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Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom – Patientinnen und Patienten können ärztliche Zweitmeinung zur empfohlenen Operation einholen

16.04.2020 13:10
Patientinnen und Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom können sich vor einer Amputation an den unteren Extremitäten zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. Hierbei überprüft ein qualifizierter Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs und berät zu konservativen und weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten. Die entsprechende Ergänzung der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag, 16.4.20, in Berlin.

Zudem beauftragte der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), wissenschaftlich fundierte und unabhängige Gesundheitsinformationen zum Thema Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom zu erstellen und auf seiner Website zu veröffentlichen.

Unterstützung einer informierten Entscheidungsfindung für oder gegen eine Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom

Bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus kann es aufgrund von Schäden an den kleinen Blutgefäßen und Nerven der Füße zu einem Diabetischen Fußsyndrom kommen. Das Diabetische Fußsyndrom ist durch eine schlecht heilende Wunde am Fuß gekennzeichnet, die im höheren Stadium bis auf die Ebene der Knochen reichen kann. Eine Behandlungsstrategie ist die Amputation an der unteren Extremität bis unterhalb der Knöchelregion oder oberhalb der Knöchelregion. Zu den alternativen Vorgehensweisen gehören die chirurgische Reinigung der Wunde, die Druckentlastung, die Behandlung von Infektionen und die Durchblutungsförderung.

Gegenstand des neuen Zweitmeinungsverfahrens ist die ärztliche Empfehlung für eine Amputation an der unteren Extremität zur Behandlung des Diabetischen Fußsyndroms. Es zielt darauf ab, eine informierte Entscheidungsfindung der Patientinnen und Patienten bei der Auswahl weniger invasiver oder konservativen Behandlungsmöglichkeiten zu unterstützen und eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden.

Zweitmeinungsgebende Fachärztinnen und Fachärzte

Die Genehmigung, Zweitmeinungsleistungen zu einer Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom abzurechnen, können Fachärztinnen und Fachärzte folgender Fachrichtungen bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beantragen:

  • Innere Medizin und Angiologie
  • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
  • Gefäßchirurgie
  • Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie
  • Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie
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