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Welches Honorarpotenzial steckt in der Videosprechstunde?

27.05.2021 15:16
Was bringt die Videosprechstunde Ärzten und Psychotherapeuten eigentlich finanziell? Dieser Frage ging das Konstanzer Health-IT Start-up medflex nach und führte eine Hochrechnung anhand veröffentlichter Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) durch – mit den folgenden Ergebnissen: Demnach ließen sich mit den etwa 1,2 Millionen Videokonsultationen, die im 2. Quartal 2020 über die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnet wurden, videosprechstundenspezifische EBM-Zuschläge in Höhe von insgesamt rund 17,6 Millionen Euro erwirtschaften.

Diese rechnerische Abschätzung zeige, welche Honorarpotenziale Ärzte und Psychotherapeuten mit Videokonsultationen zusätzlich ausschöpfen könnten – ergänzend zu Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschalen sowie der EBM-Vergütung für weitere mögliche Einzelleistungen. In dieser Hochrechnung seien EBM-Ziffern-spezifische Mindest- und Maximalmengen nicht berücksichtigt worden.

Den KBV-Daten zufolge bestünden deutliche Nutzungsunterschiede zwischen den einzelnen ärztlichen Fachgruppen. Konkrete Angaben zur Anzahl abgerechneter Videosprechstunden mache die KBV zu den 3 Fachgruppen Haus- und Kinder-/Jugendärzte sowie den Psychotherapeuten (Infografik).

Diesen Schätzungen zugrunde lägen laut medflex die für jede Videosprechstunde berechnungsfähigen Zuschläge sowie die von der KBV angegebene Anzahl der Haus- und Kinderärzte beziehungsweise Psychotherapeuten im Jahr 2020. Laut KBV handelte es sich bei 5 % der abgerechneten 1,2 Millionen Videosprechstunden (etwa 60.000) um einen Erstkontakt. Für sie betrage der rechnerische Gesamtzuschlag – einschließlich der Authentifizierungsziffer – knapp 950.000 Euro (60.000 x 15,79 Euro). Bei den übrigen rund 1,14 Millionen Videokonsultationen sei der Patient vorher bekannt gewesen. Bei ihnen belaufe sich die rechnerische Zuschlagssumme auf insgesamt über 16,7 Millionen Euro (1,14 Millionen x 14,68 Euro).

Mehr als nur Videosprechstunde: Digitale Kommunikationsmöglichkeiten erweitern

„Die Abrechnungsdaten des Videosprechstunden-Booms im 2. Quartal 2020 zeigen, welchen buchstäblichen Mehrwert die Telemedizin für Ärzte und Psychotherapeuten bieten kann“ erklärt medflex-Mitgründer und Geschäftsführer Felix Rademacher, „Dabei wurde das maximale Abrechnungspotenzial von bis zu 50 Videosprechstunden pro Quartal noch gar nicht voll ausgeschöpft. Die Videokonsultation ist nur eine von vielen Möglichkeiten des digitalen Informationsaustauschs im Gesundheitswesen, die wir mit unserem medizinischen Messenger medflex deutlich erweitern. Denn mit medflex können Ärzte, Psychotherapeuten und weitere Behandlungsbeteiligte ihre gesamte Kommunikation ganz einfach und effizient über eine zentrale Plattform erledigen.“