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G-BA erprobt Verfahren zur Beurteilung der Versorgungsqualität bei ambulanter Psychotherapie

24.01.2024 15:30
Wie die Versorgungsqualität in der ambulanten Psychotherapie gemessen und beurteilt werden kann, wird ab 2025 in Nordrhein-Westfalen erprobt. Der regional begrenzte Testlauf ist aus Sicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) notwendig, bevor das neue datengestützte Qualitätssicherungsverfahren bundesweit etabliert wird.

Über einen Zeitraum von sechs Jahren wird nun geprüft, ob die vorgesehenen technischen, organisatorischen und inhaltlichen Aspekte bereits aussagekräftig sind. Das Qualitätssicherungsverfahren muss geeignet sein, in einem guten Aufwand-Nutzen-Verhältnis belastbare Aussagen zur Versorgungsqualität zu gewinnen und Verbesserungsbedarfe aufzuzeigen.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung, erklärt: „Pro Quartal nehmen in Deutschland ca. 1,5 Millionen Patientinnen und Patienten ambulante psychotherapeutische Leistungen in Anspruch. Wir haben ca. 38.000 niedergelassene Leistungsanbieter, deren Behandlungsspektrum zudem verschiedene wissenschaftlich anerkannte Verfahren umfassen kann."

Das QS-Verfahren ambulante Psychotherapie werde eine deutlich größere Anzahl von Leistungserbringern betreffen als bisherige Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung. Um die Versorgungsqualität transparent zu machen und wo nötig zu verbessern, würden künftig Daten sowohl aus fallbezogenen Dokumentationen als auch aus Patientenbefragungen erfasst. Entsprechend aufwendig und zeitintensiv waren die Entwicklungsschritte, so Maag.

Ob das funktioniert, wird nach Aussage von Karin Maag ab dem Jahr 2025 vor einem bundesweiten Roll-out regional begrenzt in Nordrhein-Westfalen erprobt. Der Teilnehmerkreis in Nordrhein-Westfalen sei überdies groß genug, um sicher zu stellen, dass auch Softwareanbieter ein Interesse daran haben, sich an der Erprobung zu beteiligen.