – zunächst im Rahmen von Modellvorhaben – Grippeschutzimpfungen auch in der Apotheke erhalten können. Außerdem dürfen schwerwiegend chronisch kranke Versicherte mit Erleichterungen bei der Folgeverordnung von Arzneimitteln rechnen.
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