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ePA: Gesetzlich Versicherte nicht zum Sammeln von Gesundheitsdaten im Rahmen der Digitalisierung „missbrauchen“
Im Koalitionsvertrag plant die neue Regierungskoalition mit einem Opt-out-Verfahren die Aufhebung zentraler Vorgaben in puncto Datenschutz der elektronischen Patientenakte (ePA). Opt-out bedeutet, dass für alle gesetzlich Versicherten die ePA in Anwendung kommt - es sei denn, man widerspricht aktiv. Bislang soll nach Patientendatenschutzgesetz die ePA gesetzlich Versicherten nur auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Opt-out-Verfahren wird der Weg zu einem flächendeckenden Sammeln von Gesundheitsdaten geebnet, so die Einschätzung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.(BDP).
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Arbeiter-Samariter-Bund: Allgemeine Impfpflicht schnellstmöglich beschließen
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) spricht sich als erste Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation für eine allgemeine Impfpflicht im Kampf gegen das Corona-Virus aus. „Alle bisher ergriffenen Maßnahmen haben offensichtlich zu keiner nachhaltigen Bewältigung der pandemischen Lage geführt und unsere Gesellschaft droht in dem ständigen Auf und Ab von Infektionswellen und Gegenmaßnahmen zu zerbrechen“, sagt der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein.
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Ampel-Reformvorhaben: Sinnvolle Ansätze und offene Fragen
Ihre gesundheitspolitischen Reformvorhaben für die 20. Legislaturperiode haben die künftigen Regierungspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vorgelegt. Enthalten sind viele sinnvolle Ansätze zur Umwandlung des Gesundheitssystems, einige wichtige Fragen bleiben allerdings offen. Dazu der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch.
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Ampel-Koalitionäre bleiben bei der Bekämpfung der Volkskrankheit Diabetes unkonkret und mutlos
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) begrüßt das geplante Register- und Forschungsdatengesetz der künftigen Bundesregierung, das helfen soll, bestehende Versorgungsprobleme durch Digitalisierung besser zu lösen. Auch die Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes und die angekündigte Stärkung der Primär- und Sekundärprävention wird von der medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaft positiv bewertet. Die Ankündigung eines Werbeverbotes für ungesunde Kinderlebensmittel sei ein wichtiger erster Schritt, doch fehle es den Koalitionären an Mut: Vor einem wichtigen Hebel zur Vorbeugung von Krankheiten wie Diabetes und Adipositas, einer „Zuckersteuer“, ist die Ampel zurückgeschreckt. Auch von der von der Vorgängerregierung verabschiedeten Nationalen Diabetesstrategie ist im Koalitionsvertrag keine Rede, was angesichts der über acht Millionen Betroffenen und dem großen Handlungsdruck unverständlich ist.
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AOK fordert erweiterte Ausschreibungskriterien für Rabattverträge
„Wir begrüßen, dass die Verhandlungspartner der künftigen Ampelkoalition das wichtige Thema Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Koalitionsvertrag aufgegriffen haben“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Der Verhandlungsführer der bundesweiten Ausschreibungen der Arzneimittelrabattverträge der AOK-Gemeinschaft wünscht sich darüber hinaus jedoch einen größeren Handlungsspielraum für die Gestaltung generischer Arzneimittelausschreibungen.
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Koalitionäre gehen wichtige Baustellen an – aber: nachhaltiges Finanzierungskonzept für GKV und SPV nötig
Zu dem veröffentlichten Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
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Klare Vision für die Weiterentwicklung der Versorgung
Der BMC begrüßt den vorgestellten Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Der von den Partnern beschriebene Aufbruch im Gesundheitswesen zeichnet ein klares Bild, wie die Versorgung in Deutschland substanziell verbessert werden kann. Nun gilt es, den zahlreichen Ankündigungen Taten folgen zu lassen.
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Arzneimittelversorgung: Koalitionsvertrag ist verpasste Chance für mehr Innovation
„Die im Koalitionsvertrag vorgestellten Pläne sind nicht ausreichend, um die Arzneimittelversorgung und -forschung nachhaltig zu sichern. Der angekündigte Bürokratieabbau ist wichtig, aber nicht ausreichend, denn eine Korrektur auch bei den sozialrechtlichen Steuerungsinstrumenten wäre essenziell. Insbesondere die beabsichtigte Verlängerung des Preismoratoriums verhindert wichtige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, deren Notwendigkeit sich gerade in der Pandemie gezeigt haben“, sagt Dr. Hubertus Cranz, Hauptgeschäftsführer des BAH, zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP.
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DGIV: „Erste Ansätze zur Integration der Sektoren, der Disziplinen und der Professionen“
Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV) sieht die gesundheitspolitischen Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen auf dem richtigen Kurs für die Etablierung einer integrierten Gesundheitsversorgung. „Bereits der zweite Satz des Gesundheitskapitels im Koalitionsvertrag formuliert die zukünftige Gesundheits- und Pflegepolitik als sektorenübergreifend – das ist ermutigend“, so der DGIV-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. mult. Eckhard Nagel in einer ersten Stellungnahme.
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Bundesrat stimmt Maßnahmenkatalog zur Corona-Bekämpfung zu
Einstimmig hat der Bundesrat am 19. November 2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
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