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Ambulante medizinische Versorgung in Bayern: KVB und Kassen entwickeln Bedarfsplan weiter

15.12.2016 12:08
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und die Krankenkassen haben sich kürzlich auf eine Fortschreibung des Bedarfsplans für die ambulante medizinische Versorgung verständigt. Im Rahmen der Fortschreibung wurde der Bedarfsplan nicht nur von der Gestaltung her überarbeitet, es wurden auch die Mittelbereiche Nürnberg, Fürth und Erlangen geteilt.

Aus den drei Mittelbereichen entstehen so die acht neuen hausärztlichen Planungsbereiche Nürnberg, Altdorf bei Nürnberg, Eckental, Fürth, Fürth Land, Erlangen, Höchstadt an der Aisch sowie Neunkirchen am
Brand. Ziel der Teilung von Mittelbereichen sei es, die hausärztliche Versorgung wohnortnah zu gestalten und die Niederlassungsmöglichkeiten besser zu steuern. So entstanden in Bayern innerhalb von drei Jahren aus ursprünglich 137  Mittelbereichen mittlerweile über 200 hausärztliche Planungsbereiche. Aus Sicht des Vorstands der KVB sind damit die planerischen Grundlagen für eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung geschaffen. Jetzt gehe es darum die Attraktivität der Tätigkeit als Niedergelassener weiter zu verbessern, sodass die theoretischen Planungen mit Leben gefüllt werden können.

Neben der Fortschreibung des Bedarfsplans hat sich der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in seiner Sitzung Anfang Dezember auch mit der allgemeinen Versorgungssituation in Bayern befasst. Die Planungsbereiche mit bestehender Unterversorgung und drohender Unterversorgung wurden dabei im Detail geprüft.

Neu festgestellt hat der Landesausschuss hingegen eine drohende Unterversorgung bei den Hausärzten in den Planungsbereichen Essenbach, Hirschaid sowie Moosburg an der Isar. Sofern diese Beschlüsse nicht durch das Bayerische Gesundheitsministerium beanstandet werden, kann die KVB in diesen Planungsbereichen finanzielle Fördermaßnahmen ausschreiben, um Ärzte in den betreffenden Regionen für die ambulante Versorgung zu gewinnen. Seit Anfang 2014 wurden bayernweit bereits Fördergelder in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro aus dem von den Krankenkassen und der KVB eingerichteten Strukturfonds für Fördermaßnahmen in unterversorgten und drohend unterversorgten Planungsbereichen bewilligt.

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