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„Wahlfreiheit des Patienten auch fürs eRezept sichern“

15.05.2020 11:56
Der federführende Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat den Ministerpräsidenten eine Stellungnahme zum Entwurf des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, kurz Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), vorgelegt. Das Plenum des Bundesrats berät dazu in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 (Drucksache 164/1/20).

2022 soll das eRezept in Deutschland zur Regel werden. In der aktuellen Empfehlung des Gesundheitsausschusses des Bundesrats geht es auch um eine mögliche Übermittlung von Rezepten durch den Verordner.

Der Vorsitzende der GEHE-Geschäftsführung, Dr. Peter Schreiner, dazu: „Die Patienten sollen zu jeder Zeit an jeder Stelle selbst entscheiden, in welcher Apotheke sie ihr eRezept einlösen wollen. Eine Lenkung zu bestimmten Leistungserbringern oder die Steuerung von Rezepten, die nicht unmittelbar vom Patienten selbst ausgelöst werden, lehnen wir ab.“ GEHE positioniert sich eindeutig für die ausnahmslose freie Apothekenwahl durch den Patienten.

„Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zielen auf Sondersituationen in der Versorgung. Ausnahmen bergen aber das Risikopotenzial, dass sie am Ende zur Regel werden. Das wäre ein Türöffner für die, die gezielt Rezepte lenken möchten, ohne dabei die Wahlfreiheit der Patienten zu beachten“, so Schreiner.

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