„Erschließung neuer Erlösquellen“ - Möglichkeiten individueller Verträge mit den gesetzlichen..
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von 09:00 bis 17:00
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Die für den wirtschaftlichen Erfolg Verantwortlichen in den Kliniken stöhnen unter der zunehmenden Regulierung der Standardfinanzierungen über DRG, PEPP, EBM usw. Die langjährig tragenden Ertragsmöglichkeiten werden immer stärker eingeschränkt. Gleichzeitig führt der Gesetzgeber in loser Folge eine Vielzahl von anderen ambulanten und stationären Ertragsmöglichkeiten in Form von Selektivverträgen, Qualitätsverträgen usw. ein.
Die Referenten werden mit Ihnen die ausgetretenen Pfade der Regelversorgung im SGB V verlassen und die Möglichkeiten und Anforderungen von Selektiverträgen erläutern und mit Ihnen über die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Leistungserbringer diskutieren. Die Thematik wird durch praktische Beispiele des Universitätsklinikums Tübingen und der TK für innovative Versorgungsverträge veranschaulicht.