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Krankenhausfinanzierung Quo vadis?

18.09.2017 12:35
Werden die Ziele des Krankenhausstrukturgesetzes erreicht?

Termindetails

Wann

06.12.2017
von 09:30 bis 17:30

Wo

Berlin

Name

Herr Schaaf

Kontakttelefon

+496221588080

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Mit dem 2016 in Kraft getretenen Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) soll die Krankenhauslandschaft nachhaltig verändert werden. Grundlage dafür ist eine umfassende Reform der Krankenhausfinanzierung. Neben der Qualitätsorientierung, der Reduktion möglicher Fehlanreize zur Erbringung insbesondere von sachkostenintensiven Leistungen sowie der Einführung des Fixkostendegressionsabschlages zur Mengensteuerung, soll die Zentralisierung der Leistungserbringung bei gleichzeitiger Stärkung der Notfallversorgung weiter vorangetrieben werden. Zusätzlich soll zur Erhöhung der Patientensicherheit die Pflege am Bett gestärkt werden. Durch jüngere Gesetzgebung sollen hierfür in bestimmten Leistungsbereichen Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt werden.Für die konkrete Ausgestaltung des ordnungspolitischen Rahmens ist vor allem die Selbstverwaltung auf Bundesebene verantwortlich. Nach ihren intensiven Verhandlungen konnte sie zu zahlreichen gesetzlichen Vorgaben Anpassungen der Krankenhausfinanzierung vornehmen. Somit konnten 2017 erste praktische Erfahrungen mit dem KHSG gesammelt werden.Kompetente Referenten stellen Ihnen in dieser ZENO-Veranstaltung die bisherigen Ergebnisse der Umsetzung des Krankenhausstrukturgesetzes vor und bewerten diese. Gemeinsam mit den Teilnehmern soll der weitere Anpassungsbedarf für die Krankenhaufinanzierung aus Sicht der Krankenhäuser und der Krankenkassen diskutiert werden.Mit dem KHSG 2016 kam auch die dauerhafte Einführung der Tarifrefinanzierung zur Finanzierung von Tariferhöhungen für Löhne und Gehälter über dem Veränderungswert. Es ist absehbar, dass es auf Bundesebene hierzu noch für 2017 Regelungen geben wird. Die unterjährige Umsetzung dieser Regelung über den Pflegezuschlag wird kompliziert.Selbstverständlich steht genügend Raum für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.

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Mediadaten

Bitte kontaktieren Sie unsere Anzeigenleiterin Chantal Lehmann per E-Mail an lehmann@healthpolicy-online.de