Arzneimittelausgaben steigen nur moderat
Die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen werden durch zahlreiche gesetzlich etablierte Sparinstrumente reguliert. Auch die Apotheken tragen zu diesen Einsparungen bei – unter anderem durch den sogenannten „Kassenabschlag“, mit dem das Apothekenhonorar pro abgegebener Arzneimittelpackung reduziert wird. Um die Finanzlage der GKV zu verbessern, hat die Ampel-Koalition diesen Abschlag zuletzt sogar von 1,77 auf 2 Euro erhöht. Damit haben die Apotheken statt 1,14 Mrd. Euro (2022) nun 1,3 Mrd. Euro (2023) zu den GKV-Einsparungen beigetragen. Das sind 0,3 Prozent zusätzliche Ersparnis bei den gesamten GKV-Arzneimittelausgaben.
Dazu sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Der Anteil des Apothekenhonorars an den Gesamtausgaben ist seit Jahren minimal und liegt bei rund 2 Prozent. Das stetige Absinken der Apothekenzahl zeigt, wie groß der wirtschaftliche Druck ist, unter dem die Apotheken stehen." Das Apothekenhonorar sei zuletzt 2013 minimal angepasst worden. Die Zahlen zu den GKV-Arzneimittelausgaben zeigten, dass die Sparinstrumente wirken. Außerdem habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verkündet, dass die Einsparungen die vorher definierten Sparziele übertroffen hätten. Für Hubman gibt es deshalb keinen Grund, die Absenkung des Apothekenhonorars - sie sei vielmehr "grob fahrlässig, weil dadurch Apotheken in ihrer Existenz bedroht werden und letztlich die Arzneimittelversorgung der Patientinnen und Patienten leidet. Die Politik muss kurzfristig ein Apotheken-Rettungspaket mit einem erheblich höheren Festhonorar schnüren, um dann mittel- und langfristig das Honorar anhand von Inflationsrate und Lohnkostenanstieg zu dynamisieren. Nur so lässt sich der rasante Rückgang der Apothekenzahl stoppen!, so Hubmanns Forderung.