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„Nehmen verschärfte Wettbewerbsnachteile nicht hin“

11.06.2024 16:15
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Ankündigung in die Tat umgesetzt: Die Europäische Kommission in Brüssel erhält eine Beschwerde über mutmaßliche rechtswidrige staatliche Beihilfen. Die KBV will die durch die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in seiner geplanten Krankenhausreform angelegte Verschärfung der Wettbewerbsnachteile des ambulanten Bereichs gegenüber den Kliniken „nicht hinnehmen“.

"Aus unserer Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, dass alle Teilnehmer des Gesundheitswesens faire, gerechte und gleiche Rahmenbedingungen haben. Doch der viel zitierte Wettbewerb der ‚gleich langen Spieße‘ hat leider noch nie stattgefunden und wird durch die geplante Klinikreform des Bundesgesundheitsministeriums noch einmal zu Lasten und zum Nachteil der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ausgestaltet", erklären Vorstände der KBV, Dres. Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Der Gesetzesentwurf verstoße gegen Regelungen zum EU-Beihilferecht, weil er erneut eine finanzielle Förderung ausschließlich der Krankenhäuser vorsehe. "Wir haben diese Frage begutachten lassen. Unsere Sorge wurde dabei bestätigt. Wir gehen davon aus, dass die EU-Kommission bald reagieren wird.“